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Markus M Baden-Württemberg

29Vollblut
BISHER GESPENDET
02.02.2021, 21:32 Uhr

Was sind 4 Monate? Sind das 16 Wochen, 120 Tage, über den Februar hinweg etwas weniger, oder ...?

Am 28. Oktober 2020 hatte ich eine Darmspiegelung.

Unter www.blutspendedienst.com fand ich diesen Satz: "Nach Gastro- und / oder Koloskopie als Routineuntersuchung muss immer 4 Monate mit dem Blutspenden ausgesetzt werden."

Sind diese 4 Monate das Gleiche wie 120 Tage?

Ist der 26. Februar 2021 also der erste Tag, an dem ich die Darmspiegelung lange genug hinter mir liegen habe (volle 4 x 30 Kalendertage), so dass ich am 26. Februar 2021 wieder Blut spenden darf?
(1.Tag = 29.10., 31.Tag = 28.11., 61.Tag = 28.12., 91.Tag = 27.01., 121.Tag = 26.02.)

Da ausgerechnet am 26.02.2021 in meiner Gegend ein Blutspendetermin ist, interessiert es mich schon, ob ich mit meiner Interpretation von "4 Monate aussetzen" richtig liege.

Bei meiner Darmspiegelung gab es übrigens weder Komplikationen noch wurden Polypen entfernt. Es war alles ok: In 10 Jahren gibt es dann die nächste Darmspiegelung. Auch das ist ja eine Voraussetzung dafür, dass die Wartezeit von 4 Monaten ausreicht.

Liebe Grüße,
MaMü

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Markus M
Baden-Württemberg
12.02.2021, 02:20 Uhr

Nun sind wir schlauer:
Vor weniger als 12 Stunden erreichte mich die Antwort aus dem Institut für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie Baden-Baden:

"Rückstellungsfrist nach eine Darmspiegelung beträgt 4 Monaten (120 Tagen).
Sie haben richtig gerechnet. Ab 26.02.21 dürfen sie weiter Blut spenden."

Das heißt also, hier wird die Einheit "Monat" in 30 Tage umgerechnet und dann Kalendertag für Kalendertag abgezählt: Zwischen dem Tag der Darmspiegelung und dem Tag der Blutspende müssen 120 volle Kalendertage liegen. Oder anders gesagt: Am 121. Tag nach dem Tag der Darmspiegelung darf ich erstmals wieder Blut spenden.

Herzlichen Dank nach Baden-Baden für die Auskunft! :-)

Liebe Grüße,
MaMü

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Markus M
Baden-Württemberg
07.02.2021, 22:06 Uhr

Hallo Team BaWü-Hessen und auch alle anderen,

gerade eben (2021-02-07 21:58) habe ich eine entsprechende Anfrage über das Kontaktformular gestellt und auch einen Link auf diesen Forenbeitrag hier angegeben. Vielleicht sind wir alle dann schon bald wieder ein bisschen schlauer!
:-)

Euch schon mal herzlichen Dank für euer zahlreiches Feedback. :-)

Liebe Grüße,
MaMü

Team BaWü-Hessen
DRK-Blutspendedienst
04.02.2021, 11:52 Uhr

Hallo Markus, melde dich zur genauen Klärung doch bitte bei unserer Hotline: 0800-1194911 oder über das Kontaktformular.

Boris K
Baden-Württemberg
03.02.2021, 20:56 Uhr

Der Einwand mit den 30 Tagen ist vollkommen berechtigt. So ist das beispielsweise auch im Verwaltungsrecht geregelt. Letztlich entscheidet das der Arzt oder die Ärztin vor Ort. Vielleicht kann das DRK hier vorab den Kontakt herstellen?

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Dietmar S
Berlin
03.02.2021, 07:45 Uhr

Hallo,

4 Monate ab 28.10.20 gerechnet enden definitiv am 28.02.21.
Wenn Du wieder spendest, dann müssen es mindestens 56 Tage Abstand zwischen zwei Spenden sein. Da man aber nur 6 Spenden innerhalb von 12 Monaten abgeben darf, rechne ich da lieber mit 6×63 Tagen. Bei den 9 Wochen ist man dann bei 54 Wochen und über 12 Monate hinaus. Also auf der sicheren Seite.
Will sagen, da ist es komplexer zu rechnen.
Aber 4 Monate sind 4 Monate, egal ob mit 28, 30 oder 31 Tagen.

Viele Grüße aus dem Havelland

Elke F
Rheinland-Pfalz
03.02.2021, 07:37 Uhr

Ich würde mal spontan sagen 4 Monate sind eben 4 Monate. Vom 1.1. an ist am 1.2. ein ganzer Monat rum. Sonst wäre doch wahrscheinlich der Zeitraum der Sperrfrist in Wochen oder Tagen angegeben.

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Michael O
Baden-Württemberg
02.02.2021, 23:08 Uhr

Welche Interpretation richtig ist kann ich nicht sagen, theoretisch wären es (zumindest überwiegend im Jahr) 122 Tage. Aber wenn ich nachfragen würde, würde ich zum Telefon greifen, dann kannst Du immernoch für dich interpretieren...

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