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Thema:
Gesundheit & Spendefähigkeit
Hallo ich bin seit 2 Jahren im Krankenstand und wurde das letzte mal beim Blutspenden heimgeschickt, wegen der Krankschreibung. Vesicherungsrechtlich keine Blutspende moglich. Dabei könnte ich Blutspenden....aus körperlicher Sicht.
Gibt es Ausnahmen und wenn ja wer kann mir da helfen?
Danke und viele Grüße
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Bayern –
@ M K: So ist es. Das Blut muss "sicher" sein für die Empfänger, und die Spender sollen durch die Spende keinen Schaden nehmen.
Niedersachsen –
Na, ganz so schwarz/weiß ist es aber vielleicht doch nicht, wenn das Team BaWü-Hessen um telefonische Kontaktaufnahme bittet.
Und ich meine, vor kurzem gab es hier schonmal eine Meldung von einem der Blutspendedienste, dass eine Krankschreibung nicht automatisch eine Ablehnung bewirkt. Sondern die Frage den Teamarzt zum genaueren Nachfragen animieren soll, um die spezifischen Umstände der Krankschreibung zu erfragen, und abhängig davon dann eine Entscheidung zu treffen.
Habe mal fix gesucht. Hier ist die Aussage von NSTOB zu finden
https://www.spenderservice.net/forum/21580
Bayern –
Tja ... es geht uns alle nichts an, warum du arbeitsunfähig bist. Aber es ist nun einmal so, dass schon die erste Frage auf dem Fragebogen lautet "Sind Sie krank oder sind Sie arbeitsunfähig geschrieben?" - und das ist ein KO-Kriterium. Wer krank ist, darf nicht spenden. Wer arbeitsunfähig ist z. B. wegen Depressionen, wäre zwar körperlich in der Lage zu spenden, aber im "Krankenstand" darfst du nichts tun, was deiner Gesundheit abträglich ist. Will heißen mit gebrochenem Arm ins Kino oder ins Café - gern. Mit Depressionen im Wald spazieren gehen oder zur Firstalm laufen - prima. Mit Fieber bleibt man besser im Bett. Aber Blut spenden ... nu ja, da könnte die Krankenkasse sich aufregen, wenn's rauskommt.
DRK-Blutspendedienst –
Hallo Elke,
vielen Dank für Dein Posting. Da Deine Anfrage sich um ein medizinisches Anliegen handelt, möchten wir Dich bitten, sich bei der kostenfreien Hotlinenummer 0800 11 949 11 zu melden.
Sachsen –
Ich denke nicht, dass es Ausnahmen gibt.
„Denn abgesehen davon, dass natürlich die Einnahme von Medikamenten oder der aktuelle Gesundheitszustand gegen eine Blutspende sprechen könnten, darf man auch aus versicherungstechnische Gründen nicht spenden. Ist man beispielsweise spendefähig und nach einer Einladung auf dem Weg zum Blutspendetermin, ist man bei einem Unfall versichert. Macht man sich trotz Krankschreibung auf den Weg, greift die Versicherung bei einem Zwischenfall nicht.“