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Verena H Bayern

35Vollblut
BISHER GESPENDET
14.02.2022, 21:39 Uhr

War heute in Gochsheim beim Blutspenden. War sehr überrascht, dass sofort mein Impfnachweis gefordert wurde, da ja eigentlich die 3 G Regel gilt. Grundsätzlich war es für mich kein Problem, da ich zweimal geimpft bin, aber als die Dame, dann auch noch wissen wollte wie oft ich geimpft bin und schon fast vorwurfsvoll fragte "Und wo ist Ihre dritte Impfung"? Da fühlte ich mich schon etwas überrumpelt. Also ich bin der Meinung, das ist meine Sache und es geht niemanden etwas an, zumal ja auch keine 2 G Regel gilt. Ich frage mich auch, ob das evtl. schon eine Datenschutzverletzung ist. Vielleicht kann mir das jemand von euch beantworten.

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Team Bayern
Blutspendedienst des BRK
16.02.2022, 14:53 Uhr

Hallo Verena,
Danke für Dein Engagement für die Blutspende und Deine Rückmeldung, denn nur so können wir uns stets verbessern.
Die Überprüfung der Impfnachweise wird von Ehrenamtlichen übernommen, die häufig zu 100 Prozent sicher gehen wollen, dass alles seine Richtigkeit hat.
Da wir bereits mehrfaches Feedback zu dieser Thematik bekommen haben, wird gerade intern überprüft, wie das Vorgehen optimiert werden kann.
Viele Grüße
Charlotte vom BSD

Nicole D
Niedersachsen
15.02.2022, 18:25 Uhr

Moin, ich nochmal wegen der impfzertifikate.
Helmut, ich schätze Dich und Dein Wissen wirklich sehr, aber was die Gültigkeit betrifft bist Du zumindest innerdeutsch auf dem Holzweg..

Zitat BMG:
Welche Gültigkeitsdauer haben Impfnachweise innerhalb von Deutschland?
Die nach zweimaligem und erst recht nach dreimaligem Impfen ausgestellten Impfnachweise und digitalen Impfzertifikate der EU sowie Impfnachweise und digitalen Impfzertifikate der EU, die Ge­nesenen nach einer Impfung ausgestellt werden, sind im Hinblick auf die inner­deutsche Verwen­dung bisher unbefristet. Gleichwohl wirbt die Bundesregierung seit geraumer Zeit intensiv für eine Auffrischungsimpfung und befürwortet, dass die Bevölkerung sich boostern lässt, um in Zeiten der Omikron-Variante die Schutzwirkung einer Impfung zu erhalten und zu erhöhen.

Hat die EU die Gültigkeitsdauer von Impfzertifikaten begrenzt?
Ja, durch die EU Verordnung 2021/2288 vom 21. Dezember 2021. Dort hat die EU-Kommission durch einen sogenannten delegierten Rechtsakt für das digitale Impfzertifikat der EU nach dem Abschluss der Grund­immunisierung eine Aner­kennungsdauer von 270 Tagen festgelegt. DIESE DAUER GILT ABER NUR FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE REISEN. Das digitale Impfzertifikat der EU erlangt wieder Gültigkeit, sobald eine Auffrischimpfung kodiert wird, unabhängig davon, in welchem Ab­stand zur Grundimmunisierung diese erfolgt. Für andere Impfnach­weise wie das gelbe Impfheft der WHO und für die inner­staatliche Verwendung gelten diese EU-Vor­gaben nicht.
Zitat-Ende
Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html#c23768

Das erklärt mir nun auch, warum es bislang bei mir "nicht abgespeichert" war. 😉

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Sebastian B
Baden-Württemberg
15.02.2022, 16:11 Uhr

Susanne, 3G bei der Blutspende ist allein die Erfindung des DRK. Es gibt keinerlei politische Vorgaben für 3G bei der Blutspende.

Es mag sicherlich sein, dass die Mitarbeiter vor Ort das auch nicht gerne machen. Nur dann ist es ihre Aufgabe, dies den vorgesetzten Stellen des DRK deutlich mitzuteilen.

Irgendwelche Nachfragen, danach, wann ich und ob ich mich denn bald wieder impfen lasse, verbieten sich selbstverständlich. Es geht niemanden außer mich selbst etwas an. Aber beim DRK arbeiten eben auch ganz normale Menschen, die im Querschnitt unserer Gesellschaft sind. Und da gibt es halt eben auch Impfskeptiker und Impffanatiker und neugierigere und weniger neugierigere Menschen.

In solchen fällen einfach freundlich darauf hinweisen, dass das deine persönliche Angelegenheit ist. Damit sollte das Problem eigentlich sich schnell aus der Welt schaffen lassen. Sollte dich das tatsächlich gestört haben, kannst du auch gerne jederzeit die Hotline anrufen und darüber berichten. In der Regel werden solche Beschwerden aber natürlich auch Lob an die entsprechenden Ortsverbände weitergegeben.

Nicole D
Niedersachsen
15.02.2022, 12:48 Uhr

Hallo Helmut, danke, die neue Regelung ab dem 1. Februar hatte ich gerade gar nicht auf dem Schirm. Allerdings heißt es doch "9 Monate" in der EU-Verordnung oder irre ich mich?
Gerade für die im Mai 2.-Geimpften kann es nun entscheidend sein, ob Tage oder Monate zählen. 😉

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Holger K
Baden-Württemberg
15.02.2022, 11:36 Uhr

Als Nachweis reich auch der ausgedruckte QR-Code

Es muss kein Mobiltelefon vorhanden sein.

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Verena H
Bayern
15.02.2022, 10:59 Uhr

Danke für eure Rückmeldungen :-)

Helmut S
Bayern
15.02.2022, 10:49 Uhr

Ohne Booster gilt man seit 1. Februar 270 Tage lang nach der 2. Impfung als "vollständig geimpft" bzw. das Zertifikat gilt so lange.

Innerhalb dieser Frist ist also die dritte Impfung zur Erfüllung des 2G-Status NICHT erforderlich.

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Monika L
Rheinland-Pfalz
15.02.2022, 03:42 Uhr

Wenn mir das zu "privat" ist, einer Person zu sagen wann, mit was und wie oft ich geimpft wurde, habe ich immer noch die Möglichkeit, einfach einen neg. Testnachweis vorzulegen.

Nicole D
Niedersachsen
15.02.2022, 00:11 Uhr

Moin Verena, irgendwie verstehe ich Dich und irgendwie klingt das spooky für mich. Ruf die Hotline an und bespreche das dort einmal mit den Mitarbeitern, was da vielleicht schief gelaufen ist.
Denn 3G heißt schließlich
geimpft (2x) ODER genesen (kl. 3 Monate) ODER getestet (tagesaktuell)
und nicht 3x geimpft!!

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Andrea-Esther C
Bayern
14.02.2022, 22:50 Uhr

Bei "3G" muss man nun einmal nachweisen, dass man geimpft oder getestet oder genesen ist. Und wenn die letzte Impfung zu lange zurück liegt, kann man sich alternativ auch testen lassen und damit dann den Vorgaben Genüge tun.

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Karlheinz G
Baden-Württemberg
14.02.2022, 22:18 Uhr

Seit 27. 12. 2021 gelten Menschen mit 2. Impfung nur dann als vollständig geimpft, wenn die 2. Impfung nicht älter als drei Monate ist. Zumindest war dies bei uns in Baden-Württemberg Ende 2021 der Fall. Sich die 3. Impfung nach 3 Monaten "holen", könnte eine Lösung sein.

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Dietmar S
Berlin
14.02.2022, 21:55 Uhr

Hallo,
als ich vor Weihnachten spenden war, galten die aktuellen Regeln ja bereits. Hier in Brandenburg wurde per Scanner geprüft ob der Code korrekt ist und zu mir gehört. Wenn Deine beiden Impfungen aktuell genug sind, taucht es die dritte Impfung nicht.
Frage einfach über das Kontaktformular an.
Grüße aus Brandenburg

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Susanne H
Niedersachsen
14.02.2022, 21:54 Uhr

3 G bedeutet vollständig geimpft (3 mal) oder genesen oder negativ getestet. Die Teams und die Ortsgruppen suchen sich das nicht aus und sind sicherlich auch nicht begeistert, dass sie die Prüfungen der Impf- und Testnachweise prüfen müssen, sind aber vom Gesetzgeber dazu verpflichtet. Wir alle hoffen, dass die Zeiten bald wieder besser werden und wir alle gesund bleiben.

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