logisch wäre dies einheitlich wie bei jeder anderen Infektion durchzuführen.
wird sicherlich künftig so gemacht werden und die Sonderregel für Sars2 entfallen.
In den aktuellen Bestimmungen des NSTOBs, wo auch Sachsen-Anhalt zu zählt, heißt es:
"Spenderinnen und Spender können nach einer durchgemachten Corona-Infektion 4 Wochen nach Genesung wieder zur Blutspende zugelassen werden."
Quelle: https://www.blutspende-leben.de/aktuelles/lockerung-der-coronaregeln
Das kommt drauf an. Hattest du Fieber, musst du vier Wochen warten - wie nach jedem anderen fiebrigen Infekt. Ansonsten gilt eine Wartezeit von 2 Wochen.
Baden-Württemberg –
für Sachsen gilt
https://www.blutspende-leben.de/aktuelles/lockerung-der-coronaregeln
ist je nach Bundesland anders gereglet - obwohl das natürlich unlogisch ist.
hier die Auswwahl:
https://www.drk-blutspende.de/coronavirus
logisch wäre dies einheitlich wie bei jeder anderen Infektion durchzuführen.
wird sicherlich künftig so gemacht werden und die Sonderregel für Sars2 entfallen.
Sachsen-Anhalt –
Danke für die Antworten!
Mir wurde zwischenzeitlich von der Sperderbetreuung geschrieben:
4 Wochen nach Quarantäne aussetzen.
Niedersachsen –
In den aktuellen Bestimmungen des NSTOBs, wo auch Sachsen-Anhalt zu zählt, heißt es:
"Spenderinnen und Spender können nach einer durchgemachten Corona-Infektion 4 Wochen nach Genesung wieder zur Blutspende zugelassen werden."
Quelle: https://www.blutspende-leben.de/aktuelles/lockerung-der-coronaregeln
Bayern –
Das kommt drauf an. Hattest du Fieber, musst du vier Wochen warten - wie nach jedem anderen fiebrigen Infekt. Ansonsten gilt eine Wartezeit von 2 Wochen.