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Thema:
Gesundheit & Spendefähigkeit
Einen schönen guten Tag hätte da mal eine Frage da es ab Mittwoch den 31.03.2021 Pflicht ist ein negativen schnelltest vorzuweisen wen man z.b. zum Friesör oder schoppen möchte gilt dies auch wen man zum Blutspenden möchte das dieser negative Test vorgelegt wird.
Nordrhein-Westfalen –
Bei uns steht das auf der Einstegsseite. LG
https://www.blutspendedienst-west.de/corona
Baden-Württemberg –
Kurz ich weiss es nicht sicher und denke eher nicht. Normal reicht die Temperaturkontrolle. Aber wenn, dann wird wohl der "Aufpasser" am Eingang (der die Liste abgleicht und auf das Coronaplakat hinweist) den Schnelltest durchführt. Dann ist auch sichergestellt das keine "übertragbare Viruslast" vorliegt.