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Thema:
Gesundheit & Spendefähigkeit
Eine Freundin von mir will in 2 Wochen also am 3. Juni das erste Mal Blutspenden. Sie hatte sich jetzt aber am Donnerstag einen Zeh gebrochen. Ist das ein Ausschlusskriterium für eine gewisse Zeit oder stellt das kein Problem da?
DRK-Blutspendedienst –
Hallo Sophia,
rufe doch bitte einmal unsere kostenlose Servicenummer 0800 - 11 949 11 (Mo. – Fr. 8:00-17:30 Uhr an. Dann können wir das besser abklären ob deine Freundin zur Blutspende kommen kann oder ob Sie zurückgestellt werden könnte.
Bayern –
Normalerweise wird ein gebrochener Zeh (grad wenn es nicht grad der "Große" ist) nur mit einem Tape-Verband behandelt. Wenn aber der Fuß durch einen Gipsverband ruhiggestellt ist dann muss sie mit der Spende warten, bis der Gips wieder ab ist und alles gut verheilt ist.
Und wenn sie arbeitsunfähig geschrieben ist (im Volksmund "Krankschreibung" oder "Gelber Schein"), darf sie aus versicherungstechnischen Gründen nicht spenden.
das Beste wäre, direkt bei der Spenderhotline anzurufen.
Thüringen –
Es kommt drauf an ob sie operiert wurde und ob sie Medikamente bekommen hat.