Aktueller Beitrag

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Susanne W Baden-Württemberg

20Vollblut
BISHER GESPENDET
19.06.2022, 22:37 Uhr

Hallo, letzter Termin war eine komplette Enttäuschung. Mein Personalausweis war rund 40 Stunden abgelaufen, durfte daher leider nicht spenden, ein Ersatzdokument könnte ich nicht bieten. Wie kann es sein, dass bei einem Grenzübertritt ein Identitätsnachweis mit einem seit einem Jahr abgelaufenen Ausweis möglich ist, beim Blutspenden aber ein 0 negativ Spender wieder nach Hause geschickt wird. Echt schade.
22.06.2022 Ergänzung 😊: der neue Ausweis ist da, dann dürfte zumindest von dieser Seite her kein Abweisegrund mehr vorliegen .

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Frank N
Nordrhein-Westfalen
28.09.2022, 11:42 Uhr

Ersatzdokument wäre z. B. der Führerschein, so man einen besitzt. Aber abgesehen davon, dieser Fall ist an Selbstherrlichkeit nicht zu übertreffen.

Frank S
Hessen
24.06.2022, 01:57 Uhr

Die Identitätsfeststellung ist nicht vom DRK festgelegt, Blutspendedienste sind rechtlich dazu verpflichtet. Das dient unter anderem dem Schutz von Spendern und Empfängern wenn es zu irgendwelchen Anomalien genommen ist.

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Holger K
Baden-Württemberg
21.06.2022, 18:59 Uhr

trotzallem bleibt die Frage bisher unbeantwortet, ob es in der Vergangenheit wirklich illegale Spenden beim DRK gab weswegen hier die Identität vor Ort und nicht paat Tage später durch Ausweis überprüft wird.

ja klar: DRK darf beliebige Regeln für die Blutspende erstellen.
aber der Sinn hinter diesen Regeln - dazu zähle ich persönlich inzwischen auch die Auflage auf Verkostung im Anschluss zu verzichten - muss immer hinterfragt werden.

zu beiden Punkten gibt es leider keine vernünftige Antwort ausser der Liebe zu Bürokratie

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Sebastian B
Baden-Württemberg
21.06.2022, 16:44 Uhr

Korinthenk*cker fällt mir dazu ein. Sinn und Zweck der Kontrolle eines Ausweisdokumentes ist es, eindeutig die Identität des Spenders festzustellen. Er ist muss klar sein wer Blut spendet. Es muss nachverfolgbar sein.

Ein seit nicht einmal seit zwei Tagen abgelaufener Personalausweis ändert absolut rein gar nichts daran, dass mit ihm die Identität des Spenders eindeutig festgestellt werden kann.

Also um es ganz klar zu sagen, selbstverständlich hätte man, wenn man gewollt hätte. Man hat aber nicht gewollt. Was das für einen Eindruck bei dem Spender hinterlässt und vor allem auf seine Bereitschaft, eventuell sogar regelmäßig zu spenden, muss ich glaube ich nicht erwähnen.

Nicole D
Niedersachsen
21.06.2022, 16:25 Uhr

Moin Karsten,
natürlich kann es anderes laufen.
Natürlich kannst Du auch zu schnell mit dem Auto innerorts fahren und oft geht es auch gut. 😉
Nur wenn man Dich dabei erwischt, dann solltest Du Dich nicht darauf berufen, dass Du sonst ja auch so fährst. 🙃

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Karsten N
Niedersachsen
21.06.2022, 13:27 Uhr

Hallo!
Also ich hatte beim letzten Spenden (Mai '22) (oder beim vorletzten März '22) extra meinen Reisepass (gültig) dabei. Wurde dann aber direkt gefragt, ob ich nicht auch 'nen Perso hätte - wegen der Adresse. Dass der bereits seit Ende März '21 abgelaufen ist, war unerheblich.
Kann also auch anders laufen ;-)

Nicole D
Niedersachsen
21.06.2022, 12:42 Uhr

In den
"Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie), Aufgestellt gemäß §§ 12a und 18 Transfusionsgesetz von der Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut"
heißt es unter
2.2. 4 Auswahl des Spenders
2.2.4.1 Spenderidentität
Anlässlich jeder Spende bzw. jeder spendebezogenen Untersuchung ist die Identität des Spenders ohne die Gefahr einer Verwechslung festzustellen (gültiges amtliches Personaldokument mit Lichtbild). Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und Adresse des Spenders sind zu erfassen. Alle Spender Daten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und den Bestimmungen des Datenschutzes.

Und was ein amtliches Personaldokument in Deutschland ist, das findet man u. a. auf der Seite des Bundesministerium des Inneren und für Heimat. ▶️ Personalausweis sowie der Reisepass!

Ich denke das ist alles eindeutig, nicht diskussionswürdig und schon gar nicht durch Wikipedia-Artikel zu widerlegen!

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Kevin-Manuel M
Hessen
21.06.2022, 10:45 Uhr

@Franz Josef W
Der Kollege hat alles richtig gemacht, egal ob Personalausweis oder Reisepass ( oder in seltenen Fällen auch der Führerschein) , dieser muss selbstverständlich gültig sein! Mit anderen Worten nicht abgelaufen. Sollte ja auch kein Problem sein, alle paar Jahre einen neuen zu beantragen oder zu verlängern

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Franz Josef W
Bayern
21.06.2022, 07:04 Uhr

Ob hier nicht ein übereifriger Mitarbeiter vor Ort war, sollte geprüft werden. Es muss nämlich laut den Richtlinien der Blutspendeausweis und ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) vorgelegt werden. Der FS ist zwar kein amtliches Dokument, dient aber der amtlichen Identitätsfeststellung. Von gültigen BPA ist nicht die Rede. Außerdem darf man auch mit einem abgelaufenen BPA bis zu einem Jahr in das Nachbarland ausreisen. Den Wichtigtuer beim nächsten mal darauf hinweisen. Mit solchen Personen vertreibt man sich die Spender.

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Holger K
Baden-Württemberg
21.06.2022, 07:03 Uhr

hier direkt zu wikipedia: das betrachten zumindest viele als korrekt)

https://de.wikipedia.org/wiki/Mitf%C3%BChrpflicht#Deutschland

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In Deutschland besteht gemäß § 1 PAuswG eine Ausweispflicht, allerdings resultiert daraus keine allgemeine Mitführpflicht für Identitätsnachweise. Ein Sonderfall, bei dem ein Personalausweis oder Reisepass mitzuführen ist, ist zum Beispiel das Führen einer Waffe (§ 38 WaffG). Zudem sieht das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eine Mitführpflicht eines Ausweises für Arbeitnehmer bestimmter Branchen vor, beispielsweise im Bau- oder im Gaststättengewerbe, um sich gegenüber Zollbeamten ausweisen zu können (§ 2a SchwarzArbG).
##

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Marco S
Bayern
20.06.2022, 20:35 Uhr

Hallo Susanne

Dass ist echt blöd gelaufen und in kann man leider nix machen ,mit unserer Bürokratie.
Kopf hoch und lässt Dir einen neuen Personalausweis machen und spendest anderesmal Blut!

Wünsche Dir eine schöne Woche und gute Zeit.

Viele Grüße Marco

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Christian S
Rheinland-Pfalz
20.06.2022, 17:12 Uhr

Echt Sch....e

Team BaWü-Hessen
DRK-Blutspendedienst
20.06.2022, 16:17 Uhr

Hallo Susanne, erstmal danke für deine Bereitschaft Blut zu spenden! Könntest du uns den Fall, mit Angabe deines Spendeorts, einmal via E-Mail schildern? www.blutspende.de/kontakt

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Michael O
Baden-Württemberg
20.06.2022, 15:55 Uhr

@ Holger Da bekommst Du bei einer Kontrolle auch Ärger mit den Grünen bzw. Blauen. Nachreichen ja, aber ob dies ohne "Lehrgeld" abgeht weiss ich nicht. Betrifft mich auch nicht, weil ich selten ohne unterwegs bin.

Nun Susanne, wenn das Teenageralter vorbei ist, gilt der Ausweis 10 Jahre, das könnte man die weiteren 5 mal schaffen um Spenden zu dürfen. Wie schon geschrieben wurde, jede Blutkonserve ist genauso wertvoll egal welche "Sorte" macht dem "Weg umsonst" keinen Abbruch. Zähne rauslegen draufsitzen und weiter gehts (selbst in den Hintern beissen, weil nur der Inhaber selbst es vergeigt hat).

Nicole D
Niedersachsen
20.06.2022, 14:30 Uhr

Moin Susanne, natürlich verstehe ich, dass Du Dich im ersten Moment ärgerst.
Mit jeder anderen Blutgruppe wärst Du aber auch abgewiesen worden, da beißt die Maus keinen Faden ab.
Am Bahnhof oder jeder anderen Haltestelle reichen auch oft wenige Sekunden zu spät sein, dann erreicht man den Zug, den Bus etc nicht mehr, da er bereits abgefahren ist. C'est la vie.

Also: Krönchen richten, neuen Perso besorgen und weiter geht es mit der nächsten Spende. 😉

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Kevin-Manuel M
Hessen
20.06.2022, 11:50 Uhr

Mit Inkrafttreten der neuen Hämotherapie-Richtlinien muss ein amtlicher Lichtbildausweis mitgeführt werden, um zur Blutspende zugelassen zu werden.

Lange haben sie sich angekündigt, nun sind sie endlich da: Die neuen „Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten“ treten in Kraft. Für unsere Blutspender ändert sich vor allem, dass sie künftig einen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein) zur Spende mitbringen müssen.

Wozu wird der amtliche Lichtbildausweis gebraucht?

In den Richtlinien findet sich in Abschnitt 2.2.4 Auswahl des Spenders der entscheidende Absatz: „Anlässlich jeder Spende bzw. jeder spendebezogenen Untersuchung ist die Identität des Spenders ohne die Gefahr einer Verwechslung festzustellen (gültiges amtliches Personaldokument mit Lichtbild). Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und Adresse des Spenders sind zu erfassen. Alle Spenderdaten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und den Bestimmungen des Datenschutzes.“ Der amtliche Lichtbildausweis ist also deshalb erforderlich, damit der Arzt im Vorgespräch zweifelsfrei die Identität des Blutspenders feststellen kann – schließlich handelt es sich um ein vertrauliches Arztgespräch, in dem sensible medizinische Informationen ausgetauscht werden. Auch zum Schutz der Spendeempfänger muss die Identität eines Blutspenders zu jeder Zeit zweifelsfrei nachvollziehbar sein.

Aber ging es früher nicht auch ohne?

Die Richtlinien zur Hämotherapie werden von der Deutschen Bundesärztekammer in Zusammenarbeit mit dem Paul-Ehrlich-Institut entwickelt. Sie stellen laut dem Transfusionsgesetz den allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik für die Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen dar. Die letzte Aktualisierung der Richtlinien erfolgte 2010; auch in Zukunft werden die Richtlinien angepasst werden, wenn neue Entwicklungen in der medizinischen Wissenschaft und Technik dies notwendig machen sollte. Für manche langjährigen Blutpender mag das schwer nachzuvollziehen sein, schließlich kennt man sich seit Jahren. Doch die Richtlinien sind für alle Blutspendedienste in Deutschland bindend und müssen umgesetzt werden.

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Holger K
Baden-Württemberg
20.06.2022, 11:09 Uhr

wobei ich es nie unterlassen werde berechtigte Kritik an unsinnigen Regeln (gab es wirklich illegale Blutspenden?) zu wiederholen.

und als Hinweis: es gibt hierzulande keine Pflicht einen Ausweis mitzuführen - es muss nur einer verfügbar sein.
demnach darf DRK auch ein sinnvolles Verfahren einsetzen.
etwa dass zeitnah die Identität nachgereicht wird.

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Kevin-Manuel M
Hessen
20.06.2022, 10:42 Uhr

@Holger K
Diese Regelung kommt nicht von uns, außerdem sollte eine erwachsene Person es hinkriegen, alle paar Jahre den Ausweis zu verlängern. Wenn dies nicht klappt, ist man selbst schuld daran. Nur weil du jede Regelung unnötig findest, sei es die Sache mit dem Ausweis oder Corona, musst du es bei allem Respekt nicht jedes Mal wiederholen.

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Karlheinz G
Baden-Württemberg
20.06.2022, 08:10 Uhr

Bei manchen Gelegenheiten gibt es die Option "persönlich bekannt". So war z. B. in der Zustellung das Zustellen von "nachweispflichtigen" Sendungen auch ohne Ausweis möglich.
Mein Tipp zum Thema abgelaufener "Perso": Bis der beantragte Ausweis fertig ist, dauert es ca. 4 Wochen.
Also kümmert Euch rechtzeitig um den Antrag, dass man keine Probleme bekommt.
An den Blutspendedienst kommt mein Vorschlag, die Option "persönlich bekannt" als Identitätskontrolle zuzulassen oder ein Foto des Spenders auf dem Spenderausweis zu speichern.

73
Holger K
Baden-Württemberg
20.06.2022, 07:15 Uhr

das ist wieder so ein Regelunsinn vom DRK der komplett ohne Sinn ist.

was soll es bringen?
gabs es etwa in der Vergangenheit ohne Personalausweis illegale Spenden? oder Spenden unter falscher Identität?
Blut wird ja sowieso geprüft - finanziell gibt es beim DRK keinerlei Vergütung.

die Gefahr illegaler Blutspende ist wohl nicht vorhanden.

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Stefan L
Nordrhein-Westfalen
20.06.2022, 04:07 Uhr

Bürokratie 🙈 Schwamm drüber und weitermachen😏

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Stephan D
Baden-Württemberg
20.06.2022, 00:51 Uhr

Verwaltung!!!

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Volker A
Baden-Württemberg
19.06.2022, 23:49 Uhr

Aus meiner Sicht völlig unsinnig. Du sollst deine Identität nachweisen und das DRK hat keine hoheitlichen Rechte. Extrem dumm sowas...

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