rechtlich gibt es keine Alterbeschränkung mehr. Zeitraum steht gültig ab 1.Oktober
Aber DRK hat natürlich als Veranstalter die Möglichkeit eigene Zugangsregeln zu erstellen sofern diese nicht gegen das AGG verstossen oder medizinische Gründe vorliegen.
Moin Rolf, wo hast Du die Info aus Niedersachsen her? Ich finde nach wie vor nur die Angabe "[...] bis zu seinem 69. Geburtstag beim DRK zur Blutspende gehen. Erstspender werden bis zu ihrem 61. Geburtstag zugelassen. [...]" auf den Seiten des DRKs (NSTOB)
Quelle: https://www.blutspende-leben.de/blut-spenden/tipps-fragen
Sachsen –
Bis zum 1. Oktober sind es noch ein paar Tage.
Baden-Württemberg –
rechtlich gibt es keine Alterbeschränkung mehr. Zeitraum steht gültig ab 1.Oktober
Aber DRK hat natürlich als Veranstalter die Möglichkeit eigene Zugangsregeln zu erstellen sofern diese nicht gegen das AGG verstossen oder medizinische Gründe vorliegen.
Niedersachsen –
Moin Rolf, wo hast Du die Info aus Niedersachsen her? Ich finde nach wie vor nur die Angabe "[...] bis zu seinem 69. Geburtstag beim DRK zur Blutspende gehen. Erstspender werden bis zu ihrem 61. Geburtstag zugelassen. [...]" auf den Seiten des DRKs (NSTOB)
Quelle: https://www.blutspende-leben.de/blut-spenden/tipps-fragen