Aktueller Beitrag

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Rieka K Niedersachsen

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12Vollblut
BISHER GESPENDET
19.01.2024, 09:43 Uhr

Ich möchte am Montag endlich wieder zum spenden. Leider ist mein Personalausweis abgelaufen. Kann man sich noch anderweitig ausweisen? (Führerschein, Versichertenkarte, etc.). Einen Reisepass besitze ich nicht.

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Reiner S
Sachsen
31.01.2024, 15:44 Uhr

Ich war heute in BaWü zu einem Spendetermin.
Eine Dame hat sich mit dem Führerschein ausgewiesen, das hat funktioniert.

Auf meine Nachfrage hin, ich glaubte bisher das nur Pass oder Personalausweis zulässig wären, wurde mir mitgeteilt, daß es auch der Führerschein täte.

Jeder macht was er will und alle machen mit.

Team Nord-Ost
DRK-Blutspendedienst
22.01.2024, 08:03 Uhr

Bitte erkundigt euch bei eurem zuständigen Blutspendedienst, mit welchem amtlichen Dokument ihr zur Blutspende zugelassen werden könnt. Beim DRK-Blutspendedienst Nord-Ost (Berlin, Brandenburg, Hamburg, Sachsen und Schleswig-Holstein) ist eine Blut- oder Plasmaspende mit einem amtlichen und gültigen (und nicht damit nicht abgelaufenen) Personalausweis oder Reisepass möglich (Führerschein gehört nicht dazu).

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Sebastian B
Baden-Württemberg
20.01.2024, 20:01 Uhr

Wie hier bereits gesagt wurde, hängt es ganz stark von den Leuten vor Ort ab.

Die rechtlichen Vorgaben gehen zurecht davon aus, dass die Identität des Spenders zweifelsfrei festgestellt werden muss. Es ist für diese Feststellung der Identität natürlich vollkommen irrelevant ob das Ausweis Dokument ein paar Tage abgelaufen ist oder nicht. Das gilt insbesondere, wenn man dem Foto auf dem Ausweis Dokument noch halbwegs ähnlich sieht.

Der einzige Grund dann einen Spender abzulehnen, wäre typisch deutsche Korinthenkackerei. Es erfüllt allerdings keinerlei von den rechtlichen Vorgaben geforderten Zweck. Aber leider weiß man halt nicht im Voraus, an welcher Art von Mensch man bei der Anmeldung gerät. Und ich habe einmal gehört, dass gewisse Vertreter von besonders fetischistischer Auslegung von rechtlichen Vorgaben gerade in Deutschland nicht so selten anzutreffen sind.

Mein Tipp: versuche es einfach.

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Jürgen M
Baden-Württemberg
20.01.2024, 10:00 Uhr

Ich habe am Mittwoch mich mit dem Führerschein mühelos anmelden können. Aber mit ihm ist man wohl von dem Wohlwollen der Person an der Anmeldung abhängig

Björn M
Niedersachsen
20.01.2024, 08:40 Uhr

Hier einmal der Auzug aus der aktuellen Richtlinie zur Hämotherapie der Bundesärtzekammer.
Diese ist die verbindliche Vorgabe für alle Blutspenden.

„ 2.2.4.1
Spenderidentität
Anlässlich jeder Spende bzw. jeder spendebezogenen Untersuchung ist die Identität des Spenders ohne die Gefahr einer Verwechslung festzustellen (gültiges amtliches Personaldokument
Richtlinie Hämotherapie 2023
Seite 19 von 124
mit Lichtbild). Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und Adresse des Spenders sind zu erfassen. Alle Spenderdaten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und den Bestimmungen des Datenschutzes.“

Ein Führerschein ist ein Befähigungsnachweis und sonst nix.

Ein Personalausweisdokument ist der Personalausweis und der Reisepass,sonst nix

Hier die definitiln des Bundesministerium des Inneren zum Frage „ Was ist ein amtliches Personendokument?“

„ Was ist ein gültiges Personaldokument?
In Deutschland erfüllen der Personalausweis sowie der Reisepass diese Funktion. Bei einem Grenzübertritt muss jede Person - unabhängig von ihrem Alter - ebenfalls einen Identitätsnachweis mit sich führen. Innerhalb des Schengenraums genügt hierfür in der Regel der Personalausweis.“

Wen die Personen an der Anmeldung andere Dokumente „ durch winken“ handeln diese absolut falsch und gegen die Richtlinien.

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Wolfgang S
Rheinland-Pfalz
20.01.2024, 01:48 Uhr

Personalausweis, Reisepass und Führerschein sind die amtlichen Dokumente, mit denen eine eindeutige Indentifikation der Spender erfolgen kann. Grundsätzlich muss das Dokument gültig sein, aber ich habe auch schon erlebt, dass ein kürzlich abgelaufenes akzeptiert wurde. Das muss dann aber der Spendearzt vor Ort entscheiden. Eine Fotokopie oder ein Bild auf dem Handy werden nicht anerkannt, da dieses manipulierbar sein könnte.

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Sabine B
Schleswig-Holstein
20.01.2024, 00:29 Uhr

Ein gültiger Lichtbildausweis ist hier in S-H nötig. Dazu gehören Personalausweis, Dienstausweis, Führerschein (neu) und Reisepass. Man muss eben drauf zu erkennen sein. Der graue oder rosafarbene „Lappen“ reicht nicht! Gruß aus S-H 🙋🏼‍♀️

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Peter A. B
Baden-Württemberg
19.01.2024, 20:06 Uhr

Der Reisepass genügt ganz sicher auch. Ein Führerschein KANN akzeptiert werden, muss aber nicht.

Interessant: bei der vorletzten Spende im Dezember versuchte die Dame an der Anmeldung scheinbar, den Personalausweis auswendig zu lernen. Nach einer Minute Starren auf die Karte platzte sie raus: "Das Ding läuft im Februar ab!".
Als wenn ich das nicht selbst wüsste... Also bitte nicht drauf verlassen, dass sowieso keiner guckt.

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Karin E
Nordrhein-Westfalen
19.01.2024, 18:56 Uhr

Es wurde hier schon häufig berichtet, dass man abgelehnt wurde, weil der Ausweis abgelaufen war. Ich wurde freundlich aber bestimmt darauf hingewiesen, und es wurde beim nächsten Mal bemerkt, dass ich wieder einen gültigen habe. Ob der Führerschein reicht, weiß ich leider nicht.

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Reiner S
Sachsen
19.01.2024, 14:02 Uhr

Es wird wohl kaum jemand auf das Ablaufdatum schauen.

Der Name interessiert, der Rest nicht wirklich.

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Holger K
Baden-Württemberg
19.01.2024, 11:00 Uhr

ee gelten auch die Ersatzdokumente (das Problem hatte ich auch mal) wie die Bestätigung der Gemeinde für den neuen Ausweis.

Zugangskontrolle ist definitiv nicht strenger als etwa bei Flugreisen.

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