Bei mir wurde auch schon mal bei einer Blutspende der Führerschein akzeptiert da ich aus welchen Gründen auch immer den Personalausweis vergessen hatte mitzunehmen.
Ich weiß aber auch das dies nicht muss.
Ja und nein. Ich habe 20 Jahre in einer ausweisausstellenden Behörde gearbeitet und möchte gerne folgendes beitragen: Behördlich ausgestellte Ausweisdokumente sind außer Personalausweis und Reisepass tatsächlich Führerschein, Schwerbehindertenausweis, Dienstausweise von Polizei und Bundeswehr etc. Sogar Bootsführerschein und ein Büchereiausweis wenn er mit Lichtbild ist. In der Hämotherapie-Richtlinie, an die sich die Blutspendedienste halten müssen, heißt es aber wörtlich: "amtliches Personaldokument mit Lichtbild". Und damit gehören Führerscheine etc. nicht dazu. Das sind keine Personaldokumente. Es ist aber scheinbar Auslegungssache der Blutspendedienste. Zumal ich kürzlich erst beobachtet habe, dass bei der Anmeldung eine Krankenkassenkarte akzeptiert wurde. Der Blutspendedienst West akzeptiert Führerscheine: https://www.blutspendedienst-west.de/magazin/blutspende/wichtig-lichtbildausweis-mitbringen Mein Blutspendedienst weist seit Jahren regelmäßig darauf hin, einen gültigen Personalausweis mitzubringen. Also bringe ich ihn mit. Es wäre aber schön, wenn es alle Blutspendedienste gleich handhaben oder die Richtlinie deutlicher ist und ausdrücklich einen gültigen Personalausweis verlangt wenn sie es denn so haben wollen. Ich behaupte hier mal ganz kühn, dass von den Leuten die diese Richtlinie verfassen selbst auch nur höchstens 3% Spender sind (wenn überhaupt...). Würde man Spender einbeziehen, um die es ja geht, bräuchten wir uns hier darüber vermutlich gar nicht austauschen.
bei einigen Blutspendediensten (vor allem BSD Bayern, beim BSD West sowie einige Einrichtungen des BSD BaWü/Hessen [z.B. Heidelberg]) wird das tatsächlich so gehandhabt, da hast du Recht.
Der BSD des BRK spricht auf seiner Homepage offiziell von einem "amtlichen Lichtbildausweis" und zählt "Personalausweis, Reisepass oder Führerschein im Original" auf.
Allerdings ist das laut Richtlinie Hämotherapie NICHT zulässig, denn dort wird zum Nachweis der Identität ein "amtliches Personaldokument" verlangt (worunter Führerscheine nicht fallen). Einige Blutspendedienste scheinen den Unterschied zwischen "Lichtbildausweis" und "amtlichem Personaldokument" beim Nachweis der Identität einer Person nicht zu kennen.
Insofern darf man nicht davon ausgehen, dass das mit dem Führerschein schon so in Ordnung ist. Und man sollte das auch nicht als gültige Regel für alle postulieren. ❗️
Baden-Württemberg –
@ Reiner S ... vielleicht mit viel Glück aber ich habe selbst schon Ablehnungen miterlebt in BaWü ...
Sachsen –
Beim.BRK.wird der Führerschein akzeptiert, ebenso beim BSD-West und beim BSD Bawü/Hessen.
Alle diese drei BSD verstoßen damit gegen die geltenden Regel der Hämotherapie Richtlinie.
Baden-Württemberg –
Bei mir wurde auch schon mal bei einer Blutspende der Führerschein akzeptiert da ich aus welchen Gründen auch immer den Personalausweis vergessen hatte mitzunehmen.
Ich weiß aber auch das dies nicht muss.
Niedersachsen –
Ja und nein. Ich habe 20 Jahre in einer ausweisausstellenden Behörde gearbeitet und möchte gerne folgendes beitragen: Behördlich ausgestellte Ausweisdokumente sind außer Personalausweis und Reisepass tatsächlich Führerschein, Schwerbehindertenausweis, Dienstausweise von Polizei und Bundeswehr etc. Sogar Bootsführerschein und ein Büchereiausweis wenn er mit Lichtbild ist. In der Hämotherapie-Richtlinie, an die sich die Blutspendedienste halten müssen, heißt es aber wörtlich: "amtliches Personaldokument mit Lichtbild". Und damit gehören Führerscheine etc. nicht dazu. Das sind keine Personaldokumente. Es ist aber scheinbar Auslegungssache der Blutspendedienste. Zumal ich kürzlich erst beobachtet habe, dass bei der Anmeldung eine Krankenkassenkarte akzeptiert wurde. Der Blutspendedienst West akzeptiert Führerscheine: https://www.blutspendedienst-west.de/magazin/blutspende/wichtig-lichtbildausweis-mitbringen Mein Blutspendedienst weist seit Jahren regelmäßig darauf hin, einen gültigen Personalausweis mitzubringen. Also bringe ich ihn mit. Es wäre aber schön, wenn es alle Blutspendedienste gleich handhaben oder die Richtlinie deutlicher ist und ausdrücklich einen gültigen Personalausweis verlangt wenn sie es denn so haben wollen. Ich behaupte hier mal ganz kühn, dass von den Leuten die diese Richtlinie verfassen selbst auch nur höchstens 3% Spender sind (wenn überhaupt...). Würde man Spender einbeziehen, um die es ja geht, bräuchten wir uns hier darüber vermutlich gar nicht austauschen.
Baden-Württemberg –
Hallo Wolfgang, nur mal so zur Info:
bei einigen Blutspendediensten (vor allem BSD Bayern, beim BSD West sowie einige Einrichtungen des BSD BaWü/Hessen [z.B. Heidelberg]) wird das tatsächlich so gehandhabt, da hast du Recht.
Der BSD des BRK spricht auf seiner Homepage offiziell von einem "amtlichen Lichtbildausweis" und zählt "Personalausweis, Reisepass oder Führerschein im Original" auf.
Allerdings ist das laut Richtlinie Hämotherapie NICHT zulässig, denn dort wird zum Nachweis der Identität ein "amtliches Personaldokument" verlangt (worunter Führerscheine nicht fallen). Einige Blutspendedienste scheinen den Unterschied zwischen "Lichtbildausweis" und "amtlichem Personaldokument" beim Nachweis der Identität einer Person nicht zu kennen.
Siehe hierzu auch die Seite des Bundesinnenministeriums zu den Funktionen der amtlichen Ausweise:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html
Insofern darf man nicht davon ausgehen, dass das mit dem Führerschein schon so in Ordnung ist. Und man sollte das auch nicht als gültige Regel für alle postulieren. ❗️
Bayern –
Nur mal so zur Info - ein gültiger Führerschein ist kein amtlicher Lichtbildausweis und wird bei der Blutspende auch nicht als solcher akzeptiert.
Sachsen –
Eben nicht, kein Personaldokument 🫡
Bayern –
🙈