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Thema:
Digitaler Spenderservice & App
Digitalisierung? Leider Fehlanzeige. Hatte die Ausweise nicht im Original verfügbar, aber hatte alles digital verfügbar (Ausweis, Führerschein, Reisepass)
Es ginge nur mit dem Papier. Wieso konnte mir aber niemand erklären. Vielleicht gibt es hier eine Erklärung für mich.
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Baden-Württemberg –
erkennst du nun dein falsches Textverständnis?
in dem Text (prima, du hast diesen wörtlich kopiert) steht nirgendwo, dass die identifikation durch einen Personalausweis stattfinden muss. Es ist lediglich das Beispiel mit dem amtlichen Personaldokument aufgeführt.
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damit bleibt das Thema leider akut.
Baden-Württemberg –
@Holger K.:
das angebliche "falsche Textverständnis" wird genau so lange in der Welt bleiben, wie du es mit deinen ständigen Falschaussagen befeuerst.
Die Richtlinie ist eindeutig - du behauptest dagegen unverdrossen etwas, was nicht drin steht. Das wird nicht richtiger, wenn du es ständig falsch wiederholst.
Wenn einzelne Blutspendeeinrichtungen das anders handhaben, ist das deren Sache. Aber:
⚠️ In der verbindlichen Novelle der Richtlinie Hämotherapie von 2023 steht wörtlich drin:
"Anlässlich jeder Spende bzw. jeder spendebezogenen Untersuchung ist die Identität des Spenders ohne die Gefahr einer Verwechslung festzustellen (gültiges amtliches Personaldokument
mit Lichtbild). Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und Adresse des Spenders sind zu erfassen. Alle Spenderdaten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und den Bestimmungen des Datenschutzes."
⚠️
Ein "gültiges amtliches Personaldokument mit Lichtbild" ist kein Führerschein, kein Büchereiausweis, kein Foto, keine Kopie ö.ä., sondern laut Definition nur ein Bundespersonalausweis oder ein Reisepass.
Übrigens: Aus der Tatsache, dass viele Leute falsch parken, darf man auch nicht ableiten, dass das schon so seine Richtigkeit hat.
Baden-Württemberg –
korrekt: ich muss leider öfter immer diesslbe identische Antwort geben, da von vielen der Text in der Richtlinie falsch interpretiert wird.
das sieht man ja auch an den Beispielen von korrekt handelnden Spendeveranstaltern, die einen möglichen Spender auch ohne Personalausweis eindeutig identifizieren.
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wichtig in dem Zusammenhang:
wasnn wird dieses Problem mit dem falschen Textverständnis gelöst?
Sachsen –
Wei es so ist.
Sachsen –
Ein Online-Ausweis, was es nicht alles geben soll, zumindest laut dem vorherigen Beitrag des BRK.
Danke Fabienn vom BSD des BRK.
Blutspendedienst des BRK –
Hallo Sigrid, schade, dass Du nicht spenden konntest! Entsprechend der aktuellen Richtlinien ist eine Zulassung zur Blutspende mit Foto oder Kopie des Ausweisdokuments bzw. mit Online-Ausweis leider nicht möglich. Wenn es zukünftig dahingehend Änderungen gibt, werden wir das natürlich kommunizieren. Viele Grüße, Fabienne vom BSD
Baden-Württemberg –
Es ist lästig, aber man muss einen gültigen amtlichen Ausweis im Original zeigen, um Blut zu spenden. So sind die Regeln seit Langem. Ich glaube auch nicht, dass die Polizei oder Grenzkontrolle ein Foto von einem Ausweis oder Führerschein akzeptieren würde.
Sachsen –
und wieder die gleiche Antwort von Holger K
Baden-Württemberg –
und wieder exakt das leidige Thema:
wie hier:
https://www.spenderservice.net/forum/19257
und hier:
https://www.spenderservice.net/forum/19524
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und nein: in Richtlinie Hämoptherapie ist keinesfalls Personalausweis vorgeschrieben - dies ist nur ein Beispiel wie Identität festgestellt werden kann.
wie in obigen Beiträgen hier im Forum sichtbar wird dies durchaus korrekt nach Richtlinie auch anders durchgeführt. Und das ist dann nicht illegal.
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ABER:
nach Hausrecht das DRK oder der Spendeveranstalter natürlich beliebige Verfahren vorgeben (sofern diese nicht dem Gleichbehandlungsgesetz widersprechen, aber wer wird bei Blutspende schon klagen?)
Bayern –
Gibt es denn dann für das Peronal auch entsprechende Schulungen?
Wer kennt denn alle Sicherheitsmerkmale eines Ausweises?
Bayern –
Eine Datei auf einem Mobiltelefon o. ä. ist nun einmal kein "amtlicher Lichtbildausweis" - daran könnt's liegen?
Baden-Württemberg –
Das Wort "nicht Original" ist das Problem. Mit einem guten Photoshop, kann man sich ausgeben für wen man möchte. Als Plastik mit Hologram ... ist das nicht so einfach.
Original ist nunmal keine Kopie und somit selbsterklärend.
Sachsen –
Es gibt in Deutschland weder einen digitalen Ausweis, Führerschein oder Reisepass!
Vermutlich hattest Du Fotos von den drei genannten auf Deinem Handy, mehr aber auch nicht!
Baden-Württemberg –
Alle Blutspendeeinrichtungen unterliegen gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen, u.a. der "Richtlinie Hämotherapie" der Bundesärztekammer, zusammen mit dem Paul-Ehrlich-Institut.
Darin ist u. a. auch geregelt, wie die Identität des Spenders/der Spenderin festgestellt werden muss.
Der BSD West erläutert dies z.B. HIER:
https://www.blutspendedienst-west.de/magazin/blutspende/wichtig-lichtbildausweis-mitbringen
Diese Vorgaben sind bindend und zwingend umzusetzen.
Nordrhein-Westfalen –
Vermutlich weil man icht die Möglichkeit hat die digitale Version auf Echtheit zu prüfen ?