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Thema:
Gesundheit & Spendefähigkeit
Hallo zusammen, ich habe eine Frage bzgl. der Ruhezeiten für die Zeit nach dem Spenden. Ich bin mittlerweile Triebfahrzeugführer bei der Deutschen Bahn und mir wurde erzählt, dass man 72 Std. nach der Spende nicht fahren dürfe. Kann das jemand bestätigen?
Bayern –
Das mit der Frage nach den Tätigkeiten innerhalb der nächsten 12 Stunden ist für mich auch neu. Und ich war erst vor 2 Tagen bei der Blutspende...
Dass die UK's andere Regeln haben als das DRK scheint mir ja verständlich und nachvollziehbar, aber dass der BSD in Hessen anscheinend andere Regeln fährt als BY ist ja schon auch ein wenig verwunderlich oder?
Baden-Württemberg –
Jeder Arbeitgeber hat das Recht, zum Ausschluss irgendwelcher Risiken (dahinter stehen Haftungsfragen im Falle eines Un-Falles) Fristen festzulegen, die nach einer Spende nicht unterschritten werden dürfen. Insofern ist der Hinweis auf den Arbeits- bzw. Sicherheitsbeauftragten des Betriebs richtig.
Auch die verschiedenen Spendeeinrichtungen dürfen (ebenfalls aus Haftungsgründen!) Fristen definieren, vor deren Ablauf bestimmte Dinge nicht getan werden sollten. Tut man es dennoch, haftet allein der Spender, falls es einen möglichen Zusammenhang zwischen einem Unfall und der vorhergehenden Blutspende geben sollte.
https://www.uniklinik-freiburg.de/fileadmin/mediapool/09_zentren/ITG/pdf/Spende/FragenAntworten.pdf
Beispielhaft dafür ist der hier verlinkte Fragebogen zur Spenderzulassung am Uniklinikum Freiburg (Spendedienst BaWü/Hessen). Siehe Frage 7 mit Erläuterungen!
Bayern –
"Frank E
HESSEN –
01.02.2024, 15:18 Uhr
FRAGEBOGEN
Frage bei allen Blutspendediensten in Deutschland:
"Werden Sie in den nächsten 12 Stunden nach Ihrer Spende Tätigkeiten in Beruf oder Hobby ausüben, die Sie oder andere gefährden könnten (z.B. PERSONENBEFÖRDERUNG, Tätigkeit mit Absturzgefahr oder erheblicher körperlicher Belastung)?"
JA NEIN"
Offenbar habe ich meine bisher 15 Spenden nicht bei einem deutschen Blutspendedienst geleistet, denn diese Frage habe ich noch nie gelesen.
Brandenburg –
Stimmt nicht. Keine gesetzliche Grundlage. Das Blut braucht nur so lange um sich zu regenerieren.
Bayern –
Interessant - das war mir bislang nicht bekannt. Beim Roten Kreuz gab es vor Corona den Hinweis "30 Minuten warten nach dem Abstöpseln" - das ging auch ganz prima mit dem Imbiss vor Ort und ein bisschen Geplauder. Während der Pandemie hat das aber niemanden vor Ort mehr geschert, man wurde so schnell wie möglich rauskomplimentiert, und wer setzt sich dann schon auf dem Parkplatz 30 Minuten ins Auto und wartet ab ...
kann sein, dass das eine Bahn-interne Vorschrift ist, frag mal deine Vorgesetzten.
Baden-Württemberg –
Vom Blutspendedienst gibt es diesbezüglich keinerlei Vorgaben. Sollte dein Arbeitgeber da gesonderte Vorgaben haben, müsstest du das direkt bei ihm erfragen. Allerdings gibt es aus medizinischen Gründen keinerlei Grund, warum du 72 Stunden lang nicht deinem Job nachgehen könntest. Aber wie hier bereits erwähnt, denken sich solche Vorschriften oft Leute aus, für die das Wort Logik ein Wort aus einer unbekannten Sprache ist.
Niedersachsen –
Super vielen Dank für eure Eingebungen und Denkanstöße in die verschiedenen Richtungen :)
Bayern –
Hallo,
die Regelung für Triebfahrzeugführer kenne ich nicht, aber die für Piloten. Dort sind es 24 Stunden, solange es keine Komplikationen gibt (zumindest im zivilen Bereich in EU, USA und UK - in anderen Ländern oder beim Militär könnte das auch wieder anders sein).
Die Logik würde gebieten, dass das auf Triebfahrzeugführer übertragbar ist. Allerdings ist mir auch klar, dass Vorschriften nicht unbedingt was mit Logik zu tun haben.
Baden-Württemberg –
wer hat das erzählt?
wie unten steht: wenn es Vorgabe von Arbeitsgeber ist dann dieses beachten (wegen Versicherung)
Ansonsten gibts keine Beschränkung - geht nach deiner persönlichen Einschätzung.
Sachsen –
Also von seiten der Blutspendedienste kenne ich keine derartige Regelungen.
Spenden, aufstehen, ggf. ein kleiner Imbiss und rein ins Auto und weg.
Dann frag am besten mal denjenigen der die das erzählt hat, woher er sein Wissen hat.
Wenn Du Triebfahrzeugfüher bei der Bahn bist, müsstest Du eigentlich wissen, welche Regeln für Dich gelten.