Ich wollte soeben bei uns im Ort wieder Blut spenden, wie ich es seit Jahren mache. Leider hat man mich wieder fortgeschickt weil ich keinen Personalausweis mit dabei hatte.
Wenn der Blutspendeausweis nicht mehr ausreicht, dann schafft ihn doch einfach ab oder speichert Fingerabdrücke.
So dringend kann dann wohl doch kein Blut gebraucht werden.
Hessen
Ich fasse mal zusammen: Ein deutscher gültiger Perso mit aktueller Adresse funktioniert immer. Auch wenn es in den Regeln einiger BSDs anders dargestellt wird (Perso, RP oder Führerschein) sind die beiden letztgenannten Glücks- bzw. Auslegungssache des BSD vor Ort. (z.B. keine Adresse im RP) Das Beste ist, dass wohl EU Bürger, die in D. wohnen, ebenfalls Probleme mit ihrem Personalausweis des Heimatlandes bekommen können (Stichwort: Adresse). Habe ich grade in einem neueren Beitrag gelesen. Bin mal gespannt, es soll ja in Zukunft die Adresse auf dem deutschen Perso wegfallen, das wird lustig.
Bayern
🙈🙉🤐
Baden-Württemberg
@Thomas W:
Upps, vielen Dank für den Hinweis. Ist komplett an mir vorbei gegangen.
Habe gerade nachgeschaut. Mein Führerschein ist dann seit dem 20.01.26 ungültig.
Wie gut, dass ich dieses Jahr noch nicht Auto gefahren bin.
Werde mich drum kümmern.
Nordrhein-Westfalen
@ Björn M
02.09.2026, 00:24 Uhr
Ich wiederhole es gern erneut: Selbst wenn einige BSD es falsch machen (was ich mir nicht anmaße, zu beurteilen), so stellen sie doch die Regeln für ihr Versorgungsgebiet auf. Und die Regel ist dann halt, dass man mit einem Führerschein zur Blutspende zugelassen wird. Das bedeutet: Es gibt keine bundeseinheitliche Regel.
Nordrhein-Westfalen
@ Martina Brigitte W
02.09.2026, 12:45 Uhr
Sie erkennen es vielleicht selbst: Der BSD West lässt den Führerschein zu. Unabhängig davon, wieviele andere Spendedienste den Führerschein nicht zulassen, ist es dann wohl so, dass es kein bundeseinheitliches Vorgehen gibt. Oder?
Nordrhein-Westfalen
@ Silke S
02.09.2026, 20:18 Uhr [bearbeitet]
Ja, dementiere ich weiterhin. Der BSD West konnte es personell einrichten, mir die Tatsche, dass man mit Führerschein spenden kann, per E-Mail zu bestätigen. Habe ich hier bereits zitiert.
Es gibt unterschiedliche BSD, die unterschiedliche Regeln machen. Nur darum geht es. Und kein Spender ist verpflichtet, die Richtlinie Hämotherapie zu lesen, bevor er sich zur Spende aufmacht.
Baden-Württemberg
@Cornelia H: wenn dein Führerschein 26 Jahre alt ist, ist der jetzt auch nicht mehr gültig und kann bei einer Kontrolle zu einem Verwarngeld führen.
Führerscheine laufen seit 2013 nach 15 Jahren ab. Für ältere Führerscheine gab es unterschiedliche Fristen für den Umtausch.
Sachsen-Anhalt
Zitat Gerd R:
„An alle westdeutschen Belehrer:
Ich habe halt seit 1982 noch nie einen Personalausweis gebraucht. Weder vor der Wende,da hat der grüne SV-Ausweis genügt (den kennen allerdings nur Ossis) noch danach. Es hat mich auch heute das erste Mal jemand danach gefragt.
In Zukunft bringe ich alle nötigen Dokumente mit.
Ich hoffe nur, dass nicht auch noch die Geburtsurkunde verlangt wird.“
@Gerd R
So ein Schmarrn… und das, sagt auch ein „Ossi“. Die ganzen Jahre, als ich ein NSTOB Spender war, musste ich immer mit meinem „Gelben Heftchen“ meinen Personalausweis vorlegen. Ja… vielleicht war es vor der Wende anders 😅.