Was meinst du mit "empfohlener Termin" ... du kannst spenden, wann auch immer du willst, sofern du dich an die zwei gesetzlich vorgeschriebenen Fristen hältst: zwischen zwei Vollblutspenden müssen 55 spendefreie Tage liegen, und in einem Zeitraum von 365 Tagen darf nur sechs mal gespendet werden.
Sachsen –
Das ist kein empfohlener, sondern der frühest mögliche Termin.
Bayern –
Was meinst du mit "empfohlener Termin" ... du kannst spenden, wann auch immer du willst, sofern du dich an die zwei gesetzlich vorgeschriebenen Fristen hältst: zwischen zwei Vollblutspenden müssen 55 spendefreie Tage liegen, und in einem Zeitraum von 365 Tagen darf nur sechs mal gespendet werden.
Baden-Württemberg –
klar - ers muss nur die Sperrzeit (8Wochen nach letzter Spende und max 6mal pro Jahr) eingehalten werden.