Personen mit Herz-, und/oder Gefäßerkrankungen dürfen nicht spenden. Auch bei Zustand nach Herzinfarkt oder Schlaganfall werden Personen grundsätzlich für die Blutspende gesperrt - Grund ist hier "Spenderschutz". Man möchte die Spendewilligen ja auch nicht gefährden.
Hallo Ulrich F,
die Spendetauglichkeitskriterien bestehen aus den Empfängerschutz und Spenderschutz und in Ihrem Fall greift der Spenderschutz und Sie dürfen nicht an der Blutspende teilnehmen. Liebe Grüße vom BSD West
Bayern –
Personen mit Herz-, und/oder Gefäßerkrankungen dürfen nicht spenden. Auch bei Zustand nach Herzinfarkt oder Schlaganfall werden Personen grundsätzlich für die Blutspende gesperrt - Grund ist hier "Spenderschutz". Man möchte die Spendewilligen ja auch nicht gefährden.
DRK-Blutspendedienst –
Hallo Ulrich F,
die Spendetauglichkeitskriterien bestehen aus den Empfängerschutz und Spenderschutz und in Ihrem Fall greift der Spenderschutz und Sie dürfen nicht an der Blutspende teilnehmen. Liebe Grüße vom BSD West