Ich hatte es auch schon hinter mir, insoweit hat Karlheiz Recht. Das gilt allerdings unter dem Vorbehalt, dass keine Befunde erhoben wurden, die ein gesundheitliches Risiko darstellen. Dann kann die Sperrfrist auch länger sein und u.U. sogar ein Ausschluss in Frage kommen.
Baden-Württemberg –
Ich hatte es auch schon hinter mir, insoweit hat Karlheiz Recht. Das gilt allerdings unter dem Vorbehalt, dass keine Befunde erhoben wurden, die ein gesundheitliches Risiko darstellen. Dann kann die Sperrfrist auch länger sein und u.U. sogar ein Ausschluss in Frage kommen.