Wenn Du krank/arbeitsunfähig geschrieben bist, darfst Du kein Blut spenden. Abgesehen davon, dass natürlich die Einnahme von Medikamenten oder Dein aktueller Gesundheitszustand gegen eine Blutspende sprechen könnten, darfst Du auch aus versicherungstechnische Gründen nicht spenden. Sollte es zu einem Zwischenfall, z. B. auf dem Hin- oder Rückweg zum Termin, kommen, bist Du in diesem Fall nicht versichert und wir als Blutspendedienst auch nicht.
wenn du arbeitsunfähig geschrieben bist, darfst du nicht spenden, egal aus welchem Grund. Das hat "versicherungstechnische" Gründe. Du darfst während der AU nichts tun, was der Genesung abträglich ist. Will heißen, du darfst spazieren gehen, ins Café oder ins Kino, wenn es dir gut tut, aber Blutspende geht leider nicht. Gute Besserung!
Rheinland-Pfalz –
Das sagt das BRK dazu:
Wenn Du krank/arbeitsunfähig geschrieben bist, darfst Du kein Blut spenden. Abgesehen davon, dass natürlich die Einnahme von Medikamenten oder Dein aktueller Gesundheitszustand gegen eine Blutspende sprechen könnten, darfst Du auch aus versicherungstechnische Gründen nicht spenden. Sollte es zu einem Zwischenfall, z. B. auf dem Hin- oder Rückweg zum Termin, kommen, bist Du in diesem Fall nicht versichert und wir als Blutspendedienst auch nicht.
Bayern –
wenn du arbeitsunfähig geschrieben bist, darfst du nicht spenden, egal aus welchem Grund. Das hat "versicherungstechnische" Gründe. Du darfst während der AU nichts tun, was der Genesung abträglich ist. Will heißen, du darfst spazieren gehen, ins Café oder ins Kino, wenn es dir gut tut, aber Blutspende geht leider nicht. Gute Besserung!
Rheinland-Pfalz –
Krankschreibung an sich ist ein Ausschlussgrund - egal warum.