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Ronald H

Sachsen-Anhalt
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Ronald H

Sachsen-Anhalt
Thema: Fragebogen
27.05.2026, 07:25 Uhr

Bürokratieabbau???-über 50xgleichen Heimatort gespendet und persönlich bekannt und zum Spenderausweis Personalausweis vergessen = KEINE Spende möglich = warum so bürokratisch???

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Anja P
Bayern
10.06.2026, 13:08 Uhr

Warum so kompliziert??? Einfach Perso dabeihaben. Wie kann man den vergessen, gehört in die Brieftasche/Geldbeutel...


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Detlef M
Sachsen-Anhalt
02.06.2026, 07:47 Uhr

Stimme voll zu, die Empfangsdame kommt aus dem gleichen Ort und trotzdem PA :-(((


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Birgit Ruth B
Bayern
29.05.2026, 07:42 Uhr

Anstatt "warum so bürokratisch?" sich selbst fragen "warum habe ich nicht an meinen Perso gedacht?"


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Gerhard Georg W
Bayern
28.05.2026, 18:45 Uhr

Hallo Ronald,

Das 'Problem' PB (persönlich bekannt) kam jetzt schon lange nicht mehr, evtl. weil sehr viele 🩸Spender akzeptiert haben dass ein Personalausweis oder Reisepass notwendig sind😉🍀😉.


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Verena Anna B
Rheinland-Pfalz
27.05.2026, 12:34 Uhr

Mag ja sein, dass du im Ort bekannt bist, aber die Mitarbeiter des DRK kommen wahrscheinlich nicht aus deinem Wohnort. Die sind jeden Tag woanders und sehen vielleicht hundert Leute oder sogar mehr. Sollen sie sich also neben allem anderen auch noch jedes Gesicht und Namen merken? Das ist m. M. ziemlich egozentrisch...


Team NSTOB
DRK-Blutspendedienst
27.05.2026, 09:17 Uhr

Hallo Ronald,

Danke für Deine Anfrage. Ja! Da müssen wir die Bürokratie bedienen. Oder nennen wir es, die Richtlinien befolgen.
Es wurde zwar schon oft im Forum thematisiert, aber gerne schreibe ich, warum wir hier keine Ausnahme machen können:

Seit 2016 gilt bezüglich der Identitätsprüfung bei Blutspendern eine gesetzliche Vorgabe, die in den Hämotherapie-Richtlinien des Transfusionsgesetzes, die wiederum von der Deutschen Bundesärztekammer in Zusammenarbeit mit dem Paul-Ehrlich-Institut entwickelt werden, verankert ist.
Auch wenn diese Vorgabe teilweise auf Unverständnis stößt, so sind die Richtlinien des Transfusionsgesetzes für den DRK Blutspendedienst und alle Blutspendedienste in Deutschland bindend und müssen umgesetzt werden.
In den Richtlinien heißt es: „Anlässlich jeder Spende bzw. jeder spendebezogenen Untersuchung ist die Identität des Spenders ohne die Gefahr einer Verwechslung festzustellen (gültiges amtliches Personaldokument mit Lichtbild).
Alle Spenderdaten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und den Bestimmungen des Datenschutzes.“ Der amtliche Lichtbildausweis ist also deshalb erforderlich, damit zweifelsfrei die Identität des Blutspenders festgestellt werden kann.
Als amtlicher Lichtbildausweis gilt laut Transfusionsgesetzt nur der "Gültige" Personalausweis und/oder der Reisepass.

Herzliche Grüße und für Alle einen schönen Tag.
Gabriele vom Team NSTOB