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Thema:
Fragebogen
Hallo Blutsschwestern und -Brüder,
ein paar Fragen zum Datenschutz:
a) Von wem und wie lange werden die sehr persönlichen Angaben gespeichert, die man im ausführlichen Fragebogen vor der Spende ausfüllt?
b) Werden sie noch an andere (involvierte) Gesellschaften weiter gegeben?
c) Werden die Datenschutzbestimmungen auf dem Fragebogen oder sonst irgendwo bei der Spende explizit angegeben?
d) Wie lauten sie?
Danke vielmals, beste Grüße & Gesundheit
Sabine
Niedersachsen –
Hallo und danke vielmals für die Rückmeldungen. Zwei Fragen noch ans DRK-NSTOB bezüglich des unten zitierten Passus': werden die Angaben auf dem Fragebogen auch digital gespeichert, oder wird lediglich der Papierbogen archiviert? Falls die Angaben digital gespeichert werden: in welcher Form?
(Bezüglich: "Die Aufzeichnungen sind mindestens fünfzehn bzw. zwanzig Jahre und die Angaben, die für die Rückverfolgung benötigt werden, mindestens dreißig Jahre lang aufzubewahren und zu vernichten oder zu löschen, wenn die Aufbewahrung nicht mehr erforderlich ist.")
Merci & Grüße
Sabine
DRK-Blutspendedienst –
Hallo Sabine,
vielen Dank für deinen Kommentar.
Datenschutzhinweise bezüglich Deiner Blutspende beim DRK-Blutspendedienst NSTOB gGmbH
Nach § 11 Transfusionsgesetz (TFG) sind alle Spendeentnahmen und die damit verbundenen Maßnahmen unbeschadet der ärztlichen Dokumentationspflichten für Zwecke der ärztlichen Behandlung der spendenden Person, für Zwecke der Risikoerfassung nach dem Arzneimittelgesetz und für die im Transfusionsgesetz geregelten Zwecke zu protokollieren. Hierzu dient auch die Feststellung der Identität der spendenden Person mittels eines Lichtbildausweises. Zweck des Transfusionsgesetzes ist es insbesondere, für eine sichere Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und für eine gesicherte und sichere Versorgung der Bevölkerung mit Blutprodukten zu sorgen und deshalb die Selbstversorgung mit Blut und Plasma auf der Basis der freiwilligen und unentgeltlichen Blutspende zu fördern.
Die Aufzeichnungen sind mindestens fünfzehn bzw. zwanzig Jahre und die Angaben, die für die Rückverfolgung benötigt werden, mindestens dreißig Jahre lang aufzubewahren und zu vernichten oder zu löschen, wenn die Aufbewahrung nicht mehr erforderlich ist. Werden die Aufzeichnungen länger als dreißig Jahre nach der letzten bei der Spendeeinrichtung dokumentierten Spende desselben Spenders aufbewahrt, sind diese zu anonymisieren.
Die Spendeeinrichtungen übermitteln die protokollierten Daten den zuständigen Behörden und der zuständigen Bundesoberbehörde, soweit dies zur Erfüllung der Überwachungsaufgaben nach dem Arzneimittelgesetz oder zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die im engen Zusammenhang mit der Spendeentnahme stehen, erforderlich ist. Bei Verdacht auf bestimmte Infektionen erfolgt nach dem Infektionsschutzgesetz eine Meldung an die zuständigen Gesundheitsbehörden.
Ihre Angaben bzgl. Namen, Adresse, Telefonnummer und Emailadresse, soweit auf diesem Spendebogen angegeben, werden ausschließlich zum Zwecke der Einladung zu künftigen Blutspendeterminen durch den DRK-Blutspendedienst NSTOB, die DRK-Blutspendedienste oder einen durch diesen beauftragten externen Dienstleister (inkl. zweckgebundener Weitergabe an diesen beauftragten externen Dienstleister) verwendet.
https://www.blutspende-leben.de/datenschutz
Viele Grüße und einen schöne Woche
Beate vom Team NSTOB
Baden-Württemberg –
Hab es jetzt nicht auf dem Schirm aber irgendwo auf dem Fragebogen müßten die Datenschutzbestimmungen stehen, weil ohne dessen Zustimmung wäre es ja nicht Datenschutz konform. Die Daten müssten wohl eine bestimmte Zeit nach dem Verfallsdatum der Konserven aufbewahrt werden.
Baden-Württemberg –
mehr finde ich nicht....
https://www.drk-blutspende.de/blutspendeausweis/blutspendeausweis/datenschutz-und-einwilligung.php
Einfach das Transfusionsgesetz mal durchlesen