Es ist ein gültiges amtliches Ausweisdokument vorzulegen - also entweder ein Reisepass oder ein Personalausweis. Ein Führerschein wird nicht akzeptiert. Aber wie Holger schrieb: ist ein neuer PA beantragt, gibt es dafür eine Bestätigung, die dann zusammen mit dem abgelaufenen PA als Ausweis genügt.
Sachsen –
Nein
Niedersachsen –
Mein Beitrag vom 12.04.22 (Brigitte S. /Niedersachsen) sollte eigentlich die Antwort für Anja T./ Niedersachsen sein! Sorry
Bayern –
Es ist ein gültiges amtliches Ausweisdokument vorzulegen - also entweder ein Reisepass oder ein Personalausweis. Ein Führerschein wird nicht akzeptiert. Aber wie Holger schrieb: ist ein neuer PA beantragt, gibt es dafür eine Bestätigung, die dann zusammen mit dem abgelaufenen PA als Ausweis genügt.
Baden-Württemberg –
das Ersatzdokument das vom Rathaus ausgegeben wird sobald der neue beantragt wird ist okay und wird in Realität akzeptiert.
Baden-Württemberg –
Nur wenn sie einen gültigen Reisepass besitzt.
Nordrhein-Westfalen –
Nein