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Thema:
Gesundheit & Spendefähigkeit
Liebe Gemeinschaft, kann mir jemand erklären, warum ein Führerschein nicht als Legitimation anerkannt wird und auf einem Ausweis bestanden wird?
Ich hatte parallel meinen haptischen wie auch digital Spendenausweis dabei. Man hat mich allen Ernstes sehr herablassend abgewiesen. Mir fehlt jedes Verständnis angesichts der Situation, dass dringend Blutspenden benötigt werden.
Natürlich bin ich dann mit meinem Ausweis erneut erschienen und hab gespendet.
Ich danke euch, falls ihr eine plausible Erklärung für mich habt.
Baden-Württemberg –
genau das:
jeder kann einen belibigen Personalausweis auf der Strasse finden und damit mit fremder Identität eine illegale Blutspende durchführen.
.
so eine Aussage ist ja Unsinn
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und entgegen den persönlichen Meinungen einiger Forumsbeteiligter hier hatte ich bereits "illegale" Spenden ohne Personalausweis.
Einfach aus dem Grund weil es möglich ist.
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und korrekt ist immer noch:
DRK hat kein Vertrauen in die Angaben der Personenrdaten, aber vertraut blind den Daten zur Gesundheit.
warum einmal das Misstrauen und einmal das Vertrauen?
Bayern –
"Jean-Paul S
Baden-Württemberg –
23.08.2024, 17:38 Uhr
Hey Peter A.B.,
Du solltest bzgl. der Anzahl der BSDs bei Deinen aktuellen und folgenden Antworten den Text anpassen, denn unter blutspende.de ist neuerdings zu lesen:
"Die FÜNF Blutspendedienste des DRK tragen gemeinsam die Verantwortung für die deutschlandweite Versorgung der Patientinnen und Patienten mit lebensrettenden Blutpräparaten. Die Organisation und Durchführung der Blutspendetermine werden regional von den fünf Blutspendediensten in den Bundesländern umgesetzt. Zusammen werden rund 38.000 Blutspendetermine jährlich angeboten – garantiert auch in Ihrer Nähe!"
Ich weiß zwar nicht genau, wer fusioniert hat(Hamburg zu N-O ?) aber SECHS sind es jedenfalls nicht mehr."
Mecklenburg-Vorpommern gehört, so wie's aussieht, jetzt zu NSTOB. https://www.drk-blutspende.de/
Bayern –
"Holger K
Baden-Württemberg –
23.08.2024, 08:32 Uhr
diese Diskussion kommt immer wieder.
es gibt eine richtlinie Hämotherapie.
dort wird unter Punkt 2.2.4.1 vorgelegt:
Identifikation muss stattfinden.
es ist nicht notwendig dass dies Personalausweis sein muss, aber es ist damit möglich.
es ist nicht notwendig dass dies jedesmal der Fall sein muss, aber es ist möglich.
Identifiktion ist ja bereits mit Erstspende erfolgt - danach reicht ja Spendenummer."
Aha. Und wie willst du nur mit dem Spendeausweis zweifelsfrei die Identität bestimmen? Theoretisch könnt ich den Spendeausweis irgendwo auf der Straße gefunden haben und dann wegen Hunger zum nächsten Spendetermin gegangen sein.
Und was das "illegale Spenden" angeht, bist du wohl immer noch eine Antwort schuldig, was das überhaupt sein soll.
Baden-Württemberg –
Hey Peter A.B.,
Du solltest bzgl. der Anzahl der BSDs bei Deinen aktuellen und folgenden Antworten den Text anpassen, denn unter blutspende.de ist neuerdings zu lesen:
"Die FÜNF Blutspendedienste des DRK tragen gemeinsam die Verantwortung für die deutschlandweite Versorgung der Patientinnen und Patienten mit lebensrettenden Blutpräparaten. Die Organisation und Durchführung der Blutspendetermine werden regional von den fünf Blutspendediensten in den Bundesländern umgesetzt. Zusammen werden rund 38.000 Blutspendetermine jährlich angeboten – garantiert auch in Ihrer Nähe!"
Ich weiß zwar nicht genau, wer fusioniert hat(Hamburg zu N-O ?) aber SECHS sind es jedenfalls nicht mehr.
Niedersachsen –
Roland K:
Nein Ausweis muss im Original vorgelegt werden
Bayern –
Frage: reicht auch ein Foto des Ausweises auf ein Smartphone?
Baden-Württemberg –
diese Diskussion kommt immer wieder.
es gibt eine richtlinie Hämotherapie.
dort wird unter Punkt 2.2.4.1 vorgelegt:
Identifikation muss stattfinden.
es ist nicht notwendig dass dies Personalausweis sein muss, aber es ist damit möglich.
es ist nicht notwendig dass dies jedesmal der Fall sein muss, aber es ist möglich.
Identifiktion ist ja bereits mit Erstspende erfolgt - danach reicht ja Spendenummer.
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zudem: es gab noch nie Berichte über illegale anonyme Spenden.
zudem gibt es keinen grund für spender falsche Angaben zur Person zu machen.
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DRK handelt eben so wie es handeln möchte. damit ist für DRK die Sache erledigt.
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Problem: DRK misstraut den Personenangaben der Spender und verlangt Ausweis.
DRK vertraut dagegen den Gesundheitsdaten (Fragebogen).
aus medizinischen Gründen sollte es dagegen sogar andersrum sein.
Sachsen –
Nicht nur beim BSD West, auch in BaWÜ/Hessen kommt man damit dran. Habe ich ich selbst mal erlebt und auf Nachfrage wurde mir das auch vom "Empfangschef" des Spendenlokal bestätigt.
Nicht destro Trotz sollten die Regeln bekannt sein und eine Verwunderung nach mehr als ein halbes Hundert an Spenden ist schon etwas sonderbar.
Aber mein Respekt, für den erneuten Auftritt zur Spende, diesmal mit den richtigen Dokumenten.
In diesen Zusammenhang die Bitte an alle Blutspendedienste:
Die Regelung mit dem Personalausweis bitte bei jedem öffnen der APP und erst Recht bei der Terminreservierung immer wieder fett und blinkend auf der Seite darstellen!
Nordrhein-Westfalen –
Laut https://www.blutspendedienst-west.de/magazin/blutspende/drk-blutspendedienst-west-ruft-zur-blutspende-auf-dringender-bedarf wird auch der Führerschein als Ausweis anerkannt.
Bayern –
Als langjaerige Blutspenderin sind dir doch die Regeln mehr als bekannt!
Bayern –
Ein Führerschein ist kein Ausweisdokument, darum. Wenn du magst, kannst du mal nachlesen, es wurde hier schon so oft diskutiert ...
https://www.spenderservice.net/forum?search=Personalausweis
https://www.spenderservice.net/forum?search=F%C3%BChrerschein
Bayern –
Ich verstehe nicht, wo das Problem ist. Jeder der mindestens einmal beim Spenden war weiß, dass der Personalausweis Pflicht ist. Warum nimmt man/frau ihn nicht mit?
Niedersachsen –
In Deutschland gelten Reisepass, Personalausweis und Aufenthaltsgenehmigungen als amtliches Ausweisdokument. Ein Führerschein ist ein Nachweisdokument über das erfolgreiche absolvieren einer Fahrprüfung. Sie dient nicht als anerkanntes Ausweisdomument, um die eigene Identität nachzuweisen. Die Blutspende ist nunmal Organhandel und die Blutspendedienstleister (wie auch das DRK) müssen sich hier klar an gesetzliche Bestimmungen halten.
Niedersachsen –
Ich danke euch für eure Erklärungen.
Es erschließt sich mir dennoch nicht, warum das nötig ist. Das Blut soll helfen. Wie soll da Schaden entstehen? Ich fände Falschaussagen in Bezug auf Krankheiten wesentlich bedenklicher. Und auf dem Führerschein bin ich deutlich erkennbar. Alle Angaben decken sich mit beiden Varianten des Blutspende Ausweises.
Aber gut, natürlich hatte ich gestern und auch zukünftig meinen Ausweis dabei
Nordrhein-Westfalen –
Ich hatte eine ähnliche Situation gestern. Mit wurde gesagt dasa es wichtig ist das auf dem Ausweisdokument die Adresse steht, damit dies mit den Angaben im System abgeglichen werden kann.
Baden-Württemberg –
Es geht übrigens soweit, das man auch mit abgelaufenem Perso heimgeschickt wird (mir noch nicht passiert aber hier schon gelesen). Persopflicht gilt übrigens schon seit mindestens Ende der 90er Jahre...
Rheinland-Pfalz –
Bei uns reicht ein Führerschein. Da ich aber meiner Person immer dabei habe, zeige ich natürlich meinen Perso vor.
Schleswig-Holstein –
Ein Führerschein muss im Gegensatz zum Personalausweis bei Namenswechsel durch Heirat oder einem Adresswechsel nicht geändert werden.
Baden-Württemberg –
Hallo Hjördis,
schön, dass du so zuverlässig und treu Blut spendest. Nachträglich auch noch herzlichen Glückwunsch zur Jubiläumsspende! Toll! 🩸
Du fragst nach dem Grund für den Ausweis.
️ Dazu muss man wissen, dass das Blutspendewesen in Deutschland recht vielfältig ist - allein beim DRK gibt es 6 verschiedene Dienste, dazu auch etliche private Einrichtungen usw.
️ Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist zusammen mit der Bundesärztekammer (BÄK) die oberste Aufsichtsbehörde für das Blutspendewesen in Deutschland. Es legt dazu einheitliche Standards für die Sicherheit, Organisation, Ablauf, Voraussetzungen, Kontrollmechanismen, Ausschlusskriterien der Blutspende fest und überprüft dies regelmäßig. Siehe dazu die "Richtlinie Hämotherapie".
️ Dazu gehört auch, dass sich jede Spenderin und jeder Spender mit "einem amtlichen Personaldokument mit Lichtbild (Bundespersonalausweis oder Reisepass)" identifizieren MUSS, und zwar "ohne Möglichkeit der Verwechslung", um genauest möglich nachvollziehen zu können, woher die Spende kommt, die einem schwerkranken Menschen gegeben werden soll.
https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Medizin_und_Ethik/Richtlinie-Haemotherapie-2023_neu2.pdf
Siehe dazu Abschnitt 2.2.4.1 auf Seite 19.
️ An diese Vorgabe ist das DRK als durchführende Organisation zwingend gebunden und hat da keinen Spielraum.
Auch ein erhöhter Bedarf an Blutspenden rechtfertigt nicht, die Maßstäbe an irgendeiner Stelle aufzuweichen.
️ Leider gibt es auch hier im Forum alle paar Tage dazu strittige Diskussionen, dabei wird auch hin und wieder etwas Falsches behauptet.
Fakt ist: ein Spendeausweis ist kein "amtliches Personaldokument mit Lichtbild", ein Führerschein auch nicht. Deshalb werden die amtlichen Ausweise verlangt.
️ Für deine nächsten 50 Spenden alles Gute!