In der Regel gilt eine Sperrfrist von vier Monaten nach einer prohylaktischen Darmspiegelung ohne Befund.
Die Sperre kann auch länger sein, wenn die Untersuchung z.B. nicht nur prophylaktisch war.
Bei einer Magenspiegelung gilt die gleiche Sperrfrist.
DRK-Blutspendedienst –
Hallo Jürgen, danke für deine Anfrage. Hier haben wir alle Infos für dich zusammengefasst: https://www.blutspende.de/magazin/von-a-bis-0/blutspenden-nach-einer-magen-oder-darmspiegelung
Liebe Grüße
Sachsen –
In der Regel gilt eine Sperrfrist von vier Monaten nach einer prohylaktischen Darmspiegelung ohne Befund.
Die Sperre kann auch länger sein, wenn die Untersuchung z.B. nicht nur prophylaktisch war.
Bei einer Magenspiegelung gilt die gleiche Sperrfrist.
Hessen –
"Obwohl es sich bei beiden endoskopischen Verfahren um Routineuntersuchungen handelt, besteht eine Sperrfrist von 4 Monaten bis zur nächsten Blutspende nach einer Magen- oder Darmspiegelung." (https://www.blutspende.de/magazin/von-a-bis-0/blutspenden-nach-einer-magen-oder-darmspiegelung)