Danke für eure Kommentare, werde mich dann mal an die Hotline wenden. Fahrverbot wurde mir für ein Jahr gegeben und wenn ein erneuter Krampfanfall auftritt, dann fängt das Jahr wieder von vorne an. Habe letztes Jahr im April meinen 1. Anfall gehabt, wurde medikamentös eingestellt und im November habe ich leider meinen 2.Anfall bekommen. Die Dosis wurde dann erhöht und nun hoffe ich das es das letzte Mal gewesen ist..
Attestiert die Ärztin oder der Arzt eine Fahruntauglichkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen – wenn auch nur zeitweise –, müssen sich Verkehrsteilnehmende daran halten. Das "ärztliche Fahrverbot" ist nicht gleichzusetzen mit einem vom Gericht oder der Fahrerlaubnisbehörde verhängten Fahrverbot.
Wer jedoch dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn er oder sie trotz fehlender Fahrtauglichkeit fährt, und macht sich (z.B. bei einem Unfall) strafbar, wenn andere Personen dadurch gefährdet werden. Bei einem Unfall drohen Geld- und sogar Freiheitsstrafen, wenn jemand verletzt oder im schlimmsten Fall getötet wird. Zudem kann die Kfz-Haftpflichtversicherung bereits an die Unfallgeschädigten ausgezahltes Geld zurückfordern; die Kaskoversicherungen können Leistungen kürzen oder verweigern.
@Holger ... auf den Führerschein hat Epilepsie KEINEN Einfluss, der darf dir deswegen nicht abgenommen werden. Der Arzt kann nur empfehlen (sollte man auch befolgen) erst wieder selbst zu fahren, wenn der letzte Ánfall 24 Monate her ist. Allerdings ist diese Info von meinem Arbeitskollegen auch schon älter.
Diese Frage ist am besten bei den Experten via Kontakt oder Hotline aufgehoben.
Meine Einschätzung wäre eher nein, was passiert wenn ein weiterer Anfall während der Spende auftritt? Zum anderen (geht uns hier in einem offenen Forum aber nix an) nimmst Du evtl. auch Medikamente dagegen, die auch wiederum zur Rückstellung / Ausschluss führen können.
definitiv kann nur Kundenbetreuung hier
Kontaktformular oder 0800 - 11 949 11.
Antwort geben,
zumal es bei Epilepsie oft sogar Beschränlung in Bezug Strassenverkehr (Führerschein usw) gibt.
.
diese Erkrankung hat zwar keinen Einfluss auf das Spenderblut - aber die eigentliche Spende hat evtl. Einfluss auf die Krampfanfälle. bzw. wird Spende wegen der Möglichkeit bei der Spende einen Krampfanfall zu erleiden ausgeschlossen. (Stichwort Spenderschutz)
Niedersachsen –
Danke für eure Kommentare, werde mich dann mal an die Hotline wenden.

Fahrverbot wurde mir für ein Jahr gegeben und wenn ein erneuter Krampfanfall auftritt, dann fängt das Jahr wieder von vorne an.
Habe letztes Jahr im April meinen 1. Anfall gehabt, wurde medikamentös eingestellt und im November habe ich leider meinen 2.Anfall bekommen. Die Dosis wurde dann erhöht und nun hoffe ich das es das letzte Mal gewesen ist..
Baden-Württemberg –
https://www.adac.de/gesundheit/gesund-unterwegs/strasse/autofahren-bei-epilepsie/
Ärztliches Fahrverbot" ist bindend
Attestiert die Ärztin oder der Arzt eine Fahruntauglichkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen – wenn auch nur zeitweise –, müssen sich Verkehrsteilnehmende daran halten. Das "ärztliche Fahrverbot" ist nicht gleichzusetzen mit einem vom Gericht oder der Fahrerlaubnisbehörde verhängten Fahrverbot.
Wer jedoch dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn er oder sie trotz fehlender Fahrtauglichkeit fährt, und macht sich (z.B. bei einem Unfall) strafbar, wenn andere Personen dadurch gefährdet werden. Bei einem Unfall drohen Geld- und sogar Freiheitsstrafen, wenn jemand verletzt oder im schlimmsten Fall getötet wird. Zudem kann die Kfz-Haftpflichtversicherung bereits an die Unfallgeschädigten ausgezahltes Geld zurückfordern; die Kaskoversicherungen können Leistungen kürzen oder verweigern.
Baden-Württemberg –
@Holger ... auf den Führerschein hat Epilepsie KEINEN Einfluss, der darf dir deswegen nicht abgenommen werden. Der Arzt kann nur empfehlen (sollte man auch befolgen) erst wieder selbst zu fahren, wenn der letzte Ánfall 24 Monate her ist. Allerdings ist diese Info von meinem Arbeitskollegen auch schon älter.
Baden-Württemberg –
Diese Frage ist am besten bei den Experten via Kontakt oder Hotline aufgehoben.
Meine Einschätzung wäre eher nein, was passiert wenn ein weiterer Anfall während der Spende auftritt? Zum anderen (geht uns hier in einem offenen Forum aber nix an) nimmst Du evtl. auch Medikamente dagegen, die auch wiederum zur Rückstellung / Ausschluss führen können.
Sachsen –
Nein
Baden-Württemberg –
definitiv kann nur Kundenbetreuung hier
Kontaktformular oder 0800 - 11 949 11.
Antwort geben,
zumal es bei Epilepsie oft sogar Beschränlung in Bezug Strassenverkehr (Führerschein usw) gibt.
.
diese Erkrankung hat zwar keinen Einfluss auf das Spenderblut - aber die eigentliche Spende hat evtl. Einfluss auf die Krampfanfälle. bzw. wird Spende wegen der Möglichkeit bei der Spende einen Krampfanfall zu erleiden ausgeschlossen. (Stichwort Spenderschutz)