genau das möchte ich ändern. dazu brauche ich zuallererst eine spendenbescheinigung des DRK auf offiziellem formblatt. bezeichnung "500 ml vollblutspende" reicht aus. ein betrag muss nicht draufstehen. ohne diese bescheinigung brauche ich beim Gericht erst gar nicht antreten.
Hallo Hans-Werner,
so ganz erschließt sich der Sinn deiner Frage nicht. Die Spende selbst kannst du nicht meinen - was willst du da geltend machen?
Ansonsten kannst du grundsätzlich nur Aufwendungen steuerlich geltend machen, die im Rahmen einer gesetzlichen Regelung dafür bestimmt sind. Da Blutspenden grundsätzlich freiwillig erfolgen und (zum Glück) nicht gesetzlich geregelt sind, können auch die damit verbundenen Aufwendungen (z.B. für Fahrkosten zur Spende) nicht beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Umgekehrt werden dort, wo im Einzelfall Aufwandsentschädigungen für die Spende gezahlt werden, auch keine Abgaben auf solche Einkünfte fällig.
Rheinland-Pfalz –
genau das möchte ich ändern. dazu brauche ich zuallererst eine spendenbescheinigung des DRK auf offiziellem formblatt. bezeichnung "500 ml vollblutspende" reicht aus. ein betrag muss nicht draufstehen. ohne diese bescheinigung brauche ich beim Gericht erst gar nicht antreten.
DRK-Blutspendedienst –
Hallo Hans-Werner, die Finanzämter erkennen Blutspenden nicht als steuerlich abziehbare Sachspenden an.
Beste Grüße
BSD West
Baden-Württemberg –
Hallo Hans-Werner,
so ganz erschließt sich der Sinn deiner Frage nicht. Die Spende selbst kannst du nicht meinen - was willst du da geltend machen?
Ansonsten kannst du grundsätzlich nur Aufwendungen steuerlich geltend machen, die im Rahmen einer gesetzlichen Regelung dafür bestimmt sind. Da Blutspenden grundsätzlich freiwillig erfolgen und (zum Glück) nicht gesetzlich geregelt sind, können auch die damit verbundenen Aufwendungen (z.B. für Fahrkosten zur Spende) nicht beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Umgekehrt werden dort, wo im Einzelfall Aufwandsentschädigungen für die Spende gezahlt werden, auch keine Abgaben auf solche Einkünfte fällig.