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Thema:
Plasmaspende
Hallo, ich habe nach meiner letzten Blutspende ein Schreiben des Blutspendedienst BW bekommen worin ich informiert wurde, dass von meiner letzten (Blut-!!!)Spende Plasma eingelagert wurde. Dieses Plasma ist aber nur verwendbar, wenn ich innerhalb der nächsten 2 Monate nochmal Blut spende. Sicher kennt der eine oder andere diesen Schreiben.
Ich bin mir nun bzgl. Des Zeitraums nicht mehr sicher. Waren das zwei, drei oder vier Monate?
Kann da jemand weiter helfen?
Der Brief wurde leider schon entsorgt - war ja alles klar nach dem durchlesen *seuft*
DRK-Blutspendedienst –
Hallo Christoph, schick uns gerne eine Nachricht über das Kontaktformular oder ruf uns an: 0800-1194911. Wir helfen gerne weiter, Liebe Grüße
Bayern –
Entscheidend ist wie immer die "Richtlinie Hämotherapie" von BÄK und PEI:
Das gespendete Plasma wird zunächst für 4 Monate gesperrt- d.h. es liegt eingefroren in der sog. Quarantänelagerung, da es mit Krankheitserregern unterhalb der Nachweisbarkeitsgrenze belastet sein könnte.
Erst, wenn bei einer Folgespende NACH diesen 4 Monaten beim Spender die möglichen Krankheitserreger immer noch nicht nachgewiesen werden, darf das Plasma der ursprünglichen Spende "aus der Quarantäne" therapeutisch verwendet werden.
Erfolgt die Folgespende jedoch erst nach mehr als 15 Monaten (bzw. 3 Jahren, je nach Lagermethode bzw. Vorbehandlung) nach der ursprünglichen Spende, muss es verworfen werden, da die maximale Lagerdauer dann überschritten ist.
Zitat:
"3.2.4.1.1 Quarantäne-gelagertes therapeutisches Plasma (ohne Behandlung zur Pathogenreduktion)
Nach 4 Monaten Quarantänelagerung kann das Plasma nur dann therapeutisch eingesetzt werden, wenn eine nachfolgende Spende oder Blutprobe erneut auf die laut Zulassung notwendigen infektiologischen Laboruntersuchungen vor Freigabe von Spenden negativ getestet wurde."
Quelle:
https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/RL/RiliH_Lese.pdf
Vgl auch:
https://www.blutspenden.de/blut-und-plasmaspende/was-passiert-mit-meinem-plasma-nach-der-spende/
Warum Du deswegen explizit angeschrieben wurdest ist mir allerdings nicht so ganz klar - mir ist das noch nie passiert. Es könnte allerdings sein, dass die Blutspendedienste das Plasma so schnell wie möglich einsetzen wollen / müssen und Du daher gebeten wurdest, möglichst bald nach Ablauf der 4 Monate Sperrfrist erneut zu spenden.
Hessen –
Soweit ich informiert bin ist es so geregelt, dass sofern der Spender nach 6 Monaten nicht erneut gespendet hat, das Plasma entsorgt werden muss.
Rheinland-Pfalz –
Plasma darf immer erst verwendet werden, nachdem der Spender nochmals gespendet hat und dann noch gesund ist (um die diagnostische Lücke auszuschalten). Eine Frist ist mir allerdings nicht bekannt. Vielleicht hat es was mit dem aktuellen Bedarf zu tun? Ich würde an deiner Stelle bei der Hotline anrufen und fragen.
Niedersachsen –
Eigentlich ist das Plasma gefroren bis zu zwei Jahre haltbar. Da es ja nach einer Freigabe nicht unmittelbar verwendet wird, braucht es etwas Spielraum; aber mindestens ein Jahr oder anderthalb Jahre sollte machbar sein.
Ich kenne das Schreiben nicht, aber waren es vielleicht *noch* X Monate ab Schreiben?
Baden-Württemberg –
So einen Brief habe ich auch schon einmal erhalten. Damals war von einer Frist von 4 Monaten nach der geleisteten Spende die Rede.
Mit 2 Monaten könnte es allerdings auch knapp werden, weil wir ja die 56 Tagesfrist haben.