Drei volle Tage hat ein Berliner Murmeltier P. B. (mit Vor- und Nachnamen) seinen Beitrag stehen lassen, bevor es ihn dann doch kassiert hat.
22 Kommentare wurden in dieser Zeit zum Standardthema
"Personalausweis nicht dabei und deshalb abgelehnt"
geliefert. Dabei hatte jemand aus Tiergarten seiner Frau den eigenen Ausweis zur Paketabholung mitgegeben und wollte sich nun beim Spenden mit dem Führerschein legitimieren. Das ging natürlich schief und das Murmeltier war aufgebracht - schließlich war es doch "persönlich bekannt". Aber es hatte weder die Forums-Beiträge der Vortage [zum genau gleichen Thema!] noch den Text der Reservierungsbestätigung gelesen... Darin war stets von einer Ausweispflicht die Rede. Dafür rügte er das Vorgehen des Teams in der Anmeldung als "unprofessionelles Konfliktmanagement" und zeigte sich sehr unzufrieden.
Es ist doch erstaunlich, welchen Wert einige Spendewillige dem Führerschein ggü. dem Personalausweis beimessen. Dabei hat der doch tatsächlich nur eine begrenzte Funktion im Rahmen des Straßenverkehrs. Er besagt ja lediglich, dass man einmal eine Prüfung zur Führung eines Kraftfahrzeugs bestanden hat. Er sagt nicht einmal, ob man auch tatsächlich ein Auto/Bus/LKW/Traktor/Motorrad/Mofa o.ä. fahren KANN.
Er hilft bei keinem Grenzübertritt, bei keiner Kontoeröffnung, bei keinem Kreditantrag, in keiner Bücherei und auch nicht beim Blutspenden.
Zum "drölfzehnten" Mal haben engagierte Foris den Sachverhalt und die Gesetzeslage mit Engelsgeduld erklärt. Verblüffenderweise sind einige Foris dem Murmeltier auch noch beigesprungen mit Hinweis auf entsprechende (veraltete!) Webseiten oder mit Verweis auf regionale Besonderheiten durch einen "Flickenteppich" oder gar den "St. Bürokratius".
Da das Thema heute noch nicht auf dem Tapet war, stelle ich es vorsorglich mal drauf, verbunden mit einem Hinweis des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit in Köln:
"Zur Blut- oder Plasmaspende musst du einen gültigen Lichtbildausweis im Original mitbringen (Personalausweis oder Reisepass). Ein Foto, ein Scan oder eine Kopie reichen nicht aus. Andere Ausweisarten wie zum Beispiel eine Krankenversicherungskarte oder ein Studierendenausweis können nicht akzeptiert werden. Solltest du bereits einen Blutspendeausweis haben, bringst du bitte auch diesen mit."
Quelle: BIÖG
(Achtung: Externer Link) https://www.blutspenden.de/faq/ > Was muss ich zur Blutspende mitbringen?
Hessen
Am bestenn ignorieren und sich jeglichen Kommentar sparen, wenn es nervt. Lohnt sich nicht, sich drüber aufzuregen.
Baden-Württemberg
Reiner S
Sachsen
10.08.2026, 16:43 Uhr
"Bis zum 02.10.1990 galt in West-Berlin das alliierte Recht.
Das Nicht-Mitführen des Ausweises für ständige Bewohner der Stadt konnte mit dem Tode bestraft werden."
Das stimmt wohl nicht so ganz. Sowohl in den Alliierten Regelungen für Berlin (West) als auch in der in Ost-Berlin geltenden "Verordnung über die Personalausweise der Deutschen Demokratischen Republik
-Personalausweisordnung-" vom 23. September 1963 ist bei Verstößen gegen die Mitführpflicht von einem Bußgeld die Rede.
Sachsen
Das Problem ist ja viel größer als manche glauben.
Bis zum 02.10.1990 galt in West-Berlin das alliierte Recht.
Das Nicht-Mitführen des Ausweises für ständige Bewohner der Stadt konnte mit dem Tode bestraft werden.
Bayern
Hallo Peter, super dein Beitrag!! Bin ganz bei dir.
Tatsächlich ist auch heute schon wieder ein Kommentar zu dem Thema dabei!😂😂🫣