Ich muss, den Vorgaben entsprechend, bei der Arbeit eine Maske tragen - allerdings arbeite ich nur max. zwei bis drei Stunden am Stück. Kollegen und Kolleginnen dagegen arbeiten ganze Schichten, manchmal sogar Doppelschicht, mit FFP2-Maske. DAS ist unangenehm. Eine halbe Stunde OP-Maske dagegen ... sich darüber aufzuregen empfinde ich als übertrieben.
Tragt doch einfach Maske. Die Blutspende dauert doch nicht lang. Ich möchte nicht respektlos gegenüber euren Empfindungen sein aber bitte tragt euren Stolz nicht über dem Herzen und bitte helft weiterhin durch eure Blutspende auch wenn ihr dafür kurze Zeit Maske tragen müsste
mit dem Stichwort "Hausrecht" lässt sich sehr vieles beschränlen.
es darf nur nicht mit rechtlich wichtigeren Gesetzen kollidieren - etwas das AGG.
sobald nun etwa über Hausrecht begrenzt wird, dass etwa nur Frauen oder nur ab Alter 50 oder nur weisse Hautfarbe oder oder oder kann dagegen geklagt werden.
ausser es sprechen wiederrum wmedizinisch begründete Vorgaben dagegen (bei Blutspende etwa Maximalalter usw)
wobei zum Thema Maske bei Blutspende (zumindest bei meiner letzten Spende) sichtbar wird.
das ist inzwischen fast jedem egal - es ist sogar wieder möglich im Spenderaum zu trinken und das geht nur ohne OP-Maske.
Vermutlich auf der gleichen Basis, mit der jemand von seinen Gästen fordern kann, bei Betreten der Wohnung die Straßenschuhe auszuziehen. Hausrecht, wie die anderen auch schon schrieben. Es steht jedem frei, innerhalb seiner eigenen vier Wände, egal ob Eigentum oder gemietet, gewisse "Spielregeln" aufzustellen. Und wenn das jemandem aus welchem Grund auch immer nicht gefällt, steht es demjenigen auch frei, dann diese Räumlichkeiten einfach nicht zu betreten.
Niedersachsen –
Nennt sich 'gesunder Menschenverstand'. Steht daher nicht im BGB.
Baden-Württemberg –
Beim Arzt, medizinischen Einrichtungen usw. ist noch Pflicht. Auch Öffis.
Baden-Württemberg –
@ Björn ... dann müsstest du auf alles verzichten was die Gesundheit angeht, weil im gesamten Gesundheitswesen Maskenpflicht herrscht
Nordrhein-Westfalen –
Moin,
Das Hausrecht vielleicht?
Ich finde es ok.
Gruß
Baden-Württemberg –
Danke für alle Kommentare. Es ist interessant, dass in meine sachliche Frage soviel hineininterpretiert wird.
Bayern –
Ich muss, den Vorgaben entsprechend, bei der Arbeit eine Maske tragen - allerdings arbeite ich nur max. zwei bis drei Stunden am Stück. Kollegen und Kolleginnen dagegen arbeiten ganze Schichten, manchmal sogar Doppelschicht, mit FFP2-Maske. DAS ist unangenehm. Eine halbe Stunde OP-Maske dagegen ... sich darüber aufzuregen empfinde ich als übertrieben.
Mecklenburg-Vorpommern –
Wenn man zum Arzt geht muss man auch Maske tragen. Es zählt wohl zu medizinische n Einrichtungen.
Bayern –
Tragt doch einfach Maske. Die Blutspende dauert doch nicht lang. Ich möchte nicht respektlos gegenüber euren Empfindungen sein aber bitte tragt euren Stolz nicht über dem Herzen und bitte helft weiterhin durch eure Blutspende auch wenn ihr dafür kurze Zeit Maske tragen müsste
Baden-Württemberg –
Ich stellte mir die selbe Frage. Ich weigere mich, weiterhin zu spenden, solange dort noch Masken getragen werden müssen.
Baden-Württemberg –
mit dem Stichwort "Hausrecht" lässt sich sehr vieles beschränlen.
es darf nur nicht mit rechtlich wichtigeren Gesetzen kollidieren - etwas das AGG.
sobald nun etwa über Hausrecht begrenzt wird, dass etwa nur Frauen oder nur ab Alter 50 oder nur weisse Hautfarbe oder oder oder kann dagegen geklagt werden.
ausser es sprechen wiederrum wmedizinisch begründete Vorgaben dagegen (bei Blutspende etwa Maximalalter usw)
wobei zum Thema Maske bei Blutspende (zumindest bei meiner letzten Spende) sichtbar wird.
das ist inzwischen fast jedem egal - es ist sogar wieder möglich im Spenderaum zu trinken und das geht nur ohne OP-Maske.
Bayern –
Vermutlich auf der gleichen Basis, mit der jemand von seinen Gästen fordern kann, bei Betreten der Wohnung die Straßenschuhe auszuziehen. Hausrecht, wie die anderen auch schon schrieben. Es steht jedem frei, innerhalb seiner eigenen vier Wände, egal ob Eigentum oder gemietet, gewisse "Spielregeln" aufzustellen. Und wenn das jemandem aus welchem Grund auch immer nicht gefällt, steht es demjenigen auch frei, dann diese Räumlichkeiten einfach nicht zu betreten.
Niedersachsen –
Eine rechtliche Grundlage ist nicht nötig. Es gilt das Hausrecht. Wenn der Betreiber das möchte, darf er es verlangen.
Niedersachsen –
Blutspenden zählen zu den medizinischen Einrichtungen. Desweitern könnte man diese Vorgabe mit dem Hausrecht begründen