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Thema:
Gesundheit & Spendefähigkeit
Hallo, ich habe nach der Corona Impfung ( 2te. ) einem AV Block 3 entwickelt und einem HSM implantiert bekommen. Mein Herz ist vollkommened gesund, nur die Leitung zu meinem Herzen ist defekt . Die Ärzte bei den Spenderterminen sind sich total unschlüssig, ob ich noch spenden darf. Ich hab erst im Mai meinen Kontroll Termin und kann dann erst von meinem Arzt erfahren wie es aussieht . Jemand anderes das gleiche Problem? Liebe Grüße p.s ich nehme keinerlei Medikamente , bin sonst völlig gesund, habe 3 Kinder und arbeite Vollzeit.
Baden-Württemberg –
ist Herzrhythmusstörung.
es geht hier um den Schutz des Spenders: bezigen auf Blutspende gibt e für Empfänger kein Problem.
nur die Versicherung des Spendeveranstalters (DRK) wird in den Bedingungen hier etwa vorgeben.
Kardiologe kann die Spende dann zwar als un bedenklich einstufen, aber Entscheidung wird DRK treffen müssen.
ddenn Gefahr: bei der Spende sinkt Herzfrequenz zu sehr, dass Ohnmacht möglich ist.
Bayern –
Hi Christina,
ich habe einen AV Block ersten Grades und es könnte sein das ich auch mal einen HSM brauche. Früher gab es öfter bedenken der Ärzte ob ich spenden darf. Mein Kardiologe sagt daß das überhaupt kein Problem ist.
Er hat mir schriftlich eine Bestätigung geschrieben das ich spenden kann.
Also brauchst du einen Termin beim Kardiologen.
Bitte teile mir mit sobald du mehr weißt ob du spenden darfst oder nicht. Das würde mich sehr interessieren.
Alles gute und viele Grüße
Gerhard
Bayern –
Ruf die Hotline an ... was Björn schreibt, erscheint mir schlüssig und wird wohl auch richtig sein, letztendlich entscheidend ist allerdings, was die Spendeärzte sagen.
Niedersachsen –
Gemäß Richtlinie Hämotherapie ist die Spende mit Herzschrittmacher nicht möglich.
Spender mit schweren Herz und Gefäßerkrankungen sind dort klar ausgeschlossen.
Dauerhaft von einer Blutspende ausgeschlossen sind zum Beispiel:
Personen mit schweren neurologischen Erkrankungen
Personen mit Herz- und Gefäßerkrankungen oder sonstigen chronischen Erkrankungen, die für den Empfänger gefährlich sein können
Personen mit bösartigen Neubildungen (Ausnahme: örtlich begrenzter Tumor und Basaliom)
Personen mit einer schweren Infektionskrankheit (wie z.B. HIV oder Hepatitis)
Personen, die medikamenten-, alkohol- oder rauschgiftsüchtig sind