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Klaus N Hessen

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92Vollblut
BISHER GESPENDET
THEMA: Fragebogen
15.07.2018, 10:53 Uhr

Ich finde, daß einige Fragen auf dem Fragebogen dann doch ein bißchen zu weit gehen. Ob ich jemals im Gefängnis war, geht niemanden was an, und Kontakt mit einer oder mehreren Risikogruppen kaönnte ich ja auch wo anders haben.

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Markus S
Bayern
19.07.2018, 21:47 Uhr

Das würde mich wirklich mal interessieren, weshalb Menschen die im Gefängnis waren, nicht mehr Blut spenden dürfen. Wo genau ist da der Kausalzusammenhang? Ich habe zwar noch nie ein Gefängnis von innen gesehen, aber die hygienischen Zustände dürften in einem deutschen Gefängnis doch den normalen Bedingungen entsprechen, oder etwa nicht? Wir sind hier ja nicht in Indien, Mexiko oder Kolumbien, da sind die hygienischen Bedingungen natürlich bedeutend schlechter. Vielleicht kann mir das Team vom DRK diese Frage ja beantworten :-)

Team BaWü-Hessen
17.07.2018, 10:20 Uhr

Hallo Klaus,
die Kriterien für die Zulassung von spendewilligen Personen zur Blutspende sind in den "Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie)" verbindlich für alle Blutspendeorganisationen festgeschrieben. Diese Richtlinie wurde entsprechend den §§ 12a und 18 TFG von der Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) im Jahr 2010 aufgestellt und im Jahr 2017 novelliert. Kernpunkt der Kriterien sind sowohl Schutz und Sicherheit des Spenders als auch des potentiellen Empfängers von Blutprodukten. Hierin ist die Frage nach einem Gefängnisaufenthalt klar geregelt, so dass wir daran als DRK-Blutspendedienst selbstverständlich gebunden sind. Herzliche Grüße Dein DRK-Blutspendedienst

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Jörg R
Baden-Württemberg
16.07.2018, 02:13 Uhr

Körperliche Unversehrtheit des Empfängers > Bedenken bei DATENSICHEREN Fragebögen, die beim Arzt verbleiben

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