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Thema:
Vor der Blutspende
Ich möchte am Montag endlich wieder zum spenden. Leider ist mein Personalausweis abgelaufen. Kann man sich noch anderweitig ausweisen? (Führerschein, Versichertenkarte, etc.). Einen Reisepass besitze ich nicht.
Sachsen –
Ich war heute in BaWü zu einem Spendetermin.
Eine Dame hat sich mit dem Führerschein ausgewiesen, das hat funktioniert.
Auf meine Nachfrage hin, ich glaubte bisher das nur Pass oder Personalausweis zulässig wären, wurde mir mitgeteilt, daß es auch der Führerschein täte.
Jeder macht was er will und alle machen mit.
DRK-Blutspendedienst –
Bitte erkundigt euch bei eurem zuständigen Blutspendedienst, mit welchem amtlichen Dokument ihr zur Blutspende zugelassen werden könnt. Beim DRK-Blutspendedienst Nord-Ost (Berlin, Brandenburg, Hamburg, Sachsen und Schleswig-Holstein) ist eine Blut- oder Plasmaspende mit einem amtlichen und gültigen (und nicht damit nicht abgelaufenen) Personalausweis oder Reisepass möglich (Führerschein gehört nicht dazu).
Baden-Württemberg –
Wie hier bereits gesagt wurde, hängt es ganz stark von den Leuten vor Ort ab.
Die rechtlichen Vorgaben gehen zurecht davon aus, dass die Identität des Spenders zweifelsfrei festgestellt werden muss. Es ist für diese Feststellung der Identität natürlich vollkommen irrelevant ob das Ausweis Dokument ein paar Tage abgelaufen ist oder nicht. Das gilt insbesondere, wenn man dem Foto auf dem Ausweis Dokument noch halbwegs ähnlich sieht.
Der einzige Grund dann einen Spender abzulehnen, wäre typisch deutsche Korinthenkackerei. Es erfüllt allerdings keinerlei von den rechtlichen Vorgaben geforderten Zweck. Aber leider weiß man halt nicht im Voraus, an welcher Art von Mensch man bei der Anmeldung gerät. Und ich habe einmal gehört, dass gewisse Vertreter von besonders fetischistischer Auslegung von rechtlichen Vorgaben gerade in Deutschland nicht so selten anzutreffen sind.
Mein Tipp: versuche es einfach.
Baden-Württemberg –
Ich habe am Mittwoch mich mit dem Führerschein mühelos anmelden können. Aber mit ihm ist man wohl von dem Wohlwollen der Person an der Anmeldung abhängig
Rheinland-Pfalz –
Personalausweis, Reisepass und Führerschein sind die amtlichen Dokumente, mit denen eine eindeutige Indentifikation der Spender erfolgen kann. Grundsätzlich muss das Dokument gültig sein, aber ich habe auch schon erlebt, dass ein kürzlich abgelaufenes akzeptiert wurde. Das muss dann aber der Spendearzt vor Ort entscheiden. Eine Fotokopie oder ein Bild auf dem Handy werden nicht anerkannt, da dieses manipulierbar sein könnte.
Schleswig-Holstein –
Ein gültiger Lichtbildausweis ist hier in S-H nötig. Dazu gehören Personalausweis, Dienstausweis, Führerschein (neu) und Reisepass. Man muss eben drauf zu erkennen sein. Der graue oder rosafarbene „Lappen“ reicht nicht! Gruß aus S-H
Baden-Württemberg –
Der Reisepass genügt ganz sicher auch. Ein Führerschein KANN akzeptiert werden, muss aber nicht.
Interessant: bei der vorletzten Spende im Dezember versuchte die Dame an der Anmeldung scheinbar, den Personalausweis auswendig zu lernen. Nach einer Minute Starren auf die Karte platzte sie raus: "Das Ding läuft im Februar ab!".
Als wenn ich das nicht selbst wüsste... Also bitte nicht drauf verlassen, dass sowieso keiner guckt.
Nordrhein-Westfalen –
Es wurde hier schon häufig berichtet, dass man abgelehnt wurde, weil der Ausweis abgelaufen war. Ich wurde freundlich aber bestimmt darauf hingewiesen, und es wurde beim nächsten Mal bemerkt, dass ich wieder einen gültigen habe. Ob der Führerschein reicht, weiß ich leider nicht.
Sachsen –
Es wird wohl kaum jemand auf das Ablaufdatum schauen.
Der Name interessiert, der Rest nicht wirklich.
Baden-Württemberg –
ee gelten auch die Ersatzdokumente (das Problem hatte ich auch mal) wie die Bestätigung der Gemeinde für den neuen Ausweis.
Zugangskontrolle ist definitiv nicht strenger als etwa bei Flugreisen.