Vielleicht als Ergänzung und zur Klarstellung: Wenn man arbeitsunfähig geschrieben ist, ansonsten aber die Voraussetzungen für eine Blutspende erfüllt (Fragebogen), kann man selbstverständlich in vollem Umfang Blut spenden. Wie vom Blutspendedienst hier dargestellt, sollte man allerdings wissen, dass die Versicherung des Roten Kreuzes nicht greift. Wem das nicht wichtig ist, weil er sowieso eine private Unfallversicherung hat, kann selbstverständlich dann auch in diesem Fall problemlos Blutspenden.
Hallo zusammen,
dieser Beitrag wurde uns gemeldet.
Wir konnten bei der Prüfung keine bedenklichen Inhalte erkennen.
Zum Inhaltlichen:
Bei bestehender Arbeitsunfähigkeit darf man kein Blut spenden, auch wenn man sich bereits wieder fit fühlt, wie hier auch ganz richtig erwähnt wurde.
Denn abgesehen davon, dass natürlich die Einnahme von Medikamenten oder der aktuelle Gesundheitszustand gegen eine Blutspende sprechen könnten, darf man auch aus versicherungstechnische Gründen nicht spenden. Ist man beispielsweise spendefähig und nach einer Einladung auf dem Weg zum Blutspendetermin, ist man bei einem Unfall über die KUVB versichert. Macht man sich trotz Krankschreibung auf den Weg, greift die Versicherung bei einem Zwischenfall nicht.
Viele Grüße
Charlotte vom BSD
Man ist nicht "krank geschrieben" sondern "arbeitsunfähig" ... wenn man irgendwelche Infektionen in sich trägt, verbietet sich das Spenden von selber. Wenn man irgendwelche Extremitäten in Gips trägt, sollte man auch nicht spenden - zum einen weil die Thrombosegefahr erhöht ist, zum anderen weil der Körper für die Heilung Kraft braucht. Und bei psychischen Erkrankungen sollte man auch erst mal sich um sich selber kümmern. Auch sonst gibt's noch diese und jene Gründe, warum man AU geschrieben sein kann - aber egal, die Spielregeln sind nun mal, dass man dann nicht spenden darf. Denn die oberste Regel bei Arbeitsunfähigkeit ist, dass man nichts tun darf, was der Genesung abträglich sein könnte. Spaziergang bei Depressionen, Kino mit Arm in Gips - kein Problem. Aber Blut spenden eben nicht.
Hier die Antwort aus den FAQ`s: ( https://www.blutspendedienst.com/blutspende/spendeinfos/fragen-antworten)
Für die Spende in Bayern steht dazu folgendes: "Wenn Sie krank bzw. arbeitsunfähig geschrieben sind, dürfen Sie kein Blut spenden. Abgesehen davon, dass die Einnahme von Medikamenten oder Ihr aktueller Gesundheitszustand gegen eine Blutspende sprechen könnte, dürfen Sie auch aus versicherungstechnischen Gründen nicht spenden. Sollte es zu einem Zwischenfall kommen, z. B. auf dem Hin- oder Rückweg zum Termin, sind Sie in diesem Fall nicht versichert. Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich nicht gesund fühlen, dürfen Sie – egal ob mit oder ohne Krankschreibung – kein Blut spenden, da Sie einen eventuellen Infekt oder ähnliches an die Empfängerin oder den Empfänger weiter geben könnten. Patientinnen und Patienten befinden sich meistens schon in einem geschwächten Zustand, daher gilt es, dieses Risiko unbedingt auszuschließen."
Wie bei vielen anderen Punkten auch, unterscheiden sich hier die einzelnen Spendedienste.
Ok, dann weiß ich aber bescheid dann war alles richtig. Hatte einen Virusinfekt, war aber seit Mittwoch wieder fit, allerdings lief die Krankmeldung bis heute. Schade
Das kann man pauschal nicht so sagen und es hat mit Versicherung nichts zu tun.
Im Fragebogen lautet die erste Frage: „Fühlen sie sich krank oder sind sie aktuell krankgeschrieben?“
Selbstverständlich sind Krankschreibungen zB wegen Infektionskrankheiten ein Ausschluss von der Blutspende, ein Armbruch jedoch nicht. Es kommt also darauf an, aus welchem Grund man krankgeschrieben ist.
Baden-Württemberg –
Vielleicht als Ergänzung und zur Klarstellung: Wenn man arbeitsunfähig geschrieben ist, ansonsten aber die Voraussetzungen für eine Blutspende erfüllt (Fragebogen), kann man selbstverständlich in vollem Umfang Blut spenden. Wie vom Blutspendedienst hier dargestellt, sollte man allerdings wissen, dass die Versicherung des Roten Kreuzes nicht greift. Wem das nicht wichtig ist, weil er sowieso eine private Unfallversicherung hat, kann selbstverständlich dann auch in diesem Fall problemlos Blutspenden.
Blutspendedienst des BRK –
Hallo zusammen,
dieser Beitrag wurde uns gemeldet.
Wir konnten bei der Prüfung keine bedenklichen Inhalte erkennen.
Zum Inhaltlichen:
Bei bestehender Arbeitsunfähigkeit darf man kein Blut spenden, auch wenn man sich bereits wieder fit fühlt, wie hier auch ganz richtig erwähnt wurde.
Denn abgesehen davon, dass natürlich die Einnahme von Medikamenten oder der aktuelle Gesundheitszustand gegen eine Blutspende sprechen könnten, darf man auch aus versicherungstechnische Gründen nicht spenden. Ist man beispielsweise spendefähig und nach einer Einladung auf dem Weg zum Blutspendetermin, ist man bei einem Unfall über die KUVB versichert. Macht man sich trotz Krankschreibung auf den Weg, greift die Versicherung bei einem Zwischenfall nicht.
Viele Grüße
Charlotte vom BSD
Bayern –
Man ist nicht "krank geschrieben" sondern "arbeitsunfähig" ... wenn man irgendwelche Infektionen in sich trägt, verbietet sich das Spenden von selber. Wenn man irgendwelche Extremitäten in Gips trägt, sollte man auch nicht spenden - zum einen weil die Thrombosegefahr erhöht ist, zum anderen weil der Körper für die Heilung Kraft braucht. Und bei psychischen Erkrankungen sollte man auch erst mal sich um sich selber kümmern. Auch sonst gibt's noch diese und jene Gründe, warum man AU geschrieben sein kann - aber egal, die Spielregeln sind nun mal, dass man dann nicht spenden darf. Denn die oberste Regel bei Arbeitsunfähigkeit ist, dass man nichts tun darf, was der Genesung abträglich sein könnte. Spaziergang bei Depressionen, Kino mit Arm in Gips - kein Problem. Aber Blut spenden eben nicht.
Sachsen –
Wenn man krank geschrieben ist, dann ist man nicht gesund und Blut sollte man nur spenden wenn man gesund ist.
Ganz einfach.
Niedersachsen –
Hier die Antwort aus den FAQ`s: ( https://www.blutspendedienst.com/blutspende/spendeinfos/fragen-antworten)
Für die Spende in Bayern steht dazu folgendes: "Wenn Sie krank bzw. arbeitsunfähig geschrieben sind, dürfen Sie kein Blut spenden. Abgesehen davon, dass die Einnahme von Medikamenten oder Ihr aktueller Gesundheitszustand gegen eine Blutspende sprechen könnte, dürfen Sie auch aus versicherungstechnischen Gründen nicht spenden. Sollte es zu einem Zwischenfall kommen, z. B. auf dem Hin- oder Rückweg zum Termin, sind Sie in diesem Fall nicht versichert. Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich nicht gesund fühlen, dürfen Sie – egal ob mit oder ohne Krankschreibung – kein Blut spenden, da Sie einen eventuellen Infekt oder ähnliches an die Empfängerin oder den Empfänger weiter geben könnten. Patientinnen und Patienten befinden sich meistens schon in einem geschwächten Zustand, daher gilt es, dieses Risiko unbedingt auszuschließen."
Wie bei vielen anderen Punkten auch, unterscheiden sich hier die einzelnen Spendedienste.
Bayern –
Ok, dann weiß ich aber bescheid dann war alles richtig. Hatte einen Virusinfekt, war aber seit Mittwoch wieder fit, allerdings lief die Krankmeldung bis heute. Schade
Rheinland-Pfalz –
Das kann man pauschal nicht so sagen und es hat mit Versicherung nichts zu tun.
Im Fragebogen lautet die erste Frage: „Fühlen sie sich krank oder sind sie aktuell krankgeschrieben?“
Selbstverständlich sind Krankschreibungen zB wegen Infektionskrankheiten ein Ausschluss von der Blutspende, ein Armbruch jedoch nicht. Es kommt also darauf an, aus welchem Grund man krankgeschrieben ist.
Bayern –
Ok vielen Dank