um deine Frage zu beantworten müssen verschiedene Faktoren beleuchtet werden. Schreib uns doch gerne eine Kontaktanfrage oder ruf am besten bei uns in der Hotline an. So können wir deine Spendefähigkeit individuell beurteilen.
Du erreichst uns von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr unter der Rufnummer: 0800 1194911
M. E. könnte eine "Chemo" ein Ausschlusskriterium sein, wenn der eine "Krebs"-Erkrankung zugrunde liegt.
Stell die Frage "im Kontakt", denn von dort kommt die für dich passende Antwort.
Nordrhein-Westfalen –
Meine Frau durfte danach gar nicht mehr spenden. Weiss jedoch nicht ob es da Unterschiede gibt.
DRK-Blutspendedienst –
Hallo Yvonne,
um deine Frage zu beantworten müssen verschiedene Faktoren beleuchtet werden. Schreib uns doch gerne eine Kontaktanfrage oder ruf am besten bei uns in der Hotline an. So können wir deine Spendefähigkeit individuell beurteilen.
Du erreichst uns von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr unter der Rufnummer: 0800 1194911
Liebe Grüße
BSD West
Niedersachsen –
Ja, eine Krebserkrankung ist ein dauerhafter Ausschlußgrund.
Falls du mit „Chemo“ etwas anderes meintest, z.B. eine Chemoprophylaxe gegen Malaria, dann beschreibe das noch einmal genauer.
Baden-Württemberg –
M. E. könnte eine "Chemo" ein Ausschlusskriterium sein, wenn der eine "Krebs"-Erkrankung zugrunde liegt.
Stell die Frage "im Kontakt", denn von dort kommt die für dich passende Antwort.