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Thema:
Blutspendeausweis
Hallo, war gestern beim Blutspenden. Ich musste, trotz das ich dort bekannt bin und seit 35 Jahren am selben Ort Spende, meinen Perso vorzeigen. Man sagte mir ich könnte kein Blut spenden, wenn der Perso abgelaufen ist. Ich verstehe die Ehrenamtlichen . Sie haben auch ihre Vorgaben. Ich Frage mich nur, ist mein Blut dann schlechter mit abgelaufenen Perso?
DRK-Blutspendedienst –
Seit 2010 gilt bezüglich der Identitätsprüfung bei Blutspender:innen eine gesetzliche Vorgabe, die in den Hämotherapie-Richtlinien des Transfusionsgesetzes, die wiederum von der Deutschen Bundesärztekammer in Zusammenarbeit mit dem Paul-Ehrlich-Institut entwickelt werden, verankert ist.
Auch wenn diese Vorgabe teilweise auf Unverständnis stößt, so sind die Richtlinien des Transfusionsgesetzes für alle DRK Blutspendedienste bindend und müssen umgesetzt werden.
In den Richtlinien heißt es: "Anlässlich jeder Spende bzw. jeder spendebezogenen Untersuchung ist die Identität des Spendewilligen ohne die Gefahr einer Verwechslung festzustellen (gültiges amtliches Personaldokument mit Lichtbild).
Alle Spenderdaten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und den Bestimmungen des Datenschutzes.“
Der amtliche Lichtbildausweis ist also deshalb erforderlich, damit zweifelsfrei die Identität des Blutspendenden festgestellt werden kann.
Auch zum Schutz der Spendeempfänger:innen muss die Identität des Blutspendenden zu jeder Zeit zweifelsfrei nachvollziehbar sein.
Wir haben knapp 1.000.000 Spender in unseren Datenbanken. Eine falsche Zuordnung hätte schlimme Auswirkungen.
Als amtlicher Lichtbildausweis gelten laut Transfusionsgesetzt der Personalausweis und/ oder der Reisepass.
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Viele Grüße
Daniela vom Blutspendedienst
Baden-Württemberg –
Björn M
NIEDERSACHSEN –
13.07.2024, 14:28 Uhr
"Holger K.:
Weshalb verbreiten sie hier absichtlich solch einen geistigen Dünnschiss?"
️ Entweder kann er nicht lesen
️ oder er glaubt nicht, was er liest
️ oder er weiß es besser, will aber provozieren.
In jedem Fall ein recht unsoziales Verhalten... ️
Baden-Württemberg –
vor allem aber:
in der offiziellen Richtline Hämotherapie ist nirgendwo vorgeschrieben, dass eine Kontrolle bei jeder Blutspende durchzuführen ist.
für DRK bedeutet dies, dass es bei der Erstspende gemacht wird (dann ist egal auf welche Art die Identität bestimmt) und jedes weitere mal geht dies über die Spendenummer vollkommen ohne irgendwelchen offiziellen Ausweise.
aber DRK darf natürlich selbst erheblich strengere Richtlinien bestimmen unabhängig von den rechtlichen Bedingungen.
Bayern –
Ein abgelaufener Personalausweis sollte zur Identitätsfeststellung besser auch zugelassen werden. Weil die Identität ändert sich deswegen ja nicht. Außer die Person ist auf dem Bild nicht mehr wiederzuerkennen. Das wäre aber auch bei einem nicht abgelaufenen Personalausweis ein Problem. Wenn eine Person mit einem gestohlenen Personalausweis versucht Blut zu spenden.
Baden-Württemberg –
Walter H
NIEDERSACHSEN
"Ich Frage mich nur, ist mein Blut dann schlechter mit abgelaufenen Perso?"
Als erfahrener Blutspender kannst du diese wichtige Frage bestimmt selbst mit JA beantworten.
Baden-Württemberg –
Andrea-Esther C
BAYERN –
" ... sollte man einen gültigen Ausweis vorlegen und keinen abgelaufenen. Du fährst ja auch nicht mit einer Monatskarte vom Mai noch im Juli"
Ich bin argumentativ ganz bei dir. Aber bist du dir ganz sicher, dass das alle Foris auch so sehen? Oder doch lieber bei Kontrollen über die Sinnlosigkeit der Regeln diskutieren wollen...?
Baden-Württemberg –
der Text mit der Richtlinie steht ja öffentlich einsehbar in der Richtlinie Hämotherapie.
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und logisch: DRK hat vergleichbar wie Hausrecht die Möglichkeit eigene Bedingungen festzulegen.
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und logisch: kritisieren darf und soll man jede Regel. denn nur sinnvolle Regeln werden akzeptiert.
vor allem Regeln die sinnlos sind müssen kritisiert werden.
Bayern –
Das Eine (Anzahl der Spenden) hat nichts mit dem Anderen (Ausweis etc.) zu tun. Einfach mitnehmen, vorzeigen, fertig. Nicht immer alles kritisieren/hinterfragen. Diese Vorgabe tut niemandem weh und es wird Gründe geben, warum sie eingeführt wurde...
Bayern –
Du hast bereits 115 Spenden hinter dir. Da dürfte dir bekannt sein, dass man einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen muss - also Perso oder Reisepass. Dein Blut wird nicht schlagartig "schlecht" wenn der Pass abgelaufen ist, genau wie ein originalverschlossenes Glas Marmelade auch nicht nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum ungenießbar wird. Aber wenn ein gültiger Ausweis verlangt wird, dann ... sollte man einen gültigen Ausweis vorlegen und keinen abgelaufenen. Du fährst ja auch nicht mit einer Monatskarte vom Mai noch im Juli ...
Baden-Württemberg –
ich brauche den entscheidenden Text ja nicht wiederholen.
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aber das Personaldokument ist nach "Richtlinie Hämotherapie) keine notwendige Bedingung für Feststellung der Identität
Personaldokument ist nur eine Möglichkeit das zu tun.
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aber davon unabhängig ist sowohl das Handeln von DRK, aber vor allem der Grund dafür zu kritisieren.
denn es ist zu beachten:
bei den Angaben zur Person wird dem Spender grundlos misstraut und die Angaben zur Person müssen bei Station Anmeldung festgestellt werden.
Im Gegensatz dazu wird den Angaben zur Gesundheit - der Spendefragebogen - dem Spender vertraut. Es erfolgt hier keinerlei Kontrolle, etwa durch Pflicht für ärztliches Attest usw.
Für die möglichen Empfänger sollte es ja exakt andersrum sein. da ist nicht wichtig von wem das Blut kommt, sondern welche Gesundheitsfolgen entstehene können.
Ja, das Blut wird auf einige Inhalte geprüft und der Spender wird darüber im Problemfall informiert, was bei mutwillig falschen Angaben nicht funktioniert, aber das ist das Problem des Spenders.
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bezogen auf Geschwindigkeitsbeschränkung ist exakt dasselbe sichtbar.
Es gibt immer zurecht Diskussion ob nun Beschränkung auf 30km/std oder auf 50km/std oder manchmal auch 70km/std in Ortschaft sinnvoll ist. Und seltsame regeln mit durchgehend 30 führen nie dazu Regeln als sinnvoll zu betrachten. Und aus dem Grund werden über Verwaltung Beschränkungen auch wieder geändert und auf 70km/std erhöht.
Denn rein trechnisch ist auch 30km/std zu hoch, 20km/std ist sicherer.
eine komplette sperrung auf 0km/std als Extremwert noch sicherer.
Bayern –
Hallo Walter ist es wirklich so schwer zu verstehen? Zur Blutspende ist ein Ausweis erforderlich, der gültig ist also nicht einmal 1 Tag abgelaufen! Mit bisher 114 Blutspenden kennst Du diese Regeln sehr genau, warum also das in Frage stellen???
Rheinland-Pfalz –
Bei uns reicht ein Führerschein.
Niedersachsen –
Ein amtlichen Identitätsnachweis ist der Perso oder der Reisepass, ein Führerschein zählt hierzu nicht.
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html
Sachsen –
Wenn man nach über 100 Spenden sei ene Verwunderung über die Identitäskpntrolle zum Aisdruck bringt, ist das schon mehr als verwunderlich.
Bayern –
Ich halte die Frage, warum die Regelung so viel enger gefasst ist als in anderen Lebensbereichen (mal abgesehen von Auslandsreisen) nach wie vor für berechtigt. Nur ist das hier vermutlich nicht die Stelle, an der wir etwas daran ändern können.
Im Grunde geht es ja darum, die Blutspende so niederschwellig wie möglich zu machen. Wenn man dann z.B. jemand mit einem gestern abgelaufenen Personalausweis wegschicken MUSS, dann halte ich die Regelung für unzweckmäßig.
Baden-Württemberg –
Falsch
in der Richtlinie - und auch dieser Punkt ist kritikwürdig - steht nur, dass Spender eindeutig festzustellen ist
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keinerlei Vorschrift auf welche Art
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zur Sicherheit als Wiederholung
2.2.4 Auswahl des Spenders
2.2.4.1 Spenderidentität
Anlässlich jeder Spende bzw. jeder spendebezogenen Untersuchung ist die Identität des Spen-
ders ohne die Gefahr einer Verwechslung festzustellen (gültiges amtliches Personaldokument mit Lichtbild). Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und Adresse des Spenders sind zu
erfassen. Alle Spenderdaten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und den Bestimmun-gen des Datenschutzes.
Baden-Württemberg –
Und wenn ich schon 40 Jahre Kunde bei meiner Bank bin kann’s passieren, dass ich den Ausweis zeigen muss. Ist doch ok. Ich hab ihn dabei, zeig ihn vor und alles ist in Sekunden erledigt. Was muss man da ein Fass aufmachen und glauben nach ein paar Jahrzehnten sei man VIP.
Baden-Württemberg –
Ich verstehe Walter H komplett. Das Theater hatte ich ähnlich! Bei mir wurde der rosa Führerschein nicht anerkannt. Angeblich ist dieser nicht fälschungssicher. Seltsamerweise reicht es jedoch für die Polizei! Ich wurde Heim geschickt. Dann halt nicht…..
Baden-Württemberg –
Die Option "Persönlich bekannt" gibt es leider hier nicht.
Wer will hier denn auch wirklich die Verantwortung übernehmen?
Perso sollte man immer "am Mann" haben.
Bayern –
Ich weis jetzt nicht wo du den Fehler bei der DRK suchst, wenn die dich darauf hinweisen was bei dir abgelaufen ist. Und somit nicht die DRK sondern du selber schuld bist wenn du nicht Blutspenden gehen kannst.
Bayern –
Muss man jetzt nicht verstehen. Der Perso wird bei der Blutspende ja überhaupt nicht dokumentiert nur angesehen, ob es die richtige Person ist, die spendet. War halt mal wieder jemand übergenau - wie auch immer. Wenn ich mir einzelne Kommentare lese und teilweise auch das Verhalten des Entnahmepersonals vor Ort, denke ich mir manchmal, dass es so schlimm mit dem Engpass der Blutkonserven nicht sein kann.
Baden-Württemberg –
nach kurzer Suche gefunden:
war kürzlich auch Thema.
https://www.spenderservice.net/forum/18616
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und ja: es gibt Richtlinien. ja, darin wird nur gefordert den Spender eindeutig zu identifizieren.
-->das beudetet nicht, dass unbedingt ein Perosnalausweis vorliegen muss.
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warum nun DRK so handelt wie DRK eben handelt ist unklar.
es fehlt hierzu eine offizielle Antwort.
wobei auch die Richtlinien kritikwürdig sind:
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denn es gibt bisher keine Aussage ob es in Vergangenheit Probleme mit illegalen anonymen Spenden gab.