Ich gehe am 30.1. spenden. In der Zeitung steht, dass bei dem Termin eine Maske getragen werden muss.
Ich bin gespannt, ob sich die Informationen überschnitten haben oder die Änderung doch schon gilt.
"Arne S
NIEDERSACHSEN –
25.01.2023, 13:50 Uhr
Habe gerade auf der HP des Ortsverbandes, bei dem ich öfter spenden gehe, folgendes gelesen:
>>> Auch nach dem Wegfall der gesetztlichen Maskenpflicht gilt bei uns im Henry-Dunant-Haus, und somit auch in der Kleiderkammer, weiterhin eine Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95 Maske. Wir machen damit von unserem Hausrecht gebrauch.<<<
Gilt, dass jetzt auch für die Blutspende?"
Das gilt nur für die Blutspende, wenn diese auch im Henry-Dunant-Haus durchgeführt wird. Da hat das Rote Kreuz Hausrecht und kann das so festlegen.
Habe gerade auf der HP des Ortsverbandes, bei dem ich öfter spenden gehe, folgendes gelesen:
>>> Auch nach dem Wegfall der gesetztlichen Maskenpflicht gilt bei uns im Henry-Dunant-Haus, und somit auch in der Kleiderkammer, weiterhin eine Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95 Maske. Wir machen damit von unserem Hausrecht gebrauch.<<<
Gilt, dass jetzt auch für die Blutspende?
Bei meiner letzten Spende wurde angedeutet, dass es beim nächsten Termin vor Ort wieder einen Imbiss geben sollte.
Die stärkt die Hoffnung, dass auch die Maskenpflicht "fallen" könnte.
Abgesehen davon, dass das auch für M-V gilt und Rechtschreibfehler vorhanden sind, man man das genauer definieren. Als Raucher ist man sehr oft am Husten, dürfte also quasi gar nicht mehr Blut spenden. Aber ein Schritt ist getan, mich würde mal die Begründung interessieren. Was hat sich geändert oder wird sich zum 30.01. an der Gesamtlage, den rechtlichen Maßgaben ändern? Scheint mir eher eine Wünsch -mir -was-Veranstaltung zu sein.
Arne, der gesellige Imbiss vor Ort nach einer Spende wird nun mit der gleichen Begründung beim NSTOB eingestellt wie die Ehrennadeln und Urkunden: "Weil der Spender es so will".
Ich hoffe meine Ironie ist am Ende nicht doch die Wahrheit.
Rheinland-Pfalz –
Ich gehe am 30.1. spenden. In der Zeitung steht, dass bei dem Termin eine Maske getragen werden muss.
Ich bin gespannt, ob sich die Informationen überschnitten haben oder die Änderung doch schon gilt.
Bayern –
"Arne S
NIEDERSACHSEN –
25.01.2023, 13:50 Uhr
Habe gerade auf der HP des Ortsverbandes, bei dem ich öfter spenden gehe, folgendes gelesen:
>>> Auch nach dem Wegfall der gesetztlichen Maskenpflicht gilt bei uns im Henry-Dunant-Haus, und somit auch in der Kleiderkammer, weiterhin eine Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95 Maske. Wir machen damit von unserem Hausrecht gebrauch.<<<
Gilt, dass jetzt auch für die Blutspende?"
Das gilt nur für die Blutspende, wenn diese auch im Henry-Dunant-Haus durchgeführt wird. Da hat das Rote Kreuz Hausrecht und kann das so festlegen.
Baden-Württemberg –
herrliche Nachrichten
dan sollte das für alle Bundesländer gehen.
Niedersachsen –
Habe gerade auf der HP des Ortsverbandes, bei dem ich öfter spenden gehe, folgendes gelesen:
>>> Auch nach dem Wegfall der gesetztlichen Maskenpflicht gilt bei uns im Henry-Dunant-Haus, und somit auch in der Kleiderkammer, weiterhin eine Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95 Maske. Wir machen damit von unserem Hausrecht gebrauch.<<<
Gilt, dass jetzt auch für die Blutspende?
Baden-Württemberg –
Bei meiner letzten Spende wurde angedeutet, dass es beim nächsten Termin vor Ort wieder einen Imbiss geben sollte.
Die stärkt die Hoffnung, dass auch die Maskenpflicht "fallen" könnte.
Niedersachsen –
Abgesehen davon, dass das auch für M-V gilt und Rechtschreibfehler vorhanden sind, man man das genauer definieren. Als Raucher ist man sehr oft am Husten, dürfte also quasi gar nicht mehr Blut spenden. Aber ein Schritt ist getan, mich würde mal die Begründung interessieren. Was hat sich geändert oder wird sich zum 30.01. an der Gesamtlage, den rechtlichen Maßgaben ändern? Scheint mir eher eine Wünsch -mir -was-Veranstaltung zu sein.
Niedersachsen –
Arne, der gesellige Imbiss vor Ort nach einer Spende wird nun mit der gleichen Begründung beim NSTOB eingestellt wie die Ehrennadeln und Urkunden: "Weil der Spender es so will".
Ich hoffe meine Ironie ist am Ende nicht doch die Wahrheit.
Niedersachsen –
Dann bleibt noch die Frage mit dem Imbiss nach der Spende.
Hessen –
Sei allen gegönnt - hoffe Ihr habt nix dagegen, dass ich weiterhin hinter dem Sabberlappen röchele. Glück auf!