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Antje M Niedersachsen

15Vollblut
BISHER GESPENDET
24.11.2023, 12:41 Uhr

Ich hatte einmal leider nur meinen Führerschein mit Lichtbild und allen persönlichen Daten außer Wohnort und Straße dabei. Das wurde nicht anerkannt und ich musste wieder nach Hause fahren und meinen Personalausweis holen.
Das habe ich nicht so recht verstanden.

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Sebastian B
Baden-Württemberg
01.12.2023, 17:39 Uhr

Das ist je nach Blutspendedienst unterschiedlich. Manche lassen Führerscheine explizit zu (https://www.blutspendedienst-west.de/magazin/blutspende/wichtig-lichtbildausweis-mitbringen). Die amtlichen Vorschriften sind da dehnbar und schreiben keine spezifischen Dokumente vor.

Nicole D
Niedersachsen
26.11.2023, 22:39 Uhr

Sebastian, was ist denn bitte Deiner Meinung nach alles ein amtliches Personaldokument mit Lichtbild, welches zur Identitätfeststellung benötigt wird?

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Sebastian B
Baden-Württemberg
26.11.2023, 07:46 Uhr

Vorgeschrieben ist richtigerweise und sinnvollerweise eine Identitätsfeststellung vor der Blutspende. Es muss sichergestellt sein, dass man auch derjenige ist, der man angibt zu sein. Dies ist insbesondere für die Empfänger von Blutspenden auf jeden Fall wichtig.

Allerdings ist tatsächlich die interne Vorschrift des Roten Kreuzes nur ganz bestimmte amtliche Dokumente, und nein das ist keinesfalls nur der Personalausweis oder Reisepass, als Identitätsnachweis anzuerkennen, dringend zu überdenken. Es ist immer wieder ein Anlass für Ärger und entgangene Blutspenden, manchmal sicherlich auch für immer. Das muss nicht sein.

Sinnvolle und wichtige Identitätsfeststellung kann man durchaus spenderfreundlicher gestalten. Warum hier das Rote Kreuz seit Jahren nicht auf immer und immer wieder vorgebrachte Kritik von Spendern reagiert, erschließt sich mir nicht.

Ganz nebenbei bemerkt: wenn hier Kommentatoren als Begründung sinngemäß vorbringen, dass dies halt eine Vorschrift sei, dann läuft mir immer ein kalter Schauer über den Rücken. Ein sehr kalter Schauer.

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Holger K
Baden-Württemberg
25.11.2023, 14:08 Uhr

diese Regel gibt es.

über den Sinn dazu sollte dringend diskutiert werden.

gab es etwa in der Vergangenheit illegale Spender? mit illegalen Spenden?
welchen Vorteil sollte es dem Spender bringen unter falöscher Identität zu spenden.
das Spendeblut wird auf viele kritische Dinge sowieso untersucht.

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Cornelia H
Baden-Württemberg
25.11.2023, 04:20 Uhr

Hallo Antje M,,
hier sind ein paar Besonderheiten, wodurch klar wird, warum der Führerschein nicht als Ausweisdokument bei der Blutspende akzeptiert wird :
- es gibt keine Aktualisierungspflicht für Fotos oder Namensänderungen
- die aktuelle Adresse ist nicht eingetragen

Konkret in meinem Fall:
das Foto ist über 20 Jahre alt, der Nachname ist ebenfalls seit über acht Jahren durch Heirat nicht aktuell

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Andrea-Esther C
Bayern
24.11.2023, 15:29 Uhr

tja ... ein Führerschein ist halt kein amtlicher Lichtbildausweis. Perso oder Reisepass gelten, alles andere nicht.

Nicole D
Niedersachsen
24.11.2023, 14:57 Uhr

Moin Antje, die Vorschrift verlangt eine Kontrolle per amtlichen Lichtbildausweis. Ergo Personalausweis oder Reisepass muss vorgelegt werden. Wie Du selbst schreibst ist (D)ein Führerschein ungeeignet.

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Reiner S
Sachsen
24.11.2023, 13:11 Uhr

So sind die Regeln Personalausweis oder Reisepass ggf. Ersatzdokumente mit Lichtbild falls der Perso verloren wurde.

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Kurt S
Hessen
24.11.2023, 12:56 Uhr

Schon immer:
Bei der Anmeldung Personalausweis ist Pflicht

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