Ich wollte letzte Woche Blutspenden und wurde aufgrund einer vorherigen C-Infektion (4Wochen her) abgelehnt. Was ich auch nach vollziehen konnte.
Die Mitarbeiter waren alle freundlich, bis auf eine die sehr unfreundlich gewesen ist und mich die ganze Zeit abwertend anblickte, da ich am Kaffeetisch saß und auf meine Mutter wartete die noch am Spenden war.
Von anderen wurde ich dann gefragt, warum ich nichts als Dankeschön bekommen habe, für das erscheinen und ich dafür nichts konnte, das ich nicht spenden durfte. Darauf konnte ich keine Antwort geben. Ich denke mal, das die anderen Spender/innen überrascht waren, das alle Kinder die dort rumgelaufen sind was bekommen haben.
Ich beklagte mich nicht und meinte nur, das die Sachen denen Vorbehalten sind, die gespendet haben ( zwecks des Kreislaufes)
Baden-Württemberg –
Ich erinnere mich auch an die mitgekommen sind. Kinder waren dabei . Dje waren genauso willkommen..
Ich war eine Weile nicht mehr, während der Pandemie war der Aufenthalt nicht möglich. Es ist kein Spendezwang, viel kommen so mit und das mal anschauen oder später spenden. .
Baden-Württemberg –
Ich wurde auch mal abgelehnt, aber ich hätt noch bleiben und was essen können. Kein Problem.
Geschenke eher gelegentlich, aber da bekam jeder was.
Rheinland-Pfalz –
Folgende Fristen gelten für die Blutspende nach einer COVID-Infektion:
- Personen, die an Corona erkrankt sind, mit leichtem Krankheitsverlauf (z.B. Schnupfen- oder Erkältungssymptome), müssen bis eine Woche nach Abklingen der Symptome warten, bevor sie wieder zur Spende zugelassen werden
- Personen, die an Corona erkrankt sind, mit schwerem Krankheitsverlauf (z.B. Fieber), müssen bis 4 Wochen nach Abklingen der Symptome warten, bevor sie wieder zur Spende zugelassen werden
Quelle: Website DRK BSD West
Letztendlich obliegt die Entscheidung dem Spendearzt beim Termin.
Bayern –
Nach Covid-19 ist eine Wartezeit von 4 Wochen vorgeschrieben - wenn man dich danach noch zurückstellt ... nun, das ist die Entscheidung des Arztes vor Ort, die nicht in Frage gestellt wird.
Dass du dich danach noch an den Kaffeetisch gesetzt hast, ist völlig verständlich, da du auf deine Mutter gewartet hast. Dich deshalb unfreundlich zu behandeln ist völlig unpassend, zumal du ja keinerlei Ansprüche gestellt hast außer den auf einen Sitzplatz.
Baden-Württemberg –
So wie Wolfgang S es schildert, kenne ich das auch. Wenn man aus welchem Grund auch immer nicht spenden darf, wird man dennoch zum Imbiss eingeladen. Die Bereitschaft war ja da und man ist zur Spende gekommen, somit wäre das Dankeschön nur angemessen...
Rheinland-Pfalz –
Das ist so nicht richtig. Wer zur Spende erscheint, sollte auch die Spendergeschenke erhalten und, sofern angeboten, am Imbiss teilnehmen dürfen. Das ist unabhängig davon, ob man gespendet hat oder aus medizinischen Gründen zurückgestellt wurde.
Baden-Württemberg –
4 Wochen Sperrzeit bei Sars2 nur wenn Fieber als Begleiterscheinung.
ansonsten nur 1 Woche Sperrzeit.
es gibt keine Ausnahmeregel mehr bei Sars2-Ansteckung. diese wird behandlet wie andere Erkrankungen.