Schade ist, dass für solche Fälle nicht auf Labordiagnostische Möglichkeiten gesetzt wird, denn diese gibt es (siehe dazu Stellungnahme vom Arbeitskreis Blut des Bundesministeriums für Gesundheit zu Malaria). Für Fälle wie diesen hier würde es demnach ja eigentlich reichen einen ausreichend sensiblen Test zu machen und sollte sich am Sachverhalt des Patienten nichts ändern, wäre dieser zumindest für zukünftige Spenden bis auf weiteres zugelassen.
Hallo Marie-Catherine, danke für deine Bereitschaft Blut zu spenden. Bei Rückfragen kannst du uns gerne telefonisch kontaktieren: 0800-1194911 oder über das Kontaktformular und wir schauen uns deinen Fall an.
Die (minimalen) Zulassungskriterien für die Blutspende sind in Deutschland durch die Richtlinie Hämotherapie der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts festgelegt.
"Zeitlich begrenzt von der Spende zurückzustellen sind Personen
[...]
die in einem Malaria-Endemiegebiet geboren oder aufgewachsen sind oder die sich kontinuierlich über mehr als 6 Monate in einem Malaria-Endemiegebiet aufgehalten hatten, für 4 Jahre nach Verlassen der Endemieregion; vor Aufnahme der Spendetätigkeit muss durch eine gezielte Anamnese, klinische Untersuchung und durch eine validierte und qualitätsgesicherte Labordiagnostik festgestellt werden, dass kein Anhalt für Infektiosität besteht"
Demnach müsstest Du also zur Blutspende zugelassen werden, da ja inzwischen die 4 Jahressperre längst abgelaufen sein müsste. Allerdings darf jeder Blutspendedienst Kriterien festlegen, die strenger als die in der Richtlinie sind...
Cornelias Tip ist gut - West scheint etwas gechillter zu sein, die Rheinland-Pfälzer sagen ja auch "wir machen es einfach": ich mache gerne rüber, auch wenn Spenden nicht gezählt werden - spende ja nicht wegen einer Zahl.
Nur ein Hinweis, falls du zum Beispiel im Grenzgebiet zum DRK- Blutspendedienst West (NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland) wohnst: dort darfst du nach negativem Bluttest auf Malaria Blut spenden.
Da wird das scheinbar nicht als problematisch angesehen.
Mal wieder ein Beispiel für Unterschiede zwischen den verschiedenen Hoheitsgebieten des DRK...
Bei Malaria kommt es vor, daß Erreger (Plasmodien) als „Schläfer“ unbemerkt im Körper ruhen oder daß eine Infektion auf ganz kleiner Flamme weiterköchelt; nach Jahren oder sogar Jahrzehnten kann die Malaria dann wieder aktiv werden und auch bei einer Bluttransfusion übertragen werden. Das kann für den Empfänger, der ja ohnehin geschwächt ist, tödlich ausgehen. Deshalb gilt nach Malariaerkrankung und nach längerem Aufenthalt in Malariagebieten ein dauerhafter Ausschluß von der Blutspende.
Gerade bei Kindern kann es auch leicht vorkommen, daß eine milde ablaufende Malaria nicht als solche bemerkt wird.
Bayern –
Schade ist, dass für solche Fälle nicht auf Labordiagnostische Möglichkeiten gesetzt wird, denn diese gibt es (siehe dazu Stellungnahme vom Arbeitskreis Blut des Bundesministeriums für Gesundheit zu Malaria). Für Fälle wie diesen hier würde es demnach ja eigentlich reichen einen ausreichend sensiblen Test zu machen und sollte sich am Sachverhalt des Patienten nichts ändern, wäre dieser zumindest für zukünftige Spenden bis auf weiteres zugelassen.
DRK-Blutspendedienst –
Hallo Marie-Catherine, danke für deine Bereitschaft Blut zu spenden. Bei Rückfragen kannst du uns gerne telefonisch kontaktieren: 0800-1194911 oder über das Kontaktformular und wir schauen uns deinen Fall an.
Bayern –
Die (minimalen) Zulassungskriterien für die Blutspende sind in Deutschland durch die Richtlinie Hämotherapie der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts festgelegt.
https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/RL/RiliH_Lese.pdf
Dort steht in Bezug auf Deine Frage ab Seite 18:
"Zeitlich begrenzt von der Spende zurückzustellen sind Personen
[...]
die in einem Malaria-Endemiegebiet geboren oder aufgewachsen sind oder die sich kontinuierlich über mehr als 6 Monate in einem Malaria-Endemiegebiet aufgehalten hatten, für 4 Jahre nach Verlassen der Endemieregion; vor Aufnahme der Spendetätigkeit muss durch eine gezielte Anamnese, klinische Untersuchung und durch eine validierte und qualitätsgesicherte Labordiagnostik festgestellt werden, dass kein Anhalt für Infektiosität besteht"
Demnach müsstest Du also zur Blutspende zugelassen werden, da ja inzwischen die 4 Jahressperre längst abgelaufen sein müsste. Allerdings darf jeder Blutspendedienst Kriterien festlegen, die strenger als die in der Richtlinie sind...
Hessen –
Cornelias Tip ist gut - West scheint etwas gechillter zu sein, die Rheinland-Pfälzer sagen ja auch "wir machen es einfach": ich mache gerne rüber, auch wenn Spenden nicht gezählt werden - spende ja nicht wegen einer Zahl.
Baden-Württemberg –
Nur ein Hinweis, falls du zum Beispiel im Grenzgebiet zum DRK- Blutspendedienst West (NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland) wohnst: dort darfst du nach negativem Bluttest auf Malaria Blut spenden.
Da wird das scheinbar nicht als problematisch angesehen.
Mal wieder ein Beispiel für Unterschiede zwischen den verschiedenen Hoheitsgebieten des DRK...
Niedersachsen –
Bei Malaria kommt es vor, daß Erreger (Plasmodien) als „Schläfer“ unbemerkt im Körper ruhen oder daß eine Infektion auf ganz kleiner Flamme weiterköchelt; nach Jahren oder sogar Jahrzehnten kann die Malaria dann wieder aktiv werden und auch bei einer Bluttransfusion übertragen werden. Das kann für den Empfänger, der ja ohnehin geschwächt ist, tödlich ausgehen. Deshalb gilt nach Malariaerkrankung und nach längerem Aufenthalt in Malariagebieten ein dauerhafter Ausschluß von der Blutspende.
Gerade bei Kindern kann es auch leicht vorkommen, daß eine milde ablaufende Malaria nicht als solche bemerkt wird.