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Alexandra L

Sachsen-Anhalt
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Vollblut

Alexandra L

Sachsen-Anhalt
Thema: Ernährung
12.06.2026, 19:23 Uhr

Hallo, ich war heute in Stendal wieder spenden. Das Team war wie immer super. Allerdings ist es nicht akzeptabel, dass die angebotene Schokolade schon abgelaufen war, das ist übrigens nicht das erste Mal, daher bin ich mittlerweile sensibilisiert und schaue drauf. Das ist keine Wertschätzung, dann lasst es lieber sein.

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Team NSTOB
DRK-Blutspendedienst
15.06.2026, 13:18 Uhr

Hallo Alexandra, vielen Dank für deine Nachricht. Wir werden das Intern weitergeben und dafür sorge tragen, dass dies nicht mehr vorkommt. Viele Grüße Catharina


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Heino M
Niedersachsen
15.06.2026, 09:29 Uhr

Alexandra, hast Du das vor Ort angesprochen. Würde mich interessieren was die gesagt haben und ob sie diese Lebensmittel direkt aus dem Verkehr gezogen haben.


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Andrea-Esther C
Bayern
12.06.2026, 21:44 Uhr

Ja, das MHD-Datum bedeutet "mindestens haltbar bis ..." und nicht "verdorben ab ...". Trotzdem darf sowas im Supermarkt nicht mehr im Regal liegen und zum Verkauf angeboten werden. Vielleicht sollten die (ehrenamtlichen) Mitarbeiter doch gelegentlich mal einen Blick auf dieses Datum werfen. Es macht einfach keinen besonders guten Eindruck, wenn "abgelaufene" Lebensmittel verschenkt werden. Es ist eine Sache, wenn ich bei mir im Keller-Regal "überfällige" Kekse oder Schokolade finde und diese für OK befinde und esse. Aber geschenkt möchte ich sowas nicht unbedingt bekommen.


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Christine J
Nordrhein-Westfalen
12.06.2026, 20:38 Uhr

Außerdem ist das ein Mindesthaltbarkeitsdatum und kein Verzehrsdatum. Die Helferinnen und Helfer dort machen das alles ehrenamtlich und nach bestem Wissen.


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Anja P
Bayern
12.06.2026, 20:16 Uhr [bearbeitet]

Sag es doch den Mitarbeitern vor Ort. Vielleicht bekommst du dort einen Verantwortlichen genannt. Hier kann das leider keiner ändern.


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Peter A. B
Baden-Württemberg
12.06.2026, 19:49 Uhr [bearbeitet]

Da bin ich ganz bei dir, Alexandra.
Abgelaufene LM gelten als "nicht verkehrsfähig", dürfen also nicht verkauft und sollten auch nicht verschenkt werden. Dahinter steht generell die Haftungsfrage; deshalb ist das LM-Recht im Interesse des Verbraucherschutzes da streng. Absicht spielt dabei überhaupt keine Rolle. Es kommt aber immer auf die Art der Lebensmittel, die Lagerung und den Zeitraum an, der seit dem MHD verstrichen ist.
Dennoch können wir anderen Spender/innen daran nichts ändern.


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Gerhard Georg W
Bayern
12.06.2026, 19:27 Uhr

Kann schon mal vorkommen, denke nicht dass es Absicht war.