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Thema:
Vor der Blutspende
Ich hatte einmal leider nur meinen Führerschein mit Lichtbild und allen persönlichen Daten außer Wohnort und Straße dabei. Das wurde nicht anerkannt und ich musste wieder nach Hause fahren und meinen Personalausweis holen.
Das habe ich nicht so recht verstanden.
Baden-Württemberg –
Das ist je nach Blutspendedienst unterschiedlich. Manche lassen Führerscheine explizit zu (https://www.blutspendedienst-west.de/magazin/blutspende/wichtig-lichtbildausweis-mitbringen). Die amtlichen Vorschriften sind da dehnbar und schreiben keine spezifischen Dokumente vor.
Niedersachsen –
Sebastian, was ist denn bitte Deiner Meinung nach alles ein amtliches Personaldokument mit Lichtbild, welches zur Identitätfeststellung benötigt wird?
Baden-Württemberg –
Vorgeschrieben ist richtigerweise und sinnvollerweise eine Identitätsfeststellung vor der Blutspende. Es muss sichergestellt sein, dass man auch derjenige ist, der man angibt zu sein. Dies ist insbesondere für die Empfänger von Blutspenden auf jeden Fall wichtig.
Allerdings ist tatsächlich die interne Vorschrift des Roten Kreuzes nur ganz bestimmte amtliche Dokumente, und nein das ist keinesfalls nur der Personalausweis oder Reisepass, als Identitätsnachweis anzuerkennen, dringend zu überdenken. Es ist immer wieder ein Anlass für Ärger und entgangene Blutspenden, manchmal sicherlich auch für immer. Das muss nicht sein.
Sinnvolle und wichtige Identitätsfeststellung kann man durchaus spenderfreundlicher gestalten. Warum hier das Rote Kreuz seit Jahren nicht auf immer und immer wieder vorgebrachte Kritik von Spendern reagiert, erschließt sich mir nicht.
Ganz nebenbei bemerkt: wenn hier Kommentatoren als Begründung sinngemäß vorbringen, dass dies halt eine Vorschrift sei, dann läuft mir immer ein kalter Schauer über den Rücken. Ein sehr kalter Schauer.
Baden-Württemberg –
diese Regel gibt es.
über den Sinn dazu sollte dringend diskutiert werden.
gab es etwa in der Vergangenheit illegale Spender? mit illegalen Spenden?
welchen Vorteil sollte es dem Spender bringen unter falöscher Identität zu spenden.
das Spendeblut wird auf viele kritische Dinge sowieso untersucht.
Baden-Württemberg –
Hallo Antje M,,
hier sind ein paar Besonderheiten, wodurch klar wird, warum der Führerschein nicht als Ausweisdokument bei der Blutspende akzeptiert wird :
- es gibt keine Aktualisierungspflicht für Fotos oder Namensänderungen
- die aktuelle Adresse ist nicht eingetragen
Konkret in meinem Fall:
das Foto ist über 20 Jahre alt, der Nachname ist ebenfalls seit über acht Jahren durch Heirat nicht aktuell
Bayern –
tja ... ein Führerschein ist halt kein amtlicher Lichtbildausweis. Perso oder Reisepass gelten, alles andere nicht.
Niedersachsen –
Moin Antje, die Vorschrift verlangt eine Kontrolle per amtlichen Lichtbildausweis. Ergo Personalausweis oder Reisepass muss vorgelegt werden. Wie Du selbst schreibst ist (D)ein Führerschein ungeeignet.
Sachsen –
So sind die Regeln Personalausweis oder Reisepass ggf. Ersatzdokumente mit Lichtbild falls der Perso verloren wurde.
Hessen –
Schon immer:
Bei der Anmeldung Personalausweis ist Pflicht