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Thema:
Gesundheit & Spendefähigkeit
Hallo
Mein Personalausweis ist am 10. diesen Monats abgelaufen. Ein neuer ist bestellt und sollte eigentlich diese Woche abholbereit sein. Am 16. habe ich nen Spendentermin…
Reicht mein abgelaufener Ausweis? Oder werde ich dann von der Spende ausgeschlossen?
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Baden-Württemberg –
@ Thomas: Gut, dass dein neuer Ausweis da ist. Wie mehrfach geschildert, ist der tatsächlich als Nachweis deiner Identität verbindlich vorgeschrieben. Als Alternative gilt der Reisepass.
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@ Reiner:
Das ist in der Tat eine sehr berechtigte Frage!
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@ Team BaWü-Hessen:
Was ihr da schreibt, ist jenseits der Richtlinie Hämotherapie (die bundesweit für Blutspenden verbindlich ist!) und jenseits der zumeist geltenden Praxis.
https://www.blutspenden.de/faq/
Zu eurer Information: Bereits 3 Monate vor Ablauf meines BPA wurde ich in Freiburg darauf hingewiesen, dass ich rechtzeitig einen neuen beantragen müsste, sonst würde ich nicht mehr zur Spende zugelassen. Ähnliches galt und gilt in Tübingen und Ulm. In Heidelberg wurde bei der Spende pauschal nach "Personalausweis, Führerschein oder Reisepass" gefragt.
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Der Rat kann also nicht lauten, wenigstens irgendeinen einheitlichen Standard innerhalb desselben Blutspendedienstes einzuhalten, sondern die Empfehlung ist, sich ausnahmslos an die bundeseinheitlichen Vorgaben der RH der Bundesärztekammer und des PEI zu halten.
Ich hatte geglaubt, dass dies nicht erneut diskutiert werden müsste, aber anscheinend ist dem nicht so.
Sachsen –
Wieso erlaubt eigentlich der BSD BA-WÜ/Hessen den Führerschein als Identifikation, wo doch im Gesetzestext explizit nur Reisepass oder Personalausweis vorgesehen sind ??????????????????
Baden-Württemberg –
Danke für die Hilfe!
Heute kam die Nachricht, das ich den Ausweis abholen kann! 😀
DRK-Blutspendedienst –
Hallo Thomas,
bei uns in Baden-Württemberg-Hessen kannst Du Dich auch mit einem Reisepass oder EU-Führerschein im Scheckkartenformat bei der Blutspende vorstellen.
Niedersachsen –
https://www.spenderservice.net/forum?search=Personalausweis
Bayern –
Wenn er diese Woche abholbereit ist, kannst du ihn doch vor der Spende abholen?
Selbst wenn nicht, laut Website erlaubt der BSD Baden-Württemberg auch Führerschein oder Reisepass als Identifikationsnachweis.
Mecklenburg-Vorpommern –
Reisepass oder ein anderer Ausweis mit Lichtbild gehen auch.