Aktueller Beitrag

Helmut S Bayern

22.03.2023, 18:28 Uhr

Es gibt wichtige Änderungen im Transfusionsgesetz, u.a.

- Sexuelle Orientierung darf künftig kein Ausschlusskriterium mehr sein

- Höchstaltersgrenzen sind grundsätzlich aufgehoben (d.h. man darf auch als Hundertjähriger noch spenden, wenn's der Arzt erlaubt...)

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/bundestag-gesetz-blutspende-101.html

Frage an den BSD: Wird das auch bei Euch so umgesetzt?

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Helmut S
Bayern
23.03.2023, 18:48 Uhr

Hallo Holger,

das ganze ist im Zusammenhang mit der "digitalen Anamnese" zu sehen.

Der Fragebogen wird online von Dir vor Ort ausgefüllt. Dann sitzt Du nicht mehr vor einem physikalisch präsenten Arzt, sondern sprichst mit ihm via Computer, wie halt in der "Telemedizin" üblich.

Blutdruckmessgerät und Thermometer sind direkt mit dem PC am "Arzt-Tisch" verbunden und Du führst die Messungen unter Anleitung des "Remote-Arztes" selbst durch. Die Werte werden dabei automatisch in den digitalen Fragebogen übernommen.

Durch diese Digitalisierung sparen sich die Blutspendedienste wohl einiges an Zeit und Kosten.

Die Ärzte sehen das allerdings etwas kritisch, denn:

"Schwerwiegende oder lebensbedrohliche Komplikationen im Rahmen einer Blutspende seien zwar sehr selten, aber niemals völlig auszuschließen. Deshalb dürften Blutspenden nicht ohne ärztliche Präsenz durchzuführen sein."

Quelle:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/141772/Entbudgetierung-Blutspende-UPD-Reform-Der-Omnibus-ist-angekommen

(Dort auf "Neue Blutspenderegeln" runter scrollen!)

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Holger K
Baden-Württemberg
23.03.2023, 17:57 Uhr

was ist mit " Ermöglichung telemedizinischer Verfahren"

in Bezug auf Blutspende gemeint?

Team Bayern
Blutspendedienst des BRK
23.03.2023, 13:23 Uhr

Hallo Helmut,

die von der Bundesregierung in Gang gesetzten Änderungen des Transfusionsgesetzes sehen neben den Anpassungen in Bezug auf die Zulassung zur Blutspende von Männern, die mit Männern Sex haben nun auch den Wegfall einer Altersobergrenze für Erst- und Wiederholspender sowie die von den DRK-Blutspendediensten geforderter Ermöglichung telemedizinischer Verfahren vor. Das Gesetz verpflichtet die Bundesärztekammer demnach neue Richtlinien für die Blutspende zu erlassen. Für die Umsetzung wurde eine Frist von vier Monaten benannt, innerhalb der die Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut die Blutspende-Richtlinien anzupassen habe.

Erst wenn die geplanten Anpassungen abschließend im Transfusionsgesetz festgeschrieben sind und die konkrete Umsetzung definiert ist, kann eine seriöse Einordnung Seitens der DRK-Blutspendedienste erfolgen.

Eine schöne Woche noch und liebe Grüße
Hannah vom BSD

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Wolfgang S
Rheinland-Pfalz
22.03.2023, 22:40 Uhr

Es kann noch nichts davon umgesetzt werden, da die gesetzlichen Vorgaben zunächst von der Bundesärztekammer in der Richtlinie Hämotherapie eingepfercht werden müssen. Dies soll nach dem Willen der Gesetzgeber binnen vier Monaten erfolgen. Erst nach Änderung der Richtlinie kann eine Umsetzung bei der Blutspende erfolgen. Das gilt dann im Übrigen nicht nur für die Blutspendedienste des DRK, sondern für alle.

Michael H
Hessen
22.03.2023, 22:13 Uhr

Der Überbringer der guten Botschaft wird ... ausdrücklich gelobt... und auf die Antwort auf Deine Frage bin ich gespannt wie ein Flitzebogen!

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