wenn die Arthroskopie mit einem starren Instrument gemacht wurde, beträgt die Rückstellungsfrist vier Wochen. Wenn die Arthroskopie jedoch mit einem flexiblen Instrument (z.B. Schlauch) gemacht wurde, dann beträgt die Rückstellungsfrist vier Monate. In jedem Fall entscheidet der Teamarzt vor Ort über deine Spendefähigkeit.
:...eine Arthroskopie schließt dich für 1 Woche nach entfernen des Nahtmaterials von der Blutspende aus. Solltest du Thromboseprophylaxe erhalten haben müssen diese bereits seit 1 Woche abgesetzt sein. Wenn diese Wartezeiten gegeben sind, kannst du gerne wieder an einer Blutspende teilnehmen.
DRK-Blutspendedienst –
Hallo Angelika,
wenn die Arthroskopie mit einem starren Instrument gemacht wurde, beträgt die Rückstellungsfrist vier Wochen. Wenn die Arthroskopie jedoch mit einem flexiblen Instrument (z.B. Schlauch) gemacht wurde, dann beträgt die Rückstellungsfrist vier Monate. In jedem Fall entscheidet der Teamarzt vor Ort über deine Spendefähigkeit.
Viele Grüße
Sarah vom Blutspendedienst NSTOB Team
Thüringen –
Vielen Dank für eure Antworten.
Niedersachsen –
Moin Angelika, auf jeden Fall darfst Du nicht mehr "krankgeschrieben" sein, aber das gilt ja für jede Spende.
Rheinland-Pfalz –
Zitat BSD West
:...eine Arthroskopie schließt dich für 1 Woche nach entfernen des Nahtmaterials von der Blutspende aus. Solltest du Thromboseprophylaxe erhalten haben müssen diese bereits seit 1 Woche abgesetzt sein. Wenn diese Wartezeiten gegeben sind, kannst du gerne wieder an einer Blutspende teilnehmen.
Liebe Grüße
BSD WEST"
Nordrhein-Westfalen –
Ruft doch die kostenlose Hotline des DRK an, 0800 11 949 11, die hilft euch weiter! Und darauf ist Verlass
Nordrhein-Westfalen –
Hallo, das hatte ich heute auch und würde mich auch interessieren.