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Cornelia H Niedersachsen

37Vollblut
BISHER GESPENDET
17.05.2022, 23:08 Uhr

Moin. Ich bin etwas verwirrt.
Bei meiner letzten Blutspende
Durfte ich nicht spenden, weil ich meinen Ausweis nicht dabei hatte. Obwohl mich mindestens 2 der freiwilligen Helfer persönlich kannten.
Ich möchte ja keinen Kredit vom Team. Das Team möchte von mir etwas.
Den Blutspende Ausweis und Führerschein hatte ich natürlich mit. Wer klärt mich auf.
LG Cornelia

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Elke F
Rheinland-Pfalz
18.05.2022, 13:00 Uhr

Ohne Vertrauen in den Gesundheitsfragen geht es einfach nicht. Und auch da wird ja so weit es geht im Labor getestet. Was nicht zu testen ist (die diagnostische Lücke z. B. bei HIV) MUSS über Vertrauen gehen (natürlich mit einem gewissen Restrisiko bei Unehrlichkeit). Die Personendaten per Perso zu prüfen ist ja wirklich machbar und kein Hexenwerk - also ist es Vorschrift. Kann ja nun auch nicht alles egal sein, nur weil es Blutspender sind.....

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Holger K
Baden-Württemberg
18.05.2022, 10:00 Uhr

meinst du damit das Vorurteil sei falsch, dass Blutspender ehrliche Angaben machen?

Aber in Konsequenz ist dann sogar der Fragebogen überflüssig, denn exakt dort wird ja den Angaben der Spender vertraut.

Wer dann der Angabe der Personendaten misstraut (die sind für Gesundheit der möglichen Empfänger unbedeutend) muss wohl den Gesundheitsfragene rst recht misstrauen (die sind aber für Empfänger von Bedeutung).

Ich kenne dafür keine Lösung: aber den unwichtigen Personendaten zu msistrauen und den wichtigen Gesundheitsfragen dann zu vertrauen ist ja gerade falschrum.

Elke F
Rheinland-Pfalz
18.05.2022, 07:58 Uhr

Hallo Holger,
muss das denn erst passieren? Die Blutspendedienste müssen die Daten feststellen. Das ist doch logisch. Es ist doch nicht einfach ein Packet, dass man an der Haustür in Empfang nimmt. Und sogar bei der Abholung auf der Post muss ich jedesmal meinen Perso vorzeigen. Ist in bestimmten Bereichen einfach Alltag.

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Holger K
Baden-Württemberg
18.05.2022, 07:42 Uhr

habe mich das in Bezug auf diese Vorschrift schon immer gefragt, ob es in der Vergangenheit illegale Spender gab.

Also ob konkret jemand unter falscher Identität zum Blutspenden gegangen ist.
Weil exakt nur dieses soll durch die Vorschrift ja verhindert werden.

Nach meinem Vorurteil gibt ja jeder dort die korrekten Daten an (Name, und auf dem Spenderbogen auch die Gesundheitsfragen)

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Christian S
Rheinland-Pfalz
18.05.2022, 05:41 Uhr

Vorschrift ist Vorschrift.
BASTA!

Elke F
Rheinland-Pfalz
18.05.2022, 05:29 Uhr

Das ist nunmal auch ein formaler Vorgang, bei dem sich der Blutspendedienst und auch der Spender/in an die Vorgaben halten müssen. Die Personalien müssen selbstverständlich genau geprüft werden. Dazu ist ein Führerschein nicht geeignet. Sonst würde demnächst jemand mit dem Bodenseeschifferpatent oder einem Tauchschein da stehen und sich ausweisen wollen. Diese Befähigungsausweise sind nunmal keine Ausweisdokumente. Komischerweise denken ganz viele hier im Forum, dass für sie mal eine Ausnahme gemacht werden könnte. Der eine hat keinen Ausweis, bei dem nächsten ist die Sperrfrist noch nicht rum, der andere hat nur 0,1 zu viel Temperatur und und und. Wenn die Mitarbeiter einmal mit Ausnahmen anfangen würden, würden sie doch sofort in den Medien verrissen werden.....

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Alexander S
Bayern
18.05.2022, 04:07 Uhr

Das Problem ist, lass das jemand falsches mitbekommen, dann bekommt der Spendedienst Ärger..

Björn M
Niedersachsen
18.05.2022, 00:04 Uhr

Da gibt es nicht viel zu erklären, die gesetzliche Vorgabe verlangt nunmal das jeder Spender sich mit einem gültigem Ausweisdokument ausweisen muss.
Das bedeutet Personalausweis oder Reisepass ... der Führerschein ist nein Ausweisdokument sondern ein Befähigungsnachweis.

Da können einen 100 Leute persönlich kennen, die Vorgabe ist da und muss zur Sicherheit aller auch eingehalten werden.

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