Eine Bekannte hatte vor 20 Jahren in Litauen wine Hepatitis. Ihr wurde gesagt, dass sie daher nicht spenden darf. Stimmt das? Das letzte mal ist schon eine paar Jahre her.
Bei HBV: Dauerhafter Ausschluss, Ausnahme: Ausgeheilte HBV-Infektion (Anti-HBc spezifisch reaktiv, negatives Ergebnis einer Testung auf HBV-Genome mittels NAT (Mindestsensitivität ≤ 12 IU/ml), und Anti-HBs-Titer von ≥ 100 IU/l. Wird ein Spender unter den besagten Bedingungen zugelassen, kann ein erneutes Anti-HBc-Screening entfallen. Es muss im Abstand von jeweils 2 Jahren erneut der Anti-HBs-Titer bestimmt werden. Wird hierbei ein Titer < 100 IU/l nachgewiesen, dürfen Spenden dieses Spenders nicht weiter zur Herstellung von Blutkomponenten verwendet werden.
Bei HAV: Rückstellung nach einer Hepatitis A bzw. dem Nachweis einer HAV-Infektion (IgM-AK) für 4 Monate
Bayern –
Das hängt davon ab, ob es sich um eine Hepatitis A, B oder C handelt.
Details findest Du in
https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/MuE/Richtlinie_Haemotherapie_E_A_2019.pdf
Dort nach HAV, HBV und HCV suchen.
Bei HCV: Dauerhafter Ausschluss
Bei HBV: Dauerhafter Ausschluss, Ausnahme: Ausgeheilte HBV-Infektion (Anti-HBc spezifisch reaktiv, negatives Ergebnis einer Testung auf HBV-Genome mittels NAT (Mindestsensitivität ≤ 12 IU/ml), und Anti-HBs-Titer von ≥ 100 IU/l. Wird ein Spender unter den besagten Bedingungen zugelassen, kann ein erneutes Anti-HBc-Screening entfallen. Es muss im Abstand von jeweils 2 Jahren erneut der Anti-HBs-Titer bestimmt werden. Wird hierbei ein Titer < 100 IU/l nachgewiesen, dürfen Spenden dieses Spenders nicht weiter zur Herstellung von Blutkomponenten verwendet werden.
Bei HAV: Rückstellung nach einer Hepatitis A bzw. dem Nachweis einer HAV-Infektion (IgM-AK) für 4 Monate