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Thema:
Digitaler Spenderservice & App
Menschen mit Handicap werden weggeschickt pu diese seien nicht Geschäftstätigkeit finden das schon sehr diskriminierend obwohl diese Menschen unter Betreuung stehen. Also man muss schon sagen...das ist so eine Sch...liber nicht aussprechen Ihr wisst Bescheid!
Wird anscheinend doch kein Blut benötigt für Konserven
Berlin –
Da es schon drei Spenden gegeben hat, habe ich mehrere Ideen:
1. Die Spenden fanden vor der Einrichtung der Betreuung statt.
2. Falls Gesundheitsvorsorge unter Betreuung steht war der Betreuer bisher bei den Spenden anwesend und diesmal nicht.
Oder der/die Arzt/Ärztin auf dem letzten Termin hat einen Fehler gemacht weil sie nur an die Betreuung allgemein gedacht hat.
Grüße aus Berlin
Rheinland-Pfalz –
Die Anwesenheit eines ehrenamtlichen oder Berufsbetreuers während eines Arztgespräches ist im Betreungsgesetz geregelt
Hessen –
Nachtrag: Betreuer schaffen im Zusammenspiel mit Betreuten die Geschäftsfähigkeit. U.a. Deswegen gibt es sie.
Hessen –
Ich glaube, hier muss genau differenziert werden. Ich bin u.a. gesetzlicher Betreuer meines Sohnes mit Trisomie-21 (Down-Syndrom). Die Betreuung wird vom Amtsgericht auf bestimmte Betreuungsfelder angelegt. Man bekommt nicht automatisch alle Felder (Finanzen, Wohnort, …) zugewiesen. Da könnte u.U. eine Einschränkung bei den Betreuern sein. Ist Gesundheit mit drin, darf der Betreuer vom Arztgespräch nicht ausgeschlossen werden. Da gibt es den gesetzlichen Anspruch. Der Blutspendedienst müsste dafür aber sicher seine Prozesse und IT-Systeme anpassen - meine Vermutung. Da ich heute gerade meine zweite Spende absolviert habe, ist der Fragebogen und der Ablauf noch gut im Gedächtnis. Da gibt es nichts für den Betreuungsfall.
Niedersachsen –
Hattest Du denn vorher bei Deinen drei Spenden dieses Problem nicht?
Oder hattest Du da noch keine Betreuung?
Bayern –
Vermutlich kommt es auf das Handicap an. Wenn jemand körperlich eingeschränkt ist, die Erkrankung oder die Medikation aber nicht selbst ein Ausschlussgrund sind, kann man spenden. Ist man aber psychisch oder mental eingeschränkt und nicht geschäftsfähig, was ich vermute, da du "unter Betreuung stehen" schreibst, ist es aus juristischen Gründen ausgeschlossen. Da können wir anderen Spender dir auch gar nicht helfen - du könntest versuchen, mit Hilfe eines Anwalts (gerichtlich) dagegen anzugehen, aber versprich dir nicht zu viel davon.
Baden-Württemberg –
Woran scheitert es denn? Also den Fragebogen und das Arztgespräch musst du alleine schaffen, da ist leider keine Betreuung zugelassen. Streng genommen darf noch nichtmal jemand den Fragebogen nur übersetzen, selbst da fliegt man schon raus. Habe ich erst vor kurzem hier gelesen.
Thüringen –
Bin sehr enttäuscht weil ich aus Überzeugung gerne Spende.
Hab meine Eltern als Betreuer und die stehen voll zumeiner Spende.Helft mir bitte das ich bei dem nächsten Termin wieder spenden darf! Danke euer Nicky.
Niedersachsen –
Moin Nicky, was meinst Du mit "unter Betreuung stehen"? Meinst Du damit die Betreuung vor Ort seitens des DRKs oder einen rechtlichen Betreuer?
Wenn letzteres dürfte es am Ende wieder Probleme mit dem Fragebogen geben, den jeder selbständig alleine ausfüllen muss und auch das Arztgespräch kann nur vertraulich unter 4-Augen stattfinden.
Baden-Württemberg –
Ähm man hat nicht umsonst eine Betreuung und der Betreuer/in hat doch garnicht die Befugnis sein Schützling zum Spenden zu schicken (Spende ist ja freiwillig und unentgeldlich). Es sei den, es wäre medizinisch notwendig aber dafür gibt es den Aderlass beim Hausarzt.
Nordrhein-Westfalen –
Das ist schade, aber die Blutspendedienste werden ihr Vorgaben haben.