1
Thema:
Feedback zum Blutspendetermin
Tja schade, wollte heute in Schwabmünchen meine Spende abgeben, leider hatte ich meinen Personalausweis nicht dabei. Konnte mich nur über ein Foto des Perso im Handy ausweisen, leider ohne Erfolg. Sorry, wenn das so kleinkrämerisch ist, dann muss das BRK auf meine Zeit und Blut verzichten
Baden-Württemberg –
stimmt: einzige Vorgabe ist eindeutige Identifikation - mehr ist nicht vorgegeben.
dies kann auch mit Personalausweis erfolgen.
.
wobeio weiterhin die frage un beantwortet ist:
warum wird den Personendaten der Spender misstraut und bei den eigentlich wichtigen Gesun dheitsdaten komplett vertraut?
bei Misstrauen vom DRK sollte hier dringend ein ärztliche Attest verlangt werden.
Niedersachsen –
Wenn die Angaben in Klammer Beispiele wären, würde diese mit „z.B“gekennzeichnet sein.
Und wenn man dann das Pass und Aussweisgesetz liest ist klar das es kein „ z.b“ ist sonder klar geregelt.
Ein Amtliches Personaldokument ist klar mit Personalausweis oder Reisepass definiert und da gibt es absolut keinen Interpretationsspielraum
Baden-Württemberg –
nein: die Vorgabe Personalausdweis steht nicht in der Richtlinie Hämotherapie:
hier der Wortlaut:
##
2.2.4 Auswahl des Spenders
Spenderidentität
Anlässlich jeder Spende bzw. jeder spendebezogenen Untersuchung ist die Identität des Spen-ders ohne die Gefahr einer Verwechslung festzustellen (gültiges amtliches Personaldokument mit Lichtbild). Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und Adresse des Spenders sind zu erfassen. Alle Spenderdaten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und den Bestimmun-gen des Datenschutzes.
##
Vorgabe ist eindeutige Identität ohne Verwechslung - etwa mit dem Beispiel in Klammer des Personalausweises.
und die Daten sind zu erfassen - diese köännen aber auch über die Spendernummer oder den Blutspendeausweis erfolgen- auch dieser ist eindeutig.
es kann auch vergleichbar mit den Gesundheitsangaben im Fragebogen den Angaben des Spenders vertraut werden.
denn es gibt ja keinen Grund für illegale Blutspenden.
Bayern –
Hallo Peter Klaus,
🩸
.
dachte wirklich diese Regel für Blutspender
hätte sich nunmehr herumgesprochen.
Notiere Dir diese wichtige Regel
und vergesse beim nächsten Mal
deinen PA oder Reisepass nicht......
Schaue bitte vorher nach dass er noch
gültig ist
Bayern –
Ich höre da was glaub ich!
Bitte mal kurz leise sein!
Ah ja, da is es, man hört es klar und deutlich:
"Mimimimimimi...."
Niedersachsen –
@Holger K.
Wann hören Sie wohl endlich mit Ihrem Schwachsinn auf???
Es steht klar in der Richtlinie Hämotherapie , dass zur Identifikation der Spender ein gültiges amtliches Personaldokument ( Personalausweiss oder Reisepass) erforderlich ist.
Und dazu steht dann im PAauswG dass lediglich Personalausweis oder Reisepass als amtliches Ausweissdokument in Eeutschland gelten.
Diese Vorgaben sind so auf dem Papier definiert und für alle Blutspendedienste als Grundlage bindent.
Hat also nix mit dem DRK zu tun und ist auch keine „ kann aber muss nicht „ Option.
Nordrhein-Westfalen –
Immer sind die anderen schuld!
Baden-Württemberg –
perfekt, dass du den Beitrag medest: denn das verdeutlicht die Wichtigkeit und es kommt hoffentlich eine Antwort von DRK warum hier speziell beim DRK andere Bedingungen wie nach Richtlinie Hämotherapie gelten.
es kann dafür ja auch Gründe geben.
.
und ja: wie im Forum häufig zu lesen (Beispiel war ja in meinem Beitrag) klappt das auch beim DRK
Baden-Württemberg –
und wieder das leidige Thema:
ja: es gibt Spendeveranstalter (Die Angaben finden sichauch hier im Forum)
Beispiel hier:https://www.spenderservice.net/forum/19257
.
und ja: viele interpretieren leider den Text in Richtlinie Hämotherapie falsch (Textverständnis!)
es muss nur die identität des Spenders festgestellt werden - Beispeiel mit Personalausweis.
Allerdings darf DRK als Veranstalter natürlich eigene strengere Vorgaben machen.
.
Problem was bisher auch von Seite DRK unbeantwortet ist:
warum?
warum wird den Personenangaben der Spender komplett misstraut und im gegfensatz den Gesundheitsdaten (Fragebogen) komplett vertraut?
es sollte eigentlich exakt andersrum sein.
Blutspendedienst des BRK –
Hallo Peter Klaus,
Danke für deine Bereitschaft, Blut zu spenden! Wir bedauern, dass es diesmal leider nicht geklappt hat.
Entsprechend der aktuellen Richtlinien ist eine Zulassung zur Blutspende mit Foto oder Kopie des Ausweisdokuments bzw. mit Online-Ausweis derzeit leider noch nicht möglich.
Viele Grüße
Charlotte im BSD
Sachsen –
Das sind die Regeln.
Niedersachsen –
Dann ist das eben so. Überall gibt es irgendwelche Regeln, die irgendjemand nicht gut oder kleinkariert findet. Postpubertürer Trotz hilft nicht weiter.
Bayern –
Du kennst die Vorschrift, dass ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden muss - wer ist nun Schuld? Das Rote Kreuz, weil es kein Foto akzeptiert? Oder du, weil du nicht dran gedacht hast?
Baden-Württemberg –
Ein Foto von einem Ausweis ist halt kein Ausweis
Baden-Württemberg –
Ich habe meinen Spenderauswes und Perso stets "am Mann", weil beide im Geldbeutel stecken. Somit hat man kein Problem damit.