Hallo Sabine Ingrid,
danke für Dein Engagement für die Blutspende!
Nach Gastro- und / oder Koloskopie als Routineuntersuchung muss immer 4 Monate mit dem Blutspenden ausgesetzt werden. Der Abstand reicht aus, wenn kein auffälliger Befund erhoben wurde, kein Gewebe entnommen werden musste und auch sonst keine Komplikationen aufgetreten sind. Ansonsten kann die Wartezeit länger oder dauerhaft sein. Im Fall von Gewebeentnahme, auffälligem Befund oder bei vorbestehender Erkrankung, ist eine individuelle Abklärung erforderlich: 0800 11 949 11 (Mo-Fr, kostenfrei aus Mobilfunk- und Festnetz).
Viele Grüße
Charlotte vom BSD
Nein, wie schon richtig gesagt wurde 4 Monate Sperre sofern der Befund Negativ ist. Sonst auch länger, aber da würde ich persönlich die Experten in der Hotline befragen, weil es in einem öffentlichen Forum niemanden was angeht.
Blutspendedienst des BRK –
Hallo Sabine Ingrid,
danke für Dein Engagement für die Blutspende!
Nach Gastro- und / oder Koloskopie als Routineuntersuchung muss immer 4 Monate mit dem Blutspenden ausgesetzt werden. Der Abstand reicht aus, wenn kein auffälliger Befund erhoben wurde, kein Gewebe entnommen werden musste und auch sonst keine Komplikationen aufgetreten sind. Ansonsten kann die Wartezeit länger oder dauerhaft sein. Im Fall von Gewebeentnahme, auffälligem Befund oder bei vorbestehender Erkrankung, ist eine individuelle Abklärung erforderlich: 0800 11 949 11 (Mo-Fr, kostenfrei aus Mobilfunk- und Festnetz).
Viele Grüße
Charlotte vom BSD
Baden-Württemberg –
Nein, wie schon richtig gesagt wurde 4 Monate Sperre sofern der Befund Negativ ist. Sonst auch länger, aber da würde ich persönlich die Experten in der Hotline befragen, weil es in einem öffentlichen Forum niemanden was angeht.
Sachsen –
Nö.
Bayern –
Kurze Antwort: Nein.
Nach Untersuchungen mit flexiblen Endoskopen ist grundsätzlich eine Sperrfrist von 4 Monaten vorgeschrieben.
Brandenburg –
Hallo! Antwort auf die Frage ist NEIN. Zur Info https://www.blutspende.de/magazin/von-a-bis-0/blutspenden-nach-einer-magen-oder-darmspiegelung
Schöne Ostern!
Nordrhein-Westfalen –
es besteht eine Sperrfrist von vier Monaten