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Nicole W

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Vollblut

Nicole W

Bayern
26.09.2024, 14:32 Uhr

Einfach mal ne Frage aus Interesse zum wohl kommenden Selbstbestimmungsgesetz.
Klarstellung: Bei diesem Beitrag geht es mir absolut nicht nach Meinungen! Aber ich möchte dennoch erwähnen, dass ich hier keine Geschlechtsänderung in Betracht ziehe (und ich persönlich auch nichts davon halte, sein Geschlecht rein nach "Gefühlslagen" ohne ärztlichen Gutachten oder Geschlechtsangleichung zu ändern. Aber wird schon alles seine Richtigkeit haben) ;)

Mich würde jetzt einfach nur interessieren, wie das zukünftig bei den Spendern und Spenderinnen wegen der Spendenhäufigkeit geregelt ist. Wird dafür das ursprüngliche/biologische Geschlecht herangezogen oder einfach nur das Geschlecht, welches zukünftig im Personalausweis zu finden ist? Wie wird das Geschlecht bei einer Erstspende ermittelt? Kann ein bestehender Spender sein Geschlecht überhaupt ändern?!

Jedenfalls wurden ja die Vorgaben zur Häufigkeit der Spenden im Jahr (4 für Frauen oder 6 für Männer) aus begründeten gesundheitlichen Gründen beschlossen und dies ändert sich ja nicht, nur weil man eines Tages sich seinem Geschlecht nicht mehr zugehörig fühlt.
Ich gehe hier mal davon aus, dass keine regelmäßigen Medikamente genommen werden, die das Spenden ohnehin ausschließen.

Gibt es hier schon Überlegungen, wie dies dann zukünftig mit den verschiedenen Geschlechtern geregelt wird? Darf ein binärer Mensch dann 5 mal Spenden im Jahr?
Oder ändert sich gar evtl. etwas bei den Erstspendern, dass nicht das Geschlecht vom Ausweis herangezogen wird, sondern doch das ursprüngliche/biologische Geschlecht?!

Ich will hier mit diesem Beitrag definitiv keinen auf den Schlipps treten. Ich bin einfach wirklich nur interessiert, wie das dann zukünftig geregelt ist. Oder ob dies evtl. auch noch gar nicht klar ist, wie man dieser Gesetzesänderung umgeht?

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Holger K
Baden-Württemberg
28.09.2024, 12:44 Uhr

jeder Mensch reagiert anders . da sind die Grenzen mit 4 bzw. 6 nur zur Vereinfachung.
.
denn manche Spener könnten wohl 6 oder 10mal spenden pro 12 Monate.. andere sollte dagegen nur 2 mal.
aber dann müsste jeer einzelne vor der Spende dahingehend geprüft werden.


39
Nicole W
Bayern
27.09.2024, 16:11 Uhr

Ja, das K.O.-Kriterium ist schlussendlich sicherlich immer der Hb-Wert. Aber trotzdem durfte ich als Frau, obwohl ich 12 Jahre nicht menstruierte und immer top Hb-Werte (höher als bei den meisten Frauen), nicht mehr als 4 mal spenden ;).
Vielleicht gibt es ja irgendwann im Fragebogen ne entsprechende Frage, damit man dies zumindest mit dem Arzt bespricht, ob evtl. die körperlichen Eigenschaften für weniger als 6 Spenden im Jahr sprechen. Naja, wird sich vermutlich zeigen. Wie gesagt, ich war jetzt nur neugierig, wie dies zukünftig evtl. geregelt werden könnte, da ja aktuell die Vorgabe mit nur 4 mal zu spenden für Frauen sehr strikt ist. Auch wenn es vielleicht bei der ein oder anderen doch körperlich möglich wäre.


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Thomas M
Baden-Württemberg
27.09.2024, 10:31 Uhr

Ausschlaggebend für die Spendefähigkeit ist der Hb-Wert (Frauen haben - unabhängig davon, ob sie noch menstruieren oder nicht - ein geringeres Blutvolumen pro kg Körpergewicht als Männer).


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Michael O
Baden-Württemberg
26.09.2024, 17:28 Uhr

Da ich noch nie die Hosen runterlassen musste beim Blutspenden, gehe ich davon aus das das Geschlecht im Ausweis zählt. Folglich könnte eine "Mannfrau" bis 6 mal Spenden. Ob es wiklich so ist und ob es Sinn macht... steht auf einem anderen Blatt.
Bei der Umwandlung sind auf jedenfall Hormone im Spiel, die sollten sich aber nicht auf die Spendefähigkeit auswirken.

Die Hotline ist glaube ich da am besten geeignet, solche Fragen zu klären. Wir laien können da nur " denken, meinen, könnte ... wie auch immer.


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Samuel C
Baden-Württemberg
26.09.2024, 17:25 Uhr

Die Unterscheidung Mann/Frau dient ist so oder so nur eine statistisch begründete Pauschalisierung. Letztendlich ist jeder Körper anders und hat andere Grenzen. Diese "Pauschale" dient nur der Vereinfachung. Daher spricht vermutlich nichts dagegen, auch Transgenderpersonen einfach nach ihrem rechtlichen Geschlecht einzuordnen. Und im Zweifel wohl Fallback auf 4 mal pro Jahr, da das die verträglichere Variante ist.


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Holger K
Baden-Württemberg
26.09.2024, 14:48 Uhr

DRK handelt nach dem rechtlichen Geschlecht bei der Anmeldung.
die Zulassung beim Arzt geschieht geschlechtsunabhängig nach körperlicher Eignung.


111
Stefan L
Nordrhein-Westfalen
26.09.2024, 14:39 Uhr

Ruf die kostenlose Hotline des DRK an! 0800 11 949 11! Dort kann dir eventuell geholfen werden 😏👍