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Thema:
Feedback zum Blutspendetermin
Nach 6 Jahren nun endlich mal wieder zum Blutspenden, weil mittlerweile ohne Termin nichts mehr geht und neuerdings glücklicherweise Zusatztermine angeboten werden. Juhu! :D
Bei der Anmeldung dann die Ernüchterung: „Ich kann Sie nicht zulassen, da Ihr Perso abgelaufen ist!“ Ich habe mich zu meinem Passbild nicht wirklich verändert. Und nach einem Ersatzdokument (z. B. gültiger Führerschein war dabei) wurde auch nicht gefragt. ERNSTHAFT?!? Soweit ist es also schon gekommen!?! Da wird Bürokratie vor Menschenleben gesetzt! Und das in einer Zeit, in der Blutkonserven traditionell eng sind. Da ist mir die Euphorie deutlich abhanden gekommen, mich für einen neuen Termin anzumelden. Sehr Schade! Ganz schlechtes Zeichen, liebes NSTOB Team! :‘(
Rheinland-Pfalz –
Bei manchen Spendenorten reicht auch ein Führerschein.
Blutspendedienst des BRK –
Hallo zusammen,
ein Kommentar unter diesem Beitrag wurde uns gemeldet.
Wir konnten bei der Prüfung keine bedenklichen Inhalte erkennen.
Viele Grüße
Charlotte vom BSD
Berlin –
Hallo,
spannendes Thema.
Ich weiß nicht einmal, was die Verordnungen sagen oder ob es interne Weisungen gibt, die regeln, welche Dokumente an der Anmeldung akzeptiert werden.
Die Diskussion hier zeigt, dass Menschen unterschiedlich denken.
Und nun komm ich mir meinen Gedanken:
1. Vor der Pandemie fuhren in Berlin Spendemobile, spenden war ohne Termin möglich. Mir wurde das Portemonnaie geklaut, Ausweis weg. Ich durfte spenden, weil mich alle vor Ort kannten, Anmeldung und Entnahmeteam.
2. 2017 besuchte ich das BMVg mit meinem Kollegen. Ich besaß nur einen abgelaufenen Personalausweis. Dies reichte um von den Feldjägern rein gelassen zu werden. Das hatten wir aber vorher telefonisch geklärt.
3. 2003 auf einer Flugreise nach Finnland, verlangte die Security in Helsinki am Einstieg ins Flugzeug meinen Personalausweis.
Dass empfand ich damals, eineinhalb Jahre nach 9/11 als total sinnvoll. Genau dort noch einmal zu prüfen, wer betritt die Maschine. Dies schrieb ich den BMI, Bundesministerium des Inneren.
Die Antwort lautete: Die Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes könnten einen echten nicht von einem falschen Ausweis unterscheiden. Daher, danke für den Vorschlag aber nein.
Fazit:
Wer keinen deutschen Dokumente hat, darf mit deutschen Sprachkenntnissen Blut spenden. Welches Dokument wird dann akzeptiert?
Der Personalausweis enthält die Adresse, der Reisepass nicht.
Und wenn ich den Beitrag richtig verstehe, geht es Stephan nur um die Frage: Warum ist das so geregelt bzw. Was machen die Mitarbeiter vor Ort?
Und nun eine Frage:
Wenn man nur den abgelaufenen Personalausweis in der Hand hat, wie Stephan und gerät in eine Polizeikontrolle, was passiert dann?
Es wird ermessen, ob ein Bußgeld fällig wird oder es bei einer Ermahnung bleibt. . In West-Berlin galt der Spruch:"Wenn die Alliierten eine Person ohne gültigen Ausweis erwischen, kann diese erschossen werden."
Ich weiß nicht, ob dies wahr war, passiert ist es wohl eher selten.
Grüße aus Berlin
Bayern –
Die Frage ist ja tatsächlich nicht, wer "schuld" ist. Dass das Personal vor Ort die Bestimmungen umsetzen muss und keinen Handlungsspielraum hat, ist klar. Die Frage ist aber, ob diese Bestimmungen zweckmäßig sind.
Wie Holger geschrieben hat, fordert der Gesetzgeber lediglich eine eindeutige Identifizierung des Spenders. Die Interpretation des Roten Kreuzes ist offenbar, dass das ein gültiges Personaldokument sein muss. Tatsächlich gäbe es noch andere Möglichkeiten, die zum Beispiel in Wahllokalen auch angewendet werden. Das wären etwa:
- Führerschein oder andere amtliche Dokumente mit Lichtbild
- abgelaufene Personaldokumente
- persönliche Kenntnis der Person
Vielleicht liest ja jemand vom Roten Kreuz mit und kann klären, warum die Gesetzeslage so viel strikter ausgelegt wird als anderswo - siehe wieder der Vergleich zu Wahlen.
Bayern –
Spenden kannst du bei uns normalerweise auch ohne Termin wenn du frühzeitig kommst. Bei uns gibt es viele, auch Erst Spender, die ohne Termin drankommen.
Bayern –
Das ist bestimmt nicht überall so. Die Helfer müssen sich halt auch an bestimmte Vorgaben halten. Und einen gültigen Personalausweis braucht man ja sowieso. Das sollte man ja im Auge behalten. Das ist doch normalerweise kein Drama. Spenden oder nicht. Helfen oder nicht. Das bleibt dann dir überlassen. Man muß doch nicht alles dramatisieren.
Bayern –
Illegale Spenden, was soll das sein?
Anonyme Spenden - sind per Richtline ausgeschlossen, da die Identität des Spenders festzustellen ist.
Wenn nun in einer Spende Auffälligkeiten sind (irgendwelche Viren oder Marker), dann sollte es im Interesse des Spenders sein, hierüber informiert zu werden. Das geht nur, wenn die Identität eindeutig festgestellt werden kann. Und mit dem grauen Lappen ... meiner ist von 1984, also 40 Jahre alt. Da erkennt mich keiner mehr.
Baden-Württemberg –
korrekt: in der Richtlinie auf Seite 19 (wie geschrieben)
es muss nur Identität festgestellt werden.... mehr nicht.
keine Vorgabe auf welche Art
in Klammer ist das Beispiel mit dem Personaldokument
desweiteren:
warum wird den Angaben der Spender misstraut?
im Fragebogen wird den Angaben der Spender vertraut - so wie angekreuzt gilt es als korrekt.
wenn nun Identität bei Station Anmeldung angegeben wird fehlt nun das Vertrauen in die Angaben des Spenders und dieser muss vergleichbar wie bei Flugreise Dokumente vorlegen.
ein erkennbarer Widerspruich
die Meldung ist prositiv: es kann sich nun DRK melden warum die Identität beim DRK nur beschränkt auf Personaldomument festgestellt wird.
vor allem gilt weiterhin die Frage:
warum?
welche Probleme gab es mit illegalen anonymen Spendern?
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2.2.4 Auswahl des Spenders
2.2.4.1 Spenderidentität
Anlässlich jeder Spende bzw. jeder spendebezogenen Untersuchung ist die Identität des Spen-
ders ohne die Gefahr einer Verwechslung festzustellen (gültiges amtliches Personaldokument mit Lichtbild). Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und Adresse des Spenders sind zu
erfassen. Alle Spenderdaten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und den Bestimmun-gen des Datenschutzes.
Baden-Württemberg –
Problem hierbei:
in den Richtlininen Hämotherapie ist nicht festgelegt, dass ein Ausweis vorgelegt werden muss.(etwa auf Seite 19 - Personaldokument ist ein Beispiel)
es muss nur die Identität des Spenders eindeutig festgestellt werden.
auf welche Art ist belanglos: das darf auch durch persönlichen Kontakt erfolgen.
DRK handelt hier eindeutig übertrieben.
zumal es nie eine sinnvolle Antwort zur Frage nach illegalen oder anonymen Spenden in der Vergangenheit gab.
gabs es das?
gabs es illegale anonyme Spender?
desweiteren wird das Blut sowieso auf wichtige Inhalte gepfüft.
Nordrhein-Westfalen –
@ Andrea-Esther C: Schuldig sind meistens die anderen! Da hast du vollkommen recht
Bayern –
Da du schon ein paar mal gespendet hast, dürfte dir bekannt sein, dass die Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass) notwendig ist. Das entspricht dem Transfusionsgesetz und den Richtlinien Hämotherapie - insofern hat das Team vor Ort korrekt gehandelt.
Andererseits ... es ist so viel einfacher, die Schuld bei anderen zu suchen ...
Mecklenburg-Vorpommern –
Das Problem liegt eigentlich bei dir, normalerweise weiß man der Personalausweis abgelaufen ist. Vorschriften gibt es nun mal und man sollte sich halt daran halten.
Niedersachsen –
Nicht falsch verstehen: Ich sage nicht, dass die Kollegen falsch gehandelt haben! Aber genau, weil es diese Vorschrift gibt, sollte man mal darüber nachdenken, ob das so zeitgemäß ist oder welche Alternativen es gibt. Ich will kein Konto eröffnen und darüber Geld waschen und mich auch nicht ins Ausland absetzen, sondern als bereits registrierter Blutspender Leben retten und Gutes tun. Warum nicht also mal „anders“ denken und nicht nur in „eingefahrenen Vorschriften“ ;)
Nordrhein-Westfalen –
Es ist seit Jahren Vorschrift, zur Blutspende einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen ... sorry, aber das Team hat alles richtig gemacht.
Sachsen –
Die Vorschrift ist nun mal Personalausweis oder Reisepass. Führerschein zählt nicht als amtliches Dokument, du kannst auch nicht nur mit Führerschein ins Ausland reisen. Also Wut verfliegt lassen und neuen Anlauf nehmen.