1
Thema:
Feedback zum Blutspendetermin
Danke für die vielen Beiträge zu meinem Post am 20.07.2024.
Was mich erstaunt ist folgendes: es heißt doch DRK = Deutsches Rotes Kreuz und nicht Bundesländer Rotes Kreuz ! !
Doch das DRK hat in den deutschen Bundesländern unterschiedliche Verfahrensweisen der Anerkennung für hohe Zahlen an Blutspenden.
Da sollte man sich seitens des DRK mal Gedanken in der Dankesweise gegenüber den Spendern machen.
Trotzdem werde ich solange Vollblut weiterspenden, wie es mir möglich ist und ich spenden darf.
Baden-Württemberg –
Die Unterteillung in 6 Blutsprndedienste ist hier das "Problem", die Daten untereinander nicht austauschen dürfen.
Wichtig ist daher nur, dass wir weiterhin fleißig spenden.
Sachsen –
Da würde ich mal das Thema Petition in den Raum werfen und das Spendeabzeichen als bundeseinheitliche Ehrung wie zB das Deutsche Sportabzeichen fordern (parallel dazu ein Helferabzeichen).
Das wäre doch mal ein Zeichen der Anerkennung von höchster Ebene.
Niedersachsen –
@Frank: So ist es leider auch bei uns Ehrenamtlichen (ich bin seit 34 Jahren bei der Freiwilligen Feuerwehr): Wir machen das freiwillig und erwarten keinen überschwänglichen Dank, weil wir nämlich unsere Pflicht tun. Inzwischen muss man sich heutzutage im Einsatz sogar teilweise deutlich schlimmeres gefallen lassen als ein versäumtes "Dankeschön". Das ist ein gesellschaftliches Problem, das nunmal alle Bereiche erfasst hat und sich wohl nicht lösen lässt. Was beide Seiten gemeinsam haben ist sogar der Nachwuchsmangel - bei Helfern wie bei Spendern.
Niedersachsen –
Die Ehrungspraxis geht je nach Blutspendedienst (6) und Landesverband (19) weit auseinander wie man hier täglich lesen kann und geht von großen Empfängen mit Konzert und Menü, über großzügigen Gutscheinen und Präsentkörben bis hin zu Tafel Schokolade vom Discounter und gar kein Dankeschön. Das gehört schon lange überarbeitet und war hier schon oft Thema. Ein Mitarbeiter des DRK sagte mir aber kürzlich, dass Spender "genaugenommen keinen Anspruch" auf Imbiss und Ehrung haben. Und so ist es juristisch gesehen leider auch: Man kann von einer freiwilligen Spende keinen Anspruch ableiten. Dass dadurch viele enttäuschte langjährige Spender wegfallen müssen die Blutspendedienste dann halt verantworten und kompensieren.