Aktueller Beitrag

11

Gerlind P Baden-Württemberg

11Vollblut
BISHER GESPENDET
06.09.2022, 21:51 Uhr

Hallo, kann mir jemand sagen, auf welcher rechtlichen Grundlage beim Spenden noch Maskenpflicht herrscht?

6
0
2
0
14
9
Bernd K
Niedersachsen
20.09.2022, 19:31 Uhr

Nennt sich 'gesunder Menschenverstand'. Steht daher nicht im BGB.

27
Sylvia K
Baden-Württemberg
08.09.2022, 03:26 Uhr

Beim Arzt, medizinischen Einrichtungen usw. ist noch Pflicht. Auch Öffis.

145
Michael O
Baden-Württemberg
07.09.2022, 18:05 Uhr

@ Björn ... dann müsstest du auf alles verzichten was die Gesundheit angeht, weil im gesamten Gesundheitswesen Maskenpflicht herrscht

26
Mario S
Nordrhein-Westfalen
07.09.2022, 16:19 Uhr

Moin,
Das Hausrecht vielleicht?
Ich finde es ok.

Gruß 😇

11
Gerlind P
Baden-Württemberg
07.09.2022, 13:51 Uhr

Danke für alle Kommentare. Es ist interessant, dass in meine sachliche Frage soviel hineininterpretiert wird.

16
Andrea-Esther C
Bayern
07.09.2022, 13:40 Uhr

Ich muss, den Vorgaben entsprechend, bei der Arbeit eine Maske tragen - allerdings arbeite ich nur max. zwei bis drei Stunden am Stück. Kollegen und Kolleginnen dagegen arbeiten ganze Schichten, manchmal sogar Doppelschicht, mit FFP2-Maske. DAS ist unangenehm. Eine halbe Stunde OP-Maske dagegen ... sich darüber aufzuregen empfinde ich als übertrieben.

89
Manuela F
Mecklenburg-Vorpommern
07.09.2022, 13:28 Uhr

Wenn man zum Arzt geht muss man auch Maske tragen. Es zählt wohl zu medizinische n Einrichtungen.

3
Dieter K
Bayern
07.09.2022, 11:28 Uhr

Tragt doch einfach Maske. Die Blutspende dauert doch nicht lang. Ich möchte nicht respektlos gegenüber euren Empfindungen sein aber bitte tragt euren Stolz nicht über dem Herzen und bitte helft weiterhin durch eure Blutspende auch wenn ihr dafür kurze Zeit Maske tragen müsste

85
Björn N
Baden-Württemberg
07.09.2022, 11:00 Uhr

Ich stellte mir die selbe Frage. Ich weigere mich, weiterhin zu spenden, solange dort noch Masken getragen werden müssen.

72
Holger K
Baden-Württemberg
07.09.2022, 09:53 Uhr

mit dem Stichwort "Hausrecht" lässt sich sehr vieles beschränlen.

es darf nur nicht mit rechtlich wichtigeren Gesetzen kollidieren - etwas das AGG.
sobald nun etwa über Hausrecht begrenzt wird, dass etwa nur Frauen oder nur ab Alter 50 oder nur weisse Hautfarbe oder oder oder kann dagegen geklagt werden.
ausser es sprechen wiederrum wmedizinisch begründete Vorgaben dagegen (bei Blutspende etwa Maximalalter usw)

wobei zum Thema Maske bei Blutspende (zumindest bei meiner letzten Spende) sichtbar wird.

das ist inzwischen fast jedem egal - es ist sogar wieder möglich im Spenderaum zu trinken und das geht nur ohne OP-Maske.

16
Andrea-Esther C
Bayern
06.09.2022, 22:22 Uhr

Vermutlich auf der gleichen Basis, mit der jemand von seinen Gästen fordern kann, bei Betreten der Wohnung die Straßenschuhe auszuziehen. Hausrecht, wie die anderen auch schon schrieben. Es steht jedem frei, innerhalb seiner eigenen vier Wände, egal ob Eigentum oder gemietet, gewisse "Spielregeln" aufzustellen. Und wenn das jemandem aus welchem Grund auch immer nicht gefällt, steht es demjenigen auch frei, dann diese Räumlichkeiten einfach nicht zu betreten.

6
Sandra B
Niedersachsen
06.09.2022, 21:59 Uhr

Eine rechtliche Grundlage ist nicht nötig. Es gilt das Hausrecht. Wenn der Betreiber das möchte, darf er es verlangen.

Björn M
Niedersachsen
06.09.2022, 21:57 Uhr

Blutspenden zählen zu den medizinischen Einrichtungen. Desweitern könnte man diese Vorgabe mit dem Hausrecht begründen

Start Terminsuche Forum