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Jan M Hessen

52Vollblut
BISHER GESPENDET
10.02.2024, 10:51 Uhr

Mal eine Frage zum Thema "Versichert beim Weg von/zur Blutspende". Ich habe erst jetzt davon gelesen das man auf dem Weg von und zur Spende versichert ist, wenn man "Eingeladen" ist. Ist mit "Eingeladen" auch gemeint das man sich auf der Webseite einen Termin ausgesucht hat und eine Bestätigung hat? Und was bedeutet in diesem Zusammenhang überhaupt "Versichert", ich bin ja auch über meine Krankenkasse und ähnliches Versichert. Und was ist bei nur Blechschaden? Da ich bei einigen meiner Spendeorte durchaus mal 15km hin und wieder zurück fahre ist das doch schon irgendwie relevant. Kann ja immer mal was passieren. Würde mich über Infos freuen. MfG, Jan.

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Team BaWü-Hessen
DRK-Blutspendedienst
14.02.2024, 10:41 Uhr

Hallo Jan, bei Rückfragen kannst du dich auch immer an unsere kostenfreie Hotline wenden: 0800-1194911. Liebe Grüße

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Sebastian B
Baden-Württemberg
14.02.2024, 07:20 Uhr

@Frank: Punkt eins: Meine Empfehlung ist, dass du dir noch einmal die Nutzungsbedingungen durchliest und lernst, wofür die Funktion zum Melden von Kommentaren tatsächlich gedacht ist. Punkt zwei: Was sind die Fehlinformationen deiner Meinung nach? Und warum bist du nicht in der Lage diese kommunikativ und argumentativ hier zu beschreiben sondern rufst stattdessen nach "Mama"? Was ist das für ein unmögliches Verhalten in einem Diskussionsforum?

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Sebastian B
Baden-Württemberg
12.02.2024, 06:07 Uhr

Vielleicht als Anmerkung: ob man durch einen Dritten, hier das Rote Kreuz, auf dem Weg zur Blutspende versichert ist, ist in den allermeisten Fällen irrelevant. Warum? Wenn einem selbst etwas passiert, man also zum Beispiel verletzt wird durch einen Sturz oder einen Unfall, braucht man keine Versicherung des Roten Kreuzes. Man ist krankenversichert sowieso. Die große Mehrheit der Bevölkerung hat zusätzlich eine private Unfallversicherung. Und wenn man aufgrund eines Fehlers eines Dritten auf dem Weg zur Blutspende verletzt wird, so tritt dessen Haftpflicht Versicherung ein. Es gibt nur extrem seltene Konstellationen, wo es hierzu eine Versicherunglücke kommen könnte. Das sind aber wirklich sehr seltene Ausnahmen.

Wenn man mit dem Auto zur Blutspende fährt Und jemand anderes verursacht einen Unfall, gilt dasselbe. Dessen Haftpflichtversicherung tritt ein. Ist man in einem selbstverschuldeten Unfall verwickelt gibt es tatsächlich eine Lücke. Entweder man hat keine Kaskoversicherung, dann muss man den Schaden am eigenen Auto selbst zahlen. Oder gegebenenfalls muss man über die Selbstbeteiligung beziehungsweise eine Höherstufung in der Versicherung einen Teil des Schadens selbst bezahlen. Verletzungen jeglicher Art an der eigenen Person sind wieder über die eigene Krankenversicherung und die in den meisten Fällen vorhandene private Unfallversicherung abgedeckt.

Was ich damit sagen will: eine Unfallversicherung durch Dritte, hier das Rote Kreuz, ist in den meisten Fällen schlicht und ergreifend unnötig. Ja, es gibt Konstellationen, wo diese hilfreich wäre. Man kann immer etwas konstruieren. Die Eintrittswahrscheinlichkeit für solche Konstellationen sind allerdings eher gering.

Dennoch finde ich die Frage absolut berechtigt und die Antwort darauf sehr interessant, sofern noch eine aktuelle Antwort des Roten Kreuzes dazu kommen sollte.

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