Laut Internetseiten des Blutspendedienst der Landesverbände des Deutschen Roten Kreuzes Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Oldenburg und Bremen g.G.m.b.H.
Grundsätzlich darf jeder gesunde Mensch ab einem Alter von 18 Jahren (voll geschäftsfähig) bis zu seinem 69. Geburtstag beim DRK zur Blutspende gehen. Erstspender werden bis zu ihrem 61. Geburtstag zugelassen. Die Zulassung von älteren Spendern oder Erstspendern über 60 Jahre, kann nach individueller ärztlicher Entscheidung möglich sein.
@Stefan L: Das mag für NRW gelten. Leider gibt es je nach Blutspendedienst unterschiedliche Regeln.
Nordrhein-Westfalen –
Es wird sich über die Jahre auch noch wohl mehr tun
Niedersachsen –
Laut Internetseiten des Blutspendedienst der Landesverbände des Deutschen Roten Kreuzes Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Oldenburg und Bremen g.G.m.b.H.
Grundsätzlich darf jeder gesunde Mensch ab einem Alter von 18 Jahren (voll geschäftsfähig) bis zu seinem 69. Geburtstag beim DRK zur Blutspende gehen. Erstspender werden bis zu ihrem 61. Geburtstag zugelassen. Die Zulassung von älteren Spendern oder Erstspendern über 60 Jahre, kann nach individueller ärztlicher Entscheidung möglich sein.
@Stefan L: Das mag für NRW gelten. Leider gibt es je nach Blutspendedienst unterschiedliche Regeln.
Nordrhein-Westfalen –
Bis einem Tag vor dem 73 Geburtstag!